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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               9
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               51R7805
Art des Sonderrades:                      einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                          Ronal
Radausführung:                                      51R7805.35
Radgröße:                                             8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                     33 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 108 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                76,0 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                      1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast:                                      900 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2290 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :   Ford

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
DA3, DA3-RS, DA3-CNG,          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde            ZP50502 110 Nm
DA3-LPG, DB3, DXA, DYB         M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               9
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                            DA3
ABE / EG-Genehmigung:           e13*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 107   Focus Lim. 3-/5-türig,     205/45R17                         A01) bis A10)
              Focus Kombi                K03)M00)                          K04)S01)

                                                215/45R17
                                                K01)K60)K62)

                                                225/40R17
                                                K01)K28)K60)

                                                235/40R17
                                                K01)K28)K60)K62)

 166                   Focus ST Lim. (3-/5-türig) 205/45R17 M+S            A01) bis A10)
                                                  K03)M00)                 K04)S01)

                                                215/45R17 M+S
                                                K01)K60)K62)

                                                225/40R17 M+S
                                                K01)K28)K60)

                                                235/40R17 M+S
                                                K01)K28)K60)K62)

 224                   Focus RS                 205/50R17 M+S              A01) bis A10)
                                                E56)M00)                   K01)K04)K16)K72)

                                                215/50R17 M+S
                                                K13)K22)K26)M00)

                                                225/45R17 M+S

                                                235/45R17 M+S
                                                K26)

e13*2001/116*0144*20   1070/1090(1120)                                     5/108/63,3




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               9
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                          DA3-CNG
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*1017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91 bis 107   Focus Erdgas Lim. 3-türig, 205/45R17                          A01) bis A10)
                                         K03)M00)                           K04)S01)

                                          215/45R17
                                          K01)K60)K62)

                                          225/40R17
                                          K01)K28)K60)

                                          235/40R17
                                          K01)K28)K60)K62)

e13*2001/116*1017*03   985/1000(0)                                          5/108/63,3



Typ:                          DA3-LPG
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0999*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 82 bis 107   Focus LPG Lim. (3-/5-türig) 205/45R17                         A01) bis A10)
                                          K03)M00)                          K04)S01)

                                          215/45R17
                                          K01)K60)K62)

                                          225/40R17
                                          K01)K28)K60)

                                          235/40R17
                                          K01)K28)K60)K62)

e13*2001/116*0999*05   985/1040(1115)                                       5/108/63,3



Typ:                         DA3-RS
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2001/116*1010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 224 bis 257  Focus RS                205/50R17 M+S                         A01) bis A10)
                                      E56)M00)                              K01)K04)K16)K72)

                                           215/50R17 M+S
                                           K13)K22)K26)M00)

                                           225/45R17 M+S

                                           235/45R17 M+S
                                           K26)

E13*2001/116*1010*05   1040/920(-)                                          5/108/63,3




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                           DB3
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2001/116*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 107   Focus Lim. Stufenheck,    205/45R17                         A01) bis A10)
              Focus Cabriolet           K03)M00)                          K04)S01)

                                         215/45R17
                                         K01)K60)K62)

                                         225/40R17
                                         K01)K28)K60)

                                         235/40R17
                                         K01)K28)K60)K62)

e13*2001/116*0157*17   1070/1065(1140)                                    5/108/63,3



Typ:                         DXA
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 134   C-Max, Grand C-Max      205/45R17                           A01) bis A10)
                                      E26)K03)M00)T88)                    K04)

                                         205/50R17
                                         K01)K13)K22)K27)K67)K68)

                                         215/45R17
                                         K01)T91)

                                         215/50R17
                                         K01)K13)K22)K27)K67)K68)

                                         225/45R17
                                         K01)K13)K22)K67)K68)

                                         235/40R17
                                         K01)K13)K22)K67)K68)

                                         235/45R17
                                         K01)K13)K22)K27)K67)K68)

e13*2007/46*1103*02    1175/1250(1325)                                    5/108/63,3




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Nr. :                      RA-000505-B0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                             DYB
ABE / EG-Genehmigung:            e13*2007/46*1138*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 134   Focus 4-, 5-türer, Kombi    205/45R17                         A01) bis A10)
                                          K03)K04)M00)

                                          205/50R17
                                          K01)K04)K13)K22)M00)

                                          215/45R17
                                          K01)K04)

                                          225/45R17
                                          K01)K04)

                                          235/40R17
                                          K01)K04)

                                          245/40R17
                                          K01)K02)

e13*2007/46*1138*01   1100/1025(1135)                                       5/108/63,3



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

RA-000505-B0-104-09~FO-5-108-63_3-ET33_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    6/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
     bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1260 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
     bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich,
     so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
     einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

E56) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
     Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahr-
     zeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000505-B0-104-09~FO-5-108-63_3-ET33_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
     ler komplett umzulegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klem-
     men bzw. auszuschneiden.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
     aufzuweiten.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten

K60) An Achse 2 ist vom Filzinnenradhaus, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
     schnittkante) abzutrennen und die Schnittkante klebend zu befestigen.

K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
     umzulegen.

K67) An Achse 2 ist der Filz- /Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante
     bis 45° vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.

K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor der
     Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K72) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.




RA-000505-B0-104-09~FO-5-108-63_3-ET33_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    8/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
     schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
     zuweisen.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrom-
     mel sind zu entfernen.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten (gilt ab H_Reifen).

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten (gilt ab H_Reifen).


Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 01.04.2011




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