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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               9c
Seite :                    1/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    51R7805
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                               Ronal
Radausführung:                                           51R7805.35
Radgröße:                                                  8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          33 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast:                                           900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2290 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Volvo (S)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
M, M-2D                          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50502 120 Nm
                                 M12x1,5




RA-000505-B0-104-09c~VO-5-108-63_3-ET33_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               9c
Seite :                    2/5                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                          M
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 169    Volvo S40, V50          205/50R17                         A01) bis A10)
                                       K03)K04) M00)                     K33)S01)

                                                     215/45R17
                                                     K03)K04)

                                                     225/45R17
                                                     K01)K04)

                                                     235/40R17
                                                     K01)K02)

 100 bis 169           Volvo C70 Cabrio              225/45R17           A01) bis A10)
                                                                         K03)K33)S01)
                                                     235/45R17
                                                     K04)

 74 bis 169            Volvo C30                     205/50R17           A01) bis A10)
                                                     M00)K44)K45)        K01)K04)S01)

                                                     215/45R17

                                                     225/45R17
                                                     K44)K45)

e4*2001/116*0076*19   1100/1010 (Cabrio 1140/1080)                       5/108/63,3



Typ:                         M-2D
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0427*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 162    Volvo C30              205/50R17                          A01) bis A10)
                                      M00)K44)K45)                       K01)K04)S01)

                                                     215/45R17

                                                     225/45R17
                                                     K44)K45)

e1*2001/116*0427*07   1080 / 900 (-)                                     5/108/63,3



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.


RA-000505-B0-104-09c~VO-5-108-63_3-ET33_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               9c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
     gungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000505-B0-104-09c~VO-5-108-63_3-ET33_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               9c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maß-
     nahmen erforderlich:
     - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
       Stoßleiste umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radkauskante zu klemmen.

K44) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende Maß-
     nahmen erforderlich:
     - die Kunststoffradhauskante ist im oberen Bereich auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu
       kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen.

K45) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maß-
     nahmen erforderlich:
     - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 45-Grad vor und hinter der Radmitte
       auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich zu kürzen und eng an die Blechrad-
       hauskante anzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
     schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
     zuweisen.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrom-
     mel sind zu entfernen.

Die Anlage Nr. 9c mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

RA-000505-B0-104-09c~VO-5-108-63_3-ET33_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               9c
Seite :                    5/5                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Geschäftsstelle Essen, 30.03.2010




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