Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-B0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R6705 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 51R6705.37 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Seat (E) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1P, 1PN, 5P, 5PN, 3R, 3RN Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 7MS Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin- ZP50792 140 Nm de M14x1,5, Schaftlänge 35 mm Typ: 7MS ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.. , e1*2001/116*0036*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 110 Seat Alhambra 205/55R16 A02) bis A10) 66 bis 150 Seat Alhambra 215/55R16 A02) bis A10) 225/50R16 A01)K53) e1*2001/116*0036*31 1240/1280(1355)4WD1240/1330(1405) 5/112/57 RA-000498-B0-104-27b~SE-5-112-57-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-B0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ: 5P ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0050*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 147 Altea, Altea XL, Toledo 205/55R16 A01) bis A10) K03) 215/50R16 225/50R16 K04) 77 bis 155 Altea 4 Freetrack 205/60R16 M+S A02) bis A10) E05) 205/60R16 E05a) 205/55R16 M+S A93) E05) e9*2001/116*0050*33 1140/1096(-) 5/112/57 Typ: 5PN ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 147 Altea, Altea XL, Toledo 205/55R16 A01) bis A10) K03) 215/50R16 225/50R16 K04) 77 bis 155 Altea 4 Freetrack 205/60R16 M+S A02) bis A10) E05) 205/60R16 E05a) 205/55R16 M+S A93) E05) e9*2007/46*0012*00 1120/1205(-) 5/112/57 Typ: 1P ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0052*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 155 Leon 205/55R16 A01) bis A10) K03) 215/50R16 225/50R16 K04) e9*2001/116*0052*26 1077/950(0) 5/112/57 RA-000498-B0-104-27b~SE-5-112-57-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-B0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ: 1PN ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 155 Leon 205/55R16 A01) bis A10) K03) 215/50R16 225/50R16 K04) e9*2007000/46*0013*02 1076/ 1017 (0) 5/112/57 Typ: 3R ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0072*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 147 Exeo 195/60R16 A02) bis A10)B44)E06) (Limousine, Kombi) A93)E18) 205/50R16 A93) 205/55R16 A93) 215/50R16 A93) 215/55R16 225/45R16 A93) 225/50R16 235/50R16 A01)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)B44)E06) A93) V00n) e9*2001/116*0072*07 1120/1090(0) 5/112/57,1 RA-000498-B0-104-27b~SE-5-112-57-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-B0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ: 3RN ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 147 Exeo 195/60R16 A02) bis A10)B44)E06) (Limousine, Kombi) A93)E18) 205/50R16 A93) 205/55R16 A93) 215/50R16 A93) 215/55R16 225/45R16 A93) 225/50R16 235/50R16 A01)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)B44)E06) A93) V00n) e9*2007/46*0011*02 1135/1135(0) 5/112/57,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei- nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000498-B0-104-27b~SE-5-112-57-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-B0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unter- halb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 : - innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x30 mm E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra- gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe- reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas- sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. RA-000498-B0-104-27b~SE-5-112-57-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-B0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 195/..... ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbe- scheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelas- sen sind. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K53) An Achse 2 sind die ins Radhaus ragenden Kunststofflaschen (an der Stoßfänger- oberkante) auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen. V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor- der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur- de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel- lers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein- schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 27b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 31.03.2011 RA-000498-B0-104-27b~SE-5-112-57-ET45_51R6705.docx