Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 1 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R6705 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 51R6705.37 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG, Mercedes-Benz AG bzw. DaimlerChrysler AG RA-000498-G0-104-28a~DB-5-112-66_5-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 2 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 168 Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50742 110 Nm Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm 117, 169, 176, 204, 204K, 207, Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50706 130 Nm 212, 245, 245G, 246 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm 639 Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50706 150 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm 639/2, 639/4, 639/5 Vito, Viano (W/V 639): ZP50706 150 Nm Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Vito, V-Klasse (W 447): ZP50706 175 Nm Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Typ: 168 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0073*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 103 Mercedes A-Klasse 205/45R16 A01) bis A10) (Radstand kurz und lang) K68) E20)K70) 215/40R16 e1*96/79*0073*16E 810/825 (850) 5/112/66,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 169 e1*2001/116*0288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 142 Mercedes A-Klasse 195/55R16 A02) bis A10) A01)K03)K15)K23) 205/50R16 A01)K01)K04)K15)K23) 225/45R16 A01)K01)K04)K15)K23)K26) RA-000498-G0-104-28a~DB-5-112-66_5-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 3 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 176 e1*2007/46*0928*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 135 Mercedes A-Klasse 195/60R16 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur N205) E100)E93) EF0) zulässig an Fahrzeugausführungen ab 195/60R16 M+S EG-Genehmigungs-Nr. W205) e1*2001/116*0470*04) 205/55R16 215/50R16 A01) A93a)K04) 215/55R16 A01) K04) 225/50R16 A01) K04) 235/50R16 A01) K01)K04) K13) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245 e1*2001/116*0314*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/55R16 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur A01)A93)K01) E99) zulässig an Fahrzeugausführungen bis 215/50R16 EG-Genehmigungs-Nr. A01)A93)K01)K04) e1*2001/116*0470*02) 225/50R16 A01)A93a)K01)K04)K81) RA-000498-G0-104-28a~DB-5-112-66_5-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 4 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 246 e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 135 Mercedes B- Klasse 195/55R16 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur A93)N205) E100)EF0) zulässig an Fahrzeugausführungen ab 195/55R16 M+S EG-Genehmigungs-Nr. A93)W205) e1*2001/116*0470*04) 195/60R16 N205) 195/60R16 M+S W205) 205/55R16 215/50R16 A93) 215/55R16 G0X) 225/50R16 A01)K04) 235/50R16 A01)G0X)K04)K13)K22) RA-000498-G0-104-28a~DB-5-112-66_5-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 5 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 Mercedes B-Klasse electric 205/60R16 A02) bis A10) drive 215/55R16 A93a) 215/60R16 225/55R16 235/50R16 235/55R16 245/50R16 A01)K04) RA-000498-G0-104-28a~DB-5-112-66_5-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 6 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 150 Mercedes C-Klasse 195/55R16 A02) bis A10)B57) (Coupe, C204) A94)N205) E110)EF0) 195/55R16 M+S A94)W205) 195/60R16 A94)G7S)N205) 195/60R16 M+S A94)G7S)W205) 205/55R16 A94)N215) 205/55R16 M+S A94) 215/50R16 A94)N225) 215/55R16 A94a)G8V)N225) 225/50R16 A94a)N235) 235/50R16 A01)G8V)K01)N245) RA-000498-G0-104-28a~DB-5-112-66_5-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 7 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 215 Mercedes C-Klasse 195/60R16 A02) bis A10)B57) (Limousine, W204) A94)G7S)N205) E104)EF0) 195/60R16 M+S A94)G7S)W205) 205/55R16 A94)N215) 205/55R16 M+S A94) 215/55R16 G8V)N225) 225/50R16 N235) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 170 Mercedes C-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)B57) (Kombi, S204) A94)N215) E104)EF0) 205/55R16 M+S A94) 215/55R16 G1R)N225) 225/50R16 N235) RA-000498-G0-104-28a~DB-5-112-66_5-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 8 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 155 Mercedes C-Klasse 205/60R16 A02) bis A10) (Limousine, W205) A94)N215) E103)EF0) 205/60R16 M+S A94)W215) 215/55R16 A94)N225) 215/55R16 M+S A94)W225) 215/60R16 A94)GAZ) N225) 215/60R16 M+S A94)GAZ) W225) 225/55R16 A94) 235/50R16 A01) A94)K01) 235/55R16 A01) A94a)GAZ) K01) 245/50R16 A01) A94a)K01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/55R16 245/50R16 A01) bis A10) A94a)K04) E103)EF0) V00) 235/55R16 255/50R16 A01) bis A10) K01) K04) E103)EF0) GB6) V00) RA-000498-G0-104-28a~DB-5-112-66_5-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 9 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 155 Mercedes C-Klasse 205/60R16 A02) bis A10) (Kombi, S205) A94)N215) E103)EF0) 205/60R16 M+S A94)W215) 215/55R16 A94)N225) 215/55R16 M+S A94)W225) 215/60R16 A94)N225) 215/60R16 M+S A94)W225) 225/55R16 A94) 235/50R16 A01) A94)K01) 235/55R16 A01) A94a)K01) 245/50R16 A01) A94a)K01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/55R16 245/50R16 A01) bis A10) A94a)K04) E103)EF0) V00) 235/55R16 255/50R16 A01) bis A10) K01) K04) E103)EF0) V00) RA-000498-G0-104-28a~DB-5-112-66_5-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 10 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 117 e1*2007/46*1007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 135 Mercedes CLA-Klasse 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) E100)E93a) EF0) 215/50R16 A93a) 215/55R16 225/50R16 A01) K04) 235/50R16 A01) K01)K04) K13) RA-000498-G0-104-28a~DB-5-112-66_5-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 11 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 215 Mercedes E-Klasse 205/55R16 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94)N215) EF0) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll oder 205/55R16 M+S 17Zoll) A94)W215) 205/60R16 A94)G1C)N215) 205/60R16 M+S A94)G1C)W215) 215/50R16 A94)N225) 215/50R16 M+S A94)W225) 215/55R16 A94)G4Z)N225) 215/55R16 M+S A94)G4Z)W225) 225/50R16 A94)N235) 225/50R16 M+S A94)W235) 235/50R16 A94)G4Z)N245) RA-000498-G0-104-28a~DB-5-112-66_5-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 12 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 150 Mercedes E-Klasse 205/60R16 A02) bis A10) (W212, Limousine, A94) E111)EF0) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 215/55R16 A94) 225/55R16 A94) 235/50R16 245/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/55R16 245/50R16 A02) bis A10) E111)EF0)V00) RA-000498-G0-104-28a~DB-5-112-66_5-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 13 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459*.. 