Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R7805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 51R7805.35 Radgröße: 8Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 33 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2290 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Ford Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment DA3, DA3-RS, DA3-CNG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 110 Nm DA3-LPG, DB3, DXA, DYB M12x1,5 RA-000505-B0-104-09~FO-5-108-63_3-ET33_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: DA3 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 107 Focus Lim. 3-/5-türig, 205/45R17 A01) bis A10) Focus Kombi K03)M00) K04)S01) 215/45R17 K01)K60)K62) 225/40R17 K01)K28)K60) 235/40R17 K01)K28)K60)K62) 166 Focus ST Lim. (3-/5-türig) 205/45R17 M+S A01) bis A10) K03)M00) K04)S01) 215/45R17 M+S K01)K60)K62) 225/40R17 M+S K01)K28)K60) 235/40R17 M+S K01)K28)K60)K62) 224 Focus RS 205/50R17 M+S A01) bis A10) E56)M00) K01)K04)K16)K72) 215/50R17 M+S K13)K22)K26)M00) 225/45R17 M+S 235/45R17 M+S K26) e13*2001/116*0144*20 1070/1090(1120) 5/108/63,3 RA-000505-B0-104-09~FO-5-108-63_3-ET33_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: DA3-CNG ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 bis 107 Focus Erdgas Lim. 3-türig, 205/45R17 A01) bis A10) K03)M00) K04)S01) 215/45R17 K01)K60)K62) 225/40R17 K01)K28)K60) 235/40R17 K01)K28)K60)K62) e13*2001/116*1017*03 985/1000(0) 5/108/63,3 Typ: DA3-LPG ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0999*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 107 Focus LPG Lim. (3-/5-türig) 205/45R17 A01) bis A10) K03)M00) K04)S01) 215/45R17 K01)K60)K62) 225/40R17 K01)K28)K60) 235/40R17 K01)K28)K60)K62) e13*2001/116*0999*05 985/1040(1115) 5/108/63,3 Typ: DA3-RS ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 224 bis 257 Focus RS 205/50R17 M+S A01) bis A10) E56)M00) K01)K04)K16)K72) 215/50R17 M+S K13)K22)K26)M00) 225/45R17 M+S 235/45R17 M+S K26) E13*2001/116*1010*05 1040/920(-) 5/108/63,3 RA-000505-B0-104-09~FO-5-108-63_3-ET33_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: DB3 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0157*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 107 Focus Lim. Stufenheck, 205/45R17 A01) bis A10) Focus Cabriolet K03)M00) K04)S01) 215/45R17 K01)K60)K62) 225/40R17 K01)K28)K60) 235/40R17 K01)K28)K60)K62) e13*2001/116*0157*17 1070/1065(1140) 5/108/63,3 Typ: DXA ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1103*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 134 C-Max, Grand C-Max 205/45R17 A01) bis A10) E26)K03)M00)T88) K04) 205/50R17 K01)K13)K22)K27)K67)K68) 215/45R17 K01)T91) 215/50R17 K01)K13)K22)K27)K67)K68) 225/45R17 K01)K13)K22)K67)K68) 235/40R17 K01)K13)K22)K67)K68) 235/45R17 K01)K13)K22)K27)K67)K68) e13*2007/46*1103*02 1175/1250(1325) 5/108/63,3 RA-000505-B0-104-09~FO-5-108-63_3-ET33_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: DYB ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1138*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 134 Focus 4-, 5-türer, Kombi 205/45R17 A01) bis A10) K03)K04)M00) 205/50R17 K01)K04)K13)K22)M00) 215/45R17 K01)K04) 225/45R17 K01)K04) 235/40R17 K01)K04) 245/40R17 K01)K02) e13*2007/46*1138*01 1100/1025(1135) 5/108/63,3 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei- nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000505-B0-104-09~FO-5-108-63_3-ET33_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1260 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E56) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahr- zeuges zugelassen sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000505-B0-104-09~FO-5-108-63_3-ET33_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel- ler komplett umzulegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klem- men bzw. auszuschneiden. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten aufzuweiten. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten K60) An Achse 2 ist vom Filzinnenradhaus, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausaus- schnittkante) abzutrennen und die Schnittkante klebend zu befestigen. K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen. K67) An Achse 2 ist der Filz- /Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen. K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K72) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen. RA-000505-B0-104-09~FO-5-108-63_3-ET33_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel- gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be- schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach- zuweisen. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrom- mel sind zu entfernen. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten (gilt ab H_Reifen). T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten (gilt ab H_Reifen). Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 01.04.2011 RA-000505-B0-104-09~FO-5-108-63_3-ET33_51R7805.docx