Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-C0-104 Anlage-Nr. : 27c Seite : 1/6 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R6705 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 51R6705.37 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1Z, 3T, 5L Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm RA-000498-C0-104-27c~SK-5-112-57-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-C0-104 Anlage-Nr. : 27c Seite : 2/6 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ: 1Z ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0230*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 118 Octavia, 205/55R16 A01) bis A10) E06)E45) Octavia Kombi A93) K03) 215/50R16 125 bis 147 Octavia RS, 205/55R16 M+S A01) bis A10) E06) Octavia Kombi RS A93) K03) 103 bis 118 Octavia Scout 205/55R16 M+S A02) bis A10) A93) 205/60R16 215/55R16 225/55R16 A01)K03)K44) 235/50R16 A01)K01) e11*2001/116*0230*38 2WD: 1100/1150(0) | 4WD: 1100/1230(0) 5/112/57,1 Typ: 1Z ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 118 Octavia, 205/55R16 A01) bis A10) E06)E45) Octavia Kombi A93) K03) 215/50R16 125 bis 147 Octavia RS, 205/55R16 M+S A01) bis A10) E06) Octavia Kombi RS A93) K03) 103 bis 118 Octavia Scout 205/55R16 M+S A02) bis A10) A93) 205/60R16 215/55R16 225/55R16 A01)K03)K44) 235/50R16 A01)K01) e11*2007/46*0012*06 2WD: 1100/1150(0) | 4WD: 1100/1230(0) 5/112/57,1 RA-000498-C0-104-27c~SK-5-112-57-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-C0-104 Anlage-Nr. : 27c Seite : 3/6 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ: 3T ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0326*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 147 Superb 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93) E06) 225/50R16 e11*2001/116*0326*15 1200/1250(1168) 5/112/57,1 Typ: 3T ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 147 Superb 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93) E06) 225/50R16 e11*2007/46*00014*07 1200/1250(1229) 5/112/57,1 Typ: 5L ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 125 Skoda Yeti 205/55R16 M+S A02) bis A10) A93) 205/60R16 M+S A93) 215/55R16 A93) 215/60R16 225/50R16 225/55R16 235/50R16 235/55R16 245/50R16 A01)K01)K04) 255/50R16 A01)K01)K04)K48) e11*2007/46*0010*08 1200/1250(1074) 5/112/57,1 RA-000498-C0-104-27c~SK-5-112-57-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-C0-104 Anlage-Nr. : 27c Seite : 4/6 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ: 5L ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0034*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 125 Skoda Yeti 205/55R16 M+S A02) bis A10) A93) 205/60R16 M+S A93) 215/55R16 A93) 215/60R16 225/50R16 225/55R16 235/50R16 235/55R16 245/50R16 A01)K01)K04) 255/50R16 A01)K01)K04)K48) e11*2007/46*0034*06 1200/1250 5/112/57,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000498-C0-104-27c~SK-5-112-57-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-C0-104 Anlage-Nr. : 27c Seite : 5/6 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E45) Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17,). K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000498-C0-104-27c~SK-5-112-57-ET45_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-C0-104 Anlage-Nr. : 27c Seite : 6/6 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K44) Um ein Anstreifen der Reifenschulter bei Einschlag an Achse 1 zu vermeiden, ist der Filzinnenkotflügel im Schwellerbereich in Richtung Fahrzeug-Fußraum in den Radkasten zu drücken und mit Kleber zu fixieren oder auszuschneiden (Kontrolle d. Kreisfahrt). K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm warm in Richtung Vorderachse einzuformen. Die Anlage Nr. 27c mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 31.03.2011 RA-000498-C0-104-27c~SK-5-112-57-ET45_51R6705.docx