639 e9*2001/116*0048*.. 639/4 L275 639/5 L720 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 190 Mercedes Vito, Viano 205/65R16 A02) bis A10) (2. Generation W/V 639, A94)N215) T99) E106)EF0)ER1) Ausführungen mit kleinster Serienbereifung in 215/60R16C 16/17/18Zoll; 2WD, 4WD) A01) A94)K04) N225) 215/60R16 A01) A94)K04) N225) T99) 215/65R16 A01) A94)K04) N225) 215/65R16C A01) A94)K04) N225) 225/55R16 A01) A94)K04) T99) 225/60R16 A01) A94)K04) 225/60R16C A01) A94)K04) 235/55R16 A01) K01)K04) T98) 245/55R16 A01) K01)K04) 255/50R16 A01) K01)K02) T99) 255/55R16 A01) K01)K02) RA-000498-G0-104-28a~DB-5-112-66_5-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 14 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 205/65R16 A02) bis A10) (W 447, Ausführungen mit A94)ER1)N215)T99) B71a)E105)EF0) Serienbereifung bis 18Zoll; 2WD und 4WD) 215/60R16C A94)ER1)N225) 215/60R16 A94)ER1)N225)T99) 215/65R16C A94)ER1)N225) 215/65R16 A01)A94)ER1)G01)N225) 225/60R16 A94)ER1) 225/60R16C A94)ER1) 225/65R16C A01)A94a)ER2)G01)K13) 225/65R16 A01)A94)ER3)G01)K13) 235/55R16 A01)A94a)ER1)K04)T98) 235/60R16 A01)A94a)ER1)G01)K04) 245/55R16 A01)ER1)K01)K04) 245/60R16 A01)ER3)G01)K01)K04)K13)K25) 255/50R16 A01)ER1)K01)K04)T99) 255/55R16 A01)ER1)G01)K01)K04)K13) RA-000498-G0-104-28a~DB-5-112-66_5-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 15 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 225/60R16 A02) bis A10) (W 447, Ausführungen mit A01)A94)ER1)G01) B71a)E105) kleinster Serienbereifung in19Zoll; 2WD und 4WD) 225/60R16C A01)A94)ER1)G01) 225/65R16 A01)A94)ER3)K13) 225/65R16C A01)A94a)ER2)K13) 235/55R16 A01)A94a)ER1)G01)K04)T98) 235/60R16 A01)A94a)ER1)K04) 235/65R16C A01)ER4)K04)K123)K124)K13)K25) 245/55R16 A01)ER1)G01)K01)K04) 245/60R16 A01)ER3)K01)K04)K13)K25) 255/50R16 A01)ER1)G01)K01)K04)T99) 255/55R16 A01)ER1)K01)K04)K13) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000498-G0-104-28a~DB-5-112-66_5-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 16 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000498-G0-104-28a~DB-5-112-66_5-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 17 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B57) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 322x32 mm Achse 2 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm B71a) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - Faustsattel mit bel. Bremsscheibe Ø330x32 mm. E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L). E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*02. E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28, - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24 RA-000498-G0-104-28a~DB-5-112-66_5-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 18 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W 447) : - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10, - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 Mercedes V-Klasse (W 447) : - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) : - Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, - Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07, - Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275, - Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05, - Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720, - Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048 E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen- Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1600 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen- Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1590 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. RA-000498-G0-104-28a~DB-5-112-66_5-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 19 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen- Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1580 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER4) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen- Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1560 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18, 225/45R17, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000498-G0-104-28a~DB-5-112-66_5-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 20 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GB6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. RA-000498-G0-104-28a~DB-5-112-66_5-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 21 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K68) An Achse 2 sind zwecks ausreichender Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante (soweit nicht bereits serienmäßig umgelegt) ist ab Stoßfängeroberkante bis ca. 250 mm nach vorn hin nach oben umzulegen. K70) An Achse 1 sind zwecks ausreichender Radabdeckung folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante oberhalb des Stoßfängers ist um ca. 10 ...15 mm auszustellen (Befestigungsstelle unterlegen), - die Stoßfängerenden sind entsprechend weit auszustellen, - ab Stoßfängeroberkante -nach unten hin - sind geeignete Spritzecken anzubringen (ggf. auch durch Tieferlegung zu erreichen). K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen, - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten, - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen. K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen, - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden, - die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu kürzen. RA-000498-G0-104-28a~DB-5-112-66_5-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 22 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot markierten Bereich um 20mm warm einzuformen. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000498-G0-104-28a~DB-5-112-66_5-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 28a Seite : 23 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 28a mit den Blättern 1 bis 23 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 02.03.2017 RA-000498-G0-104-28a~DB-5-112-66_5-ET45_51R6705.docx