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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-F0-104
Anlage-Nr. :               10c
Seite :                    1/7                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     51R7805
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            51R7805.35
Radgröße:                                                   8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                           33 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                      76,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast:                                            900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2290 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               :    VOLVO (S)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
T, S, R, J, H, K                 Serien Radschraube, Kegel 60°,               ZP50588 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
N, L, LS, LW                     Serien-Radschraube, Kegel 60°,                ZP50588 110 Nm
                                 Gewinde M12x1,75, Schaftlänge 29 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-F0-104
Anlage-Nr. :               10c
Seite :                    2/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         LS
ABE / EG-Genehmigung:        F787 ab NT03
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 184    Volvo 850              205/45R17                         A01) bis A10)
              (Limousine)             M00)                              K03)K36)K37)K38)S03)

                                        215/45R17

F787/NT10E     1090/900                                                 5/108/65



Typ:                         LW
ABE / EG-Genehmigung:        G306 ab NT01
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 184   Volvo 850               205/45R17                         A01) bis A10)
              (Kombi)                 M00)                              K03)K37)K38)K36)S03)

                                        215/45R17

142             Volvo 850 AWD           205/50R17                       A01) bis A10)
                (Allradantrieb)         M00)                            K03)K35)K38)S03)

                                        215/45R17

                                        225/45R17

G306/NT09E     1090/1120                                                5/108/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-F0-104
Anlage-Nr. :               10c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         L
ABE / EG-Genehmigung:        e9*93/81*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 184   Volvo 850 ww.            205/45R17                                  A01) bis A10)E42)
              S70 / V70                M00)                                       K03)K36) K37)K38)S03)
              (Limousine, Kombi)
              (Frontantrieb)           215/45R17

125 bis 184             Volvo 850 AWD ww.   205/50R17                             A01) bis A10)E42)
                        V70 AWD             M00)                                  K03)K35)K38)S03)
                        (Allradantrieb)
                                            205/45R17
                                            M00)

                                            215/45R17

                                            225/45R17

 195                    V70 AWD             215/45R17                             A01) bis A10) E42)
                        (Allradantrieb)                                           K03)K35)K38)S03)
                                            225/45R17

e9*93/81*0002*13E      1120/1120                                                  5/108/65
                       1180 / 1120 -AWD



Typ:                         N
ABE / EG-Genehmigung:        e4*96/27*0015*.. , e4*98/14*0015*.. , e4*2001/116*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 180    Volvo C70               205/50R17                                   A02) bis A10)
                                       M00)                                        S03)

                                            225/45R17

                                            235/40R17
                                            A01)K03)K04)

                                            245/40R17
                                            A01)K03)K04)

e4*98/14*0015*10       1110/970                                                   5/108/65
e4*2001/116*0015*14



Typ:                         T
ABE / EG-Genehmigung:        e9*96/79*0028*.. , e9*98/14*0028*.. , e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 200    Volvo S 80,             225/50R17                                  A01) bis A10)E19)E42)
               Volvo S 80 T6                                                      K03)K15)K23)S03)
                                       235/45R17


e9*2001/116*0028*17E   1200/1040                                                  5/108/65



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-F0-104
Anlage-Nr. :               10c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         K
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0043*.., e9*2001/116*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           Volvo S 80 CNG          225/50R17                          A01) bis A10)E19)E42)
                                                                          K03)K15)K23)S03)
                                               235/45R17

e9*2001/116*0043*10     1070/1050                                         5/108/65



Typ:                         S
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0040*.. , e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191   Volvo V70                225/45R17                         A01) bis A10)E42)
                                                                         K03)K04)K33)S03)
                       (nicht Cross Country,   235/45R17
                        bzw. XC 70)
 220                    Volvo V70 Typ R        225/45R17 M+S             A01) bis A10)E42)
                                                                         K03)K04)K33)S03)
                                               235/45R17

e4*2001/116*0040*17    1120/1170                                         5/108/65
                       CC: 1130/1190)



