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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. :               28b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    51R6705
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                               Ronal
Radausführung:                                           51R6705.37
Radgröße:                                                  7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                           800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2100 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ssangyong

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
CK                               Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                 ZP50742 120 Nm
                                 Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm




RA-000498-C0-104-28b~SY-5-112-66_5-ET45_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. :               28b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                           CK
ABE / EG-Genehmigung:          e9*2007/46*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 129  Ssangyong Korando         215/65R16                         A02) bis A10)
              (ab Modelljahr 2011)      A93a)

                                         215/70R16
                                         A93a)

                                         225/65R16
                                         A93a)

                                         235/60R16
                                         A93a)

                                         235/65R16
                                         A93a)

                                         245/60R16

                                         255/55R16

                                         255/60R16

e9*2007/46*0055*01   1220/1200(0)                                         5/112/66,5


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



RA-000498-C0-104-28b~SY-5-112-66_5-ET45_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. :               28b
Seite :                    3/3                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte
     unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am
     inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu
     Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).




Die Anlage Nr. 28b mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 29.06.2012




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