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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                10e
               Seite :                     1/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    51R7805
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                Ronal
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           51R7805.35
               Radausführungskennz.:                                    51R7805.35
               Radgröße:                                                  8Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          33 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 47457*12




               Mittenlochdurchmesser:                                    76,00 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                           0 Ø76 Ø65.1
               geprüfte Radlast: *)                                        900 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2290 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   OPEL

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                          ZP50509     120 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                          ZP50509    125 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                10e
               Seite :                     2/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               E                                e2*2007/46*0623*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 96       Opel Combo Cargo          205/55R17                         A01) bis A10)
                               (Serienreifen bis 205/..; G6N) K04) M00) T95)               BF1) E26) E67) K01)
                               außer Elektro)
                                                         215/45R17
                                                         G05) K04) T91)

                                                        215/50R17
                                                        G6N) K02) M00) T95)

                                                        225/45R17
                                                        K04) T94)

                                                        225/50R17
                                                        G6N) K02)

                                                        235/40R17
§22 47457*12




                                                        G05) K02) T94)

                                                        235/45R17
                                                        G6N) K02)

                                                        245/40R17
                                                        G5T) K02) T95)

                                                        245/45R17
                                                        G6N) K02)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               E                               e2*2007/46*0623*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 96       Opel Combo Cargo         215/55R17                          A01) bis A10)
                               (Serienreifen ab 215/..;                                    BF1) E26) E68) K01) K02)
                               außer Elektro)                                              M00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                10e
               Seite :                     3/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               E                                e2*2007/46*0622*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               56 bis 96       Opel Combo Life           205/55R17                         A01) bis A10)
                               (Serienreifen bis 205/..; G6N) K04) M00)                    BF1) E26) K01)
                               außer Elektro)
                                                         215/45R17
                                                         G05) K04) T91)

                                                        215/50R17
                                                        G6N) K02) M00)

                                                        225/45R17
                                                        K04)

                                                        225/50R17
                                                        G6N) K02)

                                                        235/40R17
§22 47457*12




                                                        G05) K02)

                                                        235/45R17
                                                        G6N) K02)

                                                        245/40R17
                                                        K02)

                                                        245/45R17
                                                        G6N) K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z                             e2*2007/46*0597*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 133      Opel Grandland,        215/65R17                            A01) bis A10)
                               Grandland X            K04) M00)                            A11j) BF1) EF0) K01)

                                                        225/60R17
                                                        K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                10e
               Seite :                     4/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               V                                e2*2007/46*0532*..
               V                                e2*2007/46*0533*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               57 bis 130      Opel Zafira Life, Zafira- 215/55R17                         A01) bis A10)
                               e Life, Vivaro, Vivaro-e M00) N225) T98)                    BF2) E62) ER1) K01) K04)

                                                        225/55R17
                                                        T101)

                                                        235/50R17
                                                        T100)

                                                        245/50R17
                                                        T103)

                                                        255/45R17
                                                        T102)
§22 47457*12




               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                10e
               Seite :                     5/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                       erlaubt wird.

               A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11j)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                       Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 47457*12




               BF1)    Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
                       Zubehörkit: ZP50509
                       Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)    Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
                       Zubehörkit: ZP50509
                       Anzugsmoment: 125 Nm

               E26)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb.

               E62)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
                       Fenster).

               E67)    Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 215/65R16 oder
                       215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                       zugelassen sind.

               E68)    Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 215/65R16 oder
                       215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                       zugelassen sind.

               EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                10e
               Seite :                     6/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
                      den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G05)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               G5T)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/60R16
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
§22 47457*12




               G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                      Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
                      ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                      Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                10e
               Seite :                     7/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
§22 47457*12




                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 10e mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 20.12.2024