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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    1/3                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                          51R7805
Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                     Ronal
Radausführung:                                                 51R7805.35
Radgröße:                                                        8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                33 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            108 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                           76,0 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast:                                                 900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                         2290 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : FIAT

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                           Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                             moment
270, 270L                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          ZP50518 120 Nm
                                          M12x1,25, Schaftlänge 28 mm


Typ:                         270
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0351*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 120   Fiat Scudo              235/50R17                                   A02) bis A10)
                                      T100)

                                              245/45R17
                                              T99)

                                              255/45R17
e2*2001/116*0350*12   1400/1550-1700(0)                                           5/108/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    2/3                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         270
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2007/46*0056*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 120   Fiat Scudo              235/50R17                            A02) bis A10)
                                      T100)

                                         245/45R17
                                         T99)

                                         255/45R17
e2*2007/46*0056*01   1400/1550-1700(0)                                     5/108/65



Typ:                         270L
ABE / EG-Genehmigung:        L862
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 103   Fiat Scudo                 255/45R17                         A02) bis A10)

L862 NT04            1400/1700(0)                                          5/108/65



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    3/3                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

Die Anlage Nr. 10a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 01.04.2011




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