Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    1/6                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               51R7805
Art des Sonderrades:                       einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                           Ronal
Radausführung:                                       51R7805.35
Radgröße:                                              8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                      33 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  108 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 76,0 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       4 Ø76 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                       900 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2290 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller             :   Renault (F) bzw. Matra (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                   moment
FW, JM, W                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP50573 120 Nm
                               M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




RA-000505-B0-104-08~RE-5-108-60-ET33_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    2/6                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         JM
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96; 110      Megane Scenic,          205/50R17                               A02) bis A10)
              Megane Grand Scenic     M00)

                                                           205/55R17
                                                           A01)K63)M00)

                                                           225/45R17
                                                           A01)K03)K04)K63)

                                                           225/50R17
                                                           A01)K03)K04)K63)

                                                           235/45R17
                                                           A01)K03)K04)K64)
e2*2001/116*0274*32   11851025(0)//1185/1230 Langversion                      4/100/60



Typ:                         W
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0364*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 80    Kangoo                  205/50R17                               A01) bis A10)
              (5-Loch)                K04)M00)                                K04)K74)

                                                           215/45R17
                                                           K04)

                                                           225/40R17
                                                           K04)

                                                           225/45R17
                                                           K04)K28)K67)

                                                           235/40R17
                                                           K01)K02)K28)K67)

e2*2001/116*0364*14   1080-1125/1050-1210(0)                                  5/108/60




RA-000505-B0-104-08~RE-5-108-60-ET33_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    3/6                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         W
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 80    Kangoo                  205/50R17                                 A01) bis A10)
              (5-Loch)                K04)M00)                                  K04)K74)

                                              215/45R17
                                              K04)

                                              225/40R17
                                              K04)

                                              225/45R17
                                              K04)K28)K67)

                                              235/40R17
                                              K01)K02)K28)K67)

e2*2007/46*0006*10   1080-1095/1070-1210(0)                                     5/108/60



Typ:                         FW
ABE / EG-Genehmigung:        N196
Motorleistung Handelsbezeichnungen            zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 78    Kangoo                          205/50R17                         A01) bis A10)
              (5-Loch)                        K04)M00)                          K04)K74)

                                              215/45R17
                                              K04)

                                              225/40R17
                                              K04)

                                              225/45R17
                                              K04)K28)K67)

                                              235/40R17
                                              K01)K02)K28)K67)

N196 NT03            1095/1210                                                  5/108/60




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.



RA-000505-B0-104-08~RE-5-108-60-ET33_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    4/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000505-B0-104-08~RE-5-108-60-ET33_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    5/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten

K63) An Achse 2 sind die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filz-
     innenkotflügel auf eine Resthöhe von ca. 10 mm zu kürzen. Es sind flachere Befesti-
     gungsmuttern zu verwenden, die nicht weiter ins Radhaus ragen als die gekürzten Steh-
     bolzen.

K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel
       sind komplett zu kürzen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste
       bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Rad-
       hausausschnittkante) abzutrennen. Die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der
       Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.

K67) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die beiden im äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Kunststof-
       finnenkotflügel sind komplett zu kürzen,
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen
       Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen
       von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflü-
       gel ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.

K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der Be-
     festigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der Kunststof-
     finnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.



RA-000505-B0-104-08~RE-5-108-60-ET33_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    6/6                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
     schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
     zuweisen.


Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 01.04.2011




RA-000505-B0-104-08~RE-5-108-60-ET33_51R7805.docx