Typ:                         J
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0061*.., e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          V70 Bifuel               225/45R17                         A01) bis A10)E42)
                                                                         K03)K04)K33)S03)
                                               235/45R17

e4*2001/116*0061*13E   1060/1170(0)                                      5/108/65




Typ:                         R
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0036*.. , e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191   Volvo S60                225/45R17                         A01) bis A10)
                                                                         K33)L21)S03)
                                               235/45R17
                                               K03)K04)

 220                    Volvo S60 Typ R        235/45R17                 A01) bis A10)
                                                                         K03)K04)K33)S03)

e9*2001/116*0036*17    1120/1050                                         5/108/65




RA-000505-F0-104-10c~VO-5-108-65-ET33_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-F0-104
Anlage-Nr. :               10c
Seite :                    5/7                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                            H
ABE / EG-Genehmigung:           e9*98/14*0044*.. , e9*2001/116*0044
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           Volvo S60 Bifuel           225/45R17                         A01) bis A10)
                                                                            K33)L21)S03)
                                          235/45R17
                                          K03)K04)

e9*2001/116*0044*12   1070/1030(0)                                          5/108/65




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.


RA-000505-F0-104-10c~VO-5-108-65-ET33_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-F0-104
Anlage-Nr. :               10c
Seite :                    6/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Cross-Country-Ausführung,
     - gepanzerte Ausführung.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K23) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
       Stoßleiste umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radkauskante zu klemmen.

K35) An Achse 2 ist die Radhauskante etwa 150 mm vor und hinter der Radmitte auf eine
     Restdicke von ca. 15 mm zu kürzen oder umzulegen. Im gleichen Bereich ist auch die
     Kunststoffradhausschale bis etwa 40 mm hoch auszuschneiden.

K36) An Achse 1 ist das Kunststoff-Radhaus im Bereich der (inneren) Reifenschulter
     nachzuarbeiten oder auszuschneiden. Kontrollmöglichkeit durch Kreisfahrt. Bei nicht
     ausreichender Reifenfreigängigkeit ist der Lenkeinschlag durch Verwendung von
     Unterlegscheiben zu begrenzen (Fachwerkstatt).




RA-000505-F0-104-10c~VO-5-108-65-ET33_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-F0-104
Anlage-Nr. :               10c
Seite :                    7/7                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


K37) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen zur Freigängigkeit erforderlich:
     - im gesamten Bereich zwischen Stoßfänger und seitlicher Schutzleiste ist die
        Kunststoffkante des Radhauses komplett abzutrennen (über der Radmitte bis zu einer
        Höhe von ca. 60 mm).
     - im gleichen Bereich sind die Radaushauskante komplett umzulegen.
     - im Bereich ab seitlicher Schutzleiste bis zum Schweller sind die Radhauskanten
        komplett umzulegen und um ca. 5 mm nach außen aufzuweiten.
     - die Ausbuchtung im Kunststofrradhaus im Bereich der inneren Reifenflanke auf Höhe
        des Stoßfängers ist auszuschneiden oder abzuschleifen.

K38) An Achse 1 sind folgende Maßnahmen zur Freigängigkeit erforderlich:
     - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 150 mm vor und hinter Radmitte
       abtrennen und die Blechsicke dort nach oben formen,
     - die Kunststoffradhauskante (am Stoßfänger sowie am Spritzlappen) ist ab Oberkante
       auf ca.150 mm Länge (bis Befestigungsniet) kürzen bzw. abtrennen.

L21) An Achse 1 ist der Lenkeinschlag durch Unterlegen von Distanzhülsen an den
     Befestigungsschrauben des Lenkeinschlagbegrenzers zu begrenzen (Kontrolle durch
     Kreisfahrt).

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.

S03) Die Serienzentrierstifte sind vor Anbau der Sonderräder zu entfernen.


Die Anlage Nr. 10c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 30.03.2010




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