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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. :               27c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                51R6705
Art des Sonderrades:                       einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                           Ronal
Radausführung:                                       51R6705.37
Radgröße:                                              7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                      45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  112 mm
Lochzahl:                                                 5
Mittenlochdurchmesser:                                 76,0 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                       800 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2100 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                              moment
1Z, 3T, 5L                     Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,   ZP50704 120 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm




RA-000498-C0-104-27c~SK-5-112-57-ET45_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. :               27c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                         1Z
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 118   Octavia,                205/55R16                                A01) bis A10) E06)E45)
              Octavia Kombi           A93)                                     K03)

                                                               215/50R16
 125 bis 147           Octavia RS,                             205/55R16 M+S   A01) bis A10) E06)
                       Octavia Kombi RS                        A93)            K03)

 103 bis 118           Octavia Scout                           205/55R16 M+S   A02) bis A10)
                                                               A93)

                                                               205/60R16

                                                               215/55R16

                                                               225/55R16
                                                               A01)K03)K44)

                                                               235/50R16
                                                               A01)K01)
e11*2001/116*0230*38   2WD: 1100/1150(0) | 4WD: 1100/1230(0)                   5/112/57,1



Typ:                         1Z
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 118   Octavia,                205/55R16                                A01) bis A10) E06)E45)
              Octavia Kombi           A93)                                     K03)

                                                               215/50R16
 125 bis 147           Octavia RS,                             205/55R16 M+S   A01) bis A10) E06)
                       Octavia Kombi RS                        A93)            K03)

 103 bis 118           Octavia Scout                           205/55R16 M+S   A02) bis A10)
                                                               A93)

                                                               205/60R16

                                                               215/55R16

                                                               225/55R16
                                                               A01)K03)K44)

                                                               235/50R16
                                                               A01)K01)
e11*2007/46*0012*06    2WD: 1100/1150(0) | 4WD: 1100/1230(0)                   5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. :               27c
Seite :                    3/6                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                          3T
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0326*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 147   Superb                   205/55R16                         A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)       A93)                              E06)

                                         225/50R16

e11*2001/116*0326*15   1200/1250(1168)                                   5/112/57,1



Typ:                          3T
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2007/46*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 147   Superb                   205/55R16                         A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)       A93)                              E06)

                                         225/50R16

e11*2007/46*00014*07   1200/1250(1229)                                   5/112/57,1


Typ:                         5L
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 125   Skoda Yeti              205/55R16 M+S                      A02) bis A10)
                                      A93)

                                         205/60R16 M+S
                                         A93)

                                         215/55R16
                                         A93)

                                         215/60R16

                                         225/50R16

                                         225/55R16

                                         235/50R16

                                         235/55R16

                                         245/50R16
                                         A01)K01)K04)

                                         255/50R16
                                         A01)K01)K04)K48)
e11*2007/46*0010*08    1200/1250(1074)                                   5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. :               27c
Seite :                    4/6                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                         5L
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 125   Skoda Yeti              205/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                                      A93)

                                        205/60R16 M+S
                                        A93)

                                        215/55R16
                                        A93)

                                        215/60R16

                                        225/50R16

                                        225/55R16

                                        235/50R16

                                        235/55R16

                                        245/50R16
                                        A01)K01)K04)

                                        255/50R16
                                        A01)K01)K04)K48)
e11*2007/46*0034*06   1200/1250                                         5/112/57,1


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. :               27c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte
     unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am
     inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu
     Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E45) Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17,).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000498-C0-104-27c~SK-5-112-57-ET45_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. :               27c
Seite :                    6/6                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K44) Um ein Anstreifen der Reifenschulter bei Einschlag an Achse 1 zu vermeiden, ist der
     Filzinnenkotflügel im Schwellerbereich in Richtung Fahrzeug-Fußraum in den Radkasten
     zu drücken und mit Kleber zu fixieren oder auszuschneiden (Kontrolle d. Kreisfahrt).

K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10
     mm warm in Richtung Vorderachse einzuformen.




Die Anlage Nr. 27c mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.03.2011




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