Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-D0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R6705 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 51R6705.37 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG, Mercedes-Benz AG bzw. DaimlerChrysler AG Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 168 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50742 110 Nm Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm 169, 176, 204, 204K, 207, 212, Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 130 Nm 245, 245G, 246 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Typ: 168 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0073*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 103 A-Klasse 205/45R16 A01) bis A10) (Radstand kurz und lang) K68) E20)K70) 215/40R16 e1*96/79*0073*16E 810/825 (850) 5/112/66,5 RA-000498-D0-104-28a~DB-5-112-66-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-D0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 2 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 169 e1*2001/116*0288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 142 Mercedes A-Klasse 195/55R16 A02) bis A10) A01)K03)K15)K23) 205/50R16 A01)K01)K04)K15)K23) 225/45R16 A01)K01)K04)K15)K23)K26) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245 e1*2001/116*0314*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/55R16 A02) bis A10) A01)A93)K01) 215/50R16 A01)A93)K01)K04) 225/50R16 A01)A93a)K01)K04)K81) Typ: 207 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 215 E-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)A10Y)A94) (Coupe) 215/50R16 215/55R16 225/50R16 120 bis 150 E-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)A10Y)A94) (Cabrio) 215/50R16 215/55R16 225/50R16 e1*2001/116*0502*13 1140/1185 (1240) 5/112/66,5 RA-000498-D0-104-28a~DB-5-112-66-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-D0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 3 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 215 Mercedes C-Klasse 195/60R16 A02) bis A10)B57) (Limousine) A94)N205) EF0) 195/60R16 M+S A94)W205) 205/55R16 A94)N215) 205/55R16 M+S A94) 215/55R16 N225) 225/50R16 N235) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 170 Mercedes C-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)B57) (Kombi) A94)N215) EF0) 205/55R16 M+S A94) 215/55R16 N225) 225/50R16 N235) RA-000498-D0-104-28a~DB-5-112-66-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-D0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 150 Mercedes C-Klasse 195/55R16 A02) bis A10)B57) (Coupe) A94)N205) EF0) 195/55R16 M+S A94)W205) 195/60R16 A94)N205) 195/60R16 M+S A94)W205) 205/55R16 A94)N215) 205/55R16 M+S A94) 215/50R16 A94)N225) 215/55R16 A94a)N225) 225/50R16 A94a)N235) 235/50R16 A01)K01)N245) RA-000498-D0-104-28a~DB-5-112-66-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-D0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 150 Mercedes E-Klasse 205/60R16 A02) bis A10)A10Y) (Limousine, Ausführungen A94) EF0) mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 215/55R16 A94) 225/55R16 A94) 235/50R16 245/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/55R16 245/50R16 A02) bis A10)A10Y) EF0)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 246 e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 115 Mercedes B- Klasse 195/55R16 A02) bis A10) A93)N205) EF0) 195/55R16 M+S A93)W205) 195/60R16 N205) 195/60R16 M+S W205) 205/55R16 215/50R16 A93) 215/55R16 225/50R16 A01)K04) 235/50R16 A01)K04)K13)K22) RA-000498-D0-104-28a~DB-5-112-66-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-D0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 125 Mercedes A-Klasse 195/60R16 A02) bis A10) N205) E93)EF0) 195/60R16 M+S W205) 205/55R16 215/50R16 A01)A93a)K04) 215/55R16 A01)K04) 225/50R16 A01)K04) 235/50R16 A01)K01)K04)K13) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000498-D0-104-28a~DB-5-112-66-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-D0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. A10Y) In Abhängigkeit von der am Fahrzeug verbauten Bremsanlage kann die Montage von Klebewuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und der Felgenschulter nicht möglich sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B57) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 322x32 mm Achse 2 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm RA-000498-D0-104-28a~DB-5-112-66-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-D0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L). E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K68) An Achse 2 sind zwecks ausreichender Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante (soweit nicht bereits serienmäßig umgelegt) ist ab Stoßfängeroberkante bis ca. 250 mm nach vorn hin nach oben umzulegen. RA-000498-D0-104-28a~DB-5-112-66-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-D0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 K70) An Achse 1 sind zwecks ausreichender Radabdeckung folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante oberhalb des Stoßfängers ist um ca. 10 ...15 mm auszustellen (Befestigungsstelle unterlegen), - die Stoßfängerenden sind entsprechend weit auszustellen, - ab Stoßfängeroberkante -nach unten hin - sind geeignete Spritzecken anzubringen (ggf. auch durch Tieferlegung zu erreichen). K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen, - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten, - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000498-D0-104-28a~DB-5-112-66-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-D0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 28a mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 22.03.2013 RA-000498-D0-104-28a~DB-5-112-66-ET45_51R6705.docx