Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R6705 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 51R6705.37 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Seat (E) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1P, 1PN, 5P, 5PN, 5F, 3R, 3RN Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 7MS Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50792 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm RA-000498-G0-104-27b~SE-5-112-57-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 2 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7MS e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.., e1*2001/116*0036*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 150 Seat Alhambra 195/60R16 A02) bis A10) A01)K49)N205)T93) 195/60R16 M+S A01)K49)T93) 205/55R16 A01)K03)N215) 205/55R16 M+S A01)K03) 215/55R16 A01)K03)K04)K49) 225/50R16 A01)K03)K04) 235/50R16 A01)K01)K04)K49) RA-000498-G0-104-27b~SE-5-112-57-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 3 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5P e9*2001/116*0050*.. 5PN e9*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 147 Seat Altea, Altea XL, Toledo 195/55R16 A02) bis A10) (außer Freetrack) A93)N205) 195/55R16 M+S A93)W205) 195/60R16 A93)N205) 195/60R16 M+S A93)W205) 205/55R16 N215) 205/55R16 M+S 215/50R16 A01)K03)N225) 225/50R16 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5P e9*2001/116*0050*.. 5PN e9*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 155 Altea Freetrack 205/60R16 M+S A02) bis A10) E05) 205/60R16 E05a) 205/55R16 M+S A93)E05) RA-000498-G0-104-27b~SE-5-112-57-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1P e9*2001/116*0052*.. 1PN e9*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 155 Seat Leon 195/55R16 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinster A93)N205) EF0) Sommerbereifung 195/.. oder 205/..) 195/55R16 M+S A93)W205) 195/60R16 A93)N205) 195/60R16 M+S A93)W205) 205/55R16 A01)A93)K03) 215/50R16 A01)K01) 225/50R16 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1P e9*2001/116*0052*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 147 Seat Leon 225/50R16 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinster A01)K01)K04) Sommerbereifung 225/..) 225/50R16 M+S A01)K01)K04) RA-000498-G0-104-27b~SE-5-112-57-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3R e9*2001/116*0072*.. 3RN e9*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 147 Seat Exeo, Exeo ST 195/55R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, mit A93)N205) B44) kleinster Serienbereifung 195/.. oder 205/..) 195/55R16 M+S A93)W205) 195/60R16 A93)G8U)N205) 195/60R16 M+S A93)G8U)W205) 205/55R16 A93) 215/50R16 A93) 215/55R16 G8V) 225/50R16 235/50R16 A01)G8V)K03) RA-000498-G0-104-27b~SE-5-112-57-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5F e9*2007/46*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 110 Seat Leon, 3-türer,5-türer, 195/55R16 A02) bis A10) Kombi N205) E61) (Ausführungen mit Verbundlenker- 195/60R16 Hinterachse) N205) 205/55R16 215/50R16 215/55R16 G0X) 225/50R16 A01)K03)K04) 235/50R16 A01)G0X)K03)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5F e9*2007/46*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 135 Seat Leon, 3-türer, 5-türer, 205/55R16 A02) bis A10) Kombi E62) (Ausführungen mit 215/50R16 Mehrlenker-Hinterachse) 215/55R16 225/50R16 A01)K03)K04) 235/50R16 A01)K03)K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000498-G0-104-27b~SE-5-112-57-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 : - innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x30 mm RA-000498-G0-104-27b~SE-5-112-57-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“. E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000498-G0-104-27b~SE-5-112-57-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall) komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000498-G0-104-27b~SE-5-112-57-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 27b mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 09.01.2015 RA-000498-G0-104-27b~SE-5-112-57-ET45_51R6705.docx