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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               7
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                        51R7805
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                    Ronal
Radausführung:                                               51R7805.35
Radgröße:                                                      8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                              33 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          108 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                         76,0 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               3 Ø76 Ø58.1
geprüfte Radlast:                                               900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                        2290 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller/Marke              : Alfa Romeo (Fiat Auto S.p.A., Turin / Italien)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                       Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                            moment
936                                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP50540 110 Nm
                                      M12x1,25, Schaftlänge 28 mm


Typ:                         936
ABE / EG-Genehmigung:        e3*96/79*0041*..; e3*98/14*0041*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 177  Alfa Romeo 166           225/45R17                                 A01) bis A10)B16)
                                       K15)                                      K04)S03)

                                           235/45R17
                                           E05)K16)
e3*96/79*0041*05    1078/1012(1100)                                              5/108/58,0
e3*98/14*0041*09E




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    2/3                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden
     Befestigungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

B16) Auf einen ausreichenden Abstand von mindestens 10 mm zum Handbremsseil an Achse
     2 ist zu achten.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               7
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind zu entfernen.


Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 30.03.2010




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