Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-C0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 1/9 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R6705 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 51R6705.37 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 4B, 4F, 4F1, 8E, 8H, 8J, 8P, Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm 8PB, B5, C4, D2, QB6 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 8U, 8U1 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50792 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm RA-000498-C0-104-27~AU-5-112-57-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-C0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 2/9 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ: C4 ABE / EG-Genehmigung: F619; F619/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 142 Audi 100, 205/55R16 A02) bis A10) Audi 100 Avant, Audi 100 quattro, Audi 100 Avant quattro, Audi A6, Audi A6 Avant, Audi A6 quattro, Audi A6 Avant quattro F619/1/NT10E 1240/12001240/1200 5/112/57 Typ: D2 ABE / EG-Genehmigung: G850; e1*93/81*0005*.., e1*98/14*0005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 250 Audi A8 225/60R16 A02) bis A10) E05a) E44)ER1) 235/60R16 E06) 225/60R16 M+S e1*98/14*0005*23 1340/1225 5/112/57 Typ: B5 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 142 Audi A4, 205/55R16 A02) bis A10) Audi A4 quattro, Audi A4 Avant, Audi A4 Avant quattro e1*98/14*0013*21E 1150/1130 5/112/57 Typ: 4B ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 142 Audi A6, 205/55R16 A02) bis A10) Audi A6 quattro, E44) Audi A6 Avant, 215/55R16 Audi A6 Avant quattro 162; 184 Audi A6, 205/55R16 M+S A02) bis A10) Audi A6 quattro, E44) Audi A6 Avant, 215/55R16 Audi A6 Avant quattro e1*98/14*0051*25 1260(8Zyl)/12001230/1200(1230) 5/112/57 RA-000498-C0-104-27~AU-5-112-57-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-C0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 3/9 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ: 8E ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.. , e1*2001/116*0151*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 188 Audi A4, 205/55R16 M+S A02) bis A10) Audi A4 quattro, A93) E06) Audi A4 Avant, Audi A4 Avant quattro 205/55R16 A93)E05a) 215/55R16 e1*2001/116*0151*23E 1230/1150 | S4:1250/1150 5/112/57 Typ: QB6 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 162 bis 188 Audi A4, 205/55R16 M+S A02) bis A10)B44) Audi A4 quattro, A93) E06) Audi A4 Avant, Audi A4 Avant quattro, 215/55R16 Audi A4 Cabrio e1*2001/116*0243*06E 1165/1145(1195) 5/112/57 Typ: 8H ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 188 Audi A4 Cabrio 205/55R16 M+S A02) bis A10)B44) E06) 205/55R16 E05a) 215/55R16 e1*2001/116*0177*10E 1250/1165 5/112/57 RA-000498-C0-104-27~AU-5-112-57-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-C0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 4/9 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ: 8P ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0217*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 147 Audi A3, 205/55R16 A02) bis A10) Audi A3 quattro A93) E06) (3- und 5-Türer) 225/50R16 A01)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10) E06) V00) e1*2001/116*0217*31 1130/1080(1080) 5/112/57 Typ: 8P ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0456*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 147 Audi A3 Cabrio 205/55R16 A02) bis A10) A93) 225/50R16 A01)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10) V00) e1*2001/116*0456*13 1135/985(0) 5/112/57 Typ: 8PB ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1082*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 147 Audi A3, 205/55R16 A02) bis A10) Audi A3 quattro A93) (3- und 5-türer) 225/50R16 A01)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10) V00) e13*2007/46*1082*00 1120/1080(1080) 5/112/57 RA-000498-C0-104-27~AU-5-112-57-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-C0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 5/9 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ: 4F ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0254*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 89 bis 188 Audi A6, 205/60R16 A02) bis A10) Audi A6 quattro, E05a) E06)E54) Audi A6 Avant, Audi A6 Avant quattro 205/60R16 M+S (außer Audi Allroad) E05) 225/55R16 E05a) E72) 225/55R16 M+S e1*2001/116*0254*23E 1305/1300(1350) 5/112/57 Typ: 4F1 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 176 Audi A6 Avant, 205/60R16 A02) bis A10) Audi A6 Avant quattro E05a) E06)E54) (außer Audi Allroad) 205/60R16 M+S E05) 225/55R16 E05a) E72) 225/55R16 M+S e13*2007/46*1080*01 1300/1300(1350) 5/112/57 Typ: 8J ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 118 bis 155 Audi TT 225/55R16 M+S A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) A93) e1*2001/116*0369*14 1000 / 855(0) 5/112/57 RA-000498-C0-104-27~AU-5-112-57-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-C0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 6/9 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 155 Audi Q3 215/65R16 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) 225/60R16 225/65R16 235/60R16 245/55R16 245/60R16 255/55R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 155 Audi Q3 215/65R16 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) 225/60R16 225/65R16 235/60R16 245/55R16 245/60R16 255/55R16 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000498-C0-104-27~AU-5-112-57-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-C0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 7/9 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x30 mm; Bremssattel ATE CN 4FF RA-000498-C0-104-27~AU-5-112-57-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-C0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 8/9 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen Allroad E72) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 205/… ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungs- bescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeugs zugelassen sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1600 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. RA-000498-C0-104-27~AU-5-112-57-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-C0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 9/9 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Die Anlage Nr. 27 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 29.06.2012 RA-000498-C0-104-27~AU-5-112-57-ET45_51R6705.docx