Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-F0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R7805 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 51R7805.35 Radgröße: 8Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 33 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 0 Ø76 Ø65.1 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2290 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : VOLVO (S) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment T, S, R, J, H, K Serien Radschraube, Kegel 60°, ZP50588 120 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm N, L, LS, LW Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50588 110 Nm Gewinde M12x1,75, Schaftlänge 29 mm RA-000505-F0-104-10c~VO-5-108-65-ET33_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-F0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: LS ABE / EG-Genehmigung: F787 ab NT03 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 184 Volvo 850 205/45R17 A01) bis A10) (Limousine) M00) K03)K36)K37)K38)S03) 215/45R17 F787/NT10E 1090/900 5/108/65 Typ: LW ABE / EG-Genehmigung: G306 ab NT01 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 184 Volvo 850 205/45R17 A01) bis A10) (Kombi) M00) K03)K37)K38)K36)S03) 215/45R17 142 Volvo 850 AWD 205/50R17 A01) bis A10) (Allradantrieb) M00) K03)K35)K38)S03) 215/45R17 225/45R17 G306/NT09E 1090/1120 5/108/65 RA-000505-F0-104-10c~VO-5-108-65-ET33_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-F0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: L ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 184 Volvo 850 ww. 205/45R17 A01) bis A10)E42) S70 / V70 M00) K03)K36) K37)K38)S03) (Limousine, Kombi) (Frontantrieb) 215/45R17 125 bis 184 Volvo 850 AWD ww. 205/50R17 A01) bis A10)E42) V70 AWD M00) K03)K35)K38)S03) (Allradantrieb) 205/45R17 M00) 215/45R17 225/45R17 195 V70 AWD 215/45R17 A01) bis A10) E42) (Allradantrieb) K03)K35)K38)S03) 225/45R17 e9*93/81*0002*13E 1120/1120 5/108/65 1180 / 1120 -AWD Typ: N ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0015*.. , e4*98/14*0015*.. , e4*2001/116*0015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 180 Volvo C70 205/50R17 A02) bis A10) M00) S03) 225/45R17 235/40R17 A01)K03)K04) 245/40R17 A01)K03)K04) e4*98/14*0015*10 1110/970 5/108/65 e4*2001/116*0015*14 Typ: T ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0028*.. , e9*98/14*0028*.. , e9*2001/116*0028*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 200 Volvo S 80, 225/50R17 A01) bis A10)E19)E42) Volvo S 80 T6 K03)K15)K23)S03) 235/45R17 e9*2001/116*0028*17E 1200/1040 5/108/65 RA-000505-F0-104-10c~VO-5-108-65-ET33_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-F0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: K ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0043*.., e9*2001/116*0043*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Volvo S 80 CNG 225/50R17 A01) bis A10)E19)E42) K03)K15)K23)S03) 235/45R17 e9*2001/116*0043*10 1070/1050 5/108/65 Typ: S ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0040*.. , e4*2001/116*0040*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 191 Volvo V70 225/45R17 A01) bis A10)E42) K03)K04)K33)S03) (nicht Cross Country, 235/45R17 bzw. XC 70) 220 Volvo V70 Typ R 225/45R17 M+S A01) bis A10)E42) K03)K04)K33)S03) 235/45R17 e4*2001/116*0040*17 1120/1170 5/108/65 CC: 1130/1190) Typ: J ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0061*.., e4*2001/116*0061*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 V70 Bifuel 225/45R17 A01) bis A10)E42) K03)K04)K33)S03) 235/45R17 e4*2001/116*0061*13E 1060/1170(0) 5/108/65 Typ: R ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0036*.. , e9*2001/116*0036*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 191 Volvo S60 225/45R17 A01) bis A10) K33)L21)S03) 235/45R17 K03)K04) 220 Volvo S60 Typ R 235/45R17 A01) bis A10) K03)K04)K33)S03) e9*2001/116*0036*17 1120/1050 5/108/65 RA-000505-F0-104-10c~VO-5-108-65-ET33_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-F0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: H ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0044*.. , e9*2001/116*0044 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Volvo S60 Bifuel 225/45R17 A01) bis A10) K33)L21)S03) 235/45R17 K03)K04) e9*2001/116*0044*12 1070/1030(0) 5/108/65 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. RA-000505-F0-104-10c~VO-5-108-65-ET33_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-F0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Cross-Country-Ausführung, - gepanzerte Ausführung. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K23) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radkauskante zu klemmen. K35) An Achse 2 ist die Radhauskante etwa 150 mm vor und hinter der Radmitte auf eine Restdicke von ca. 15 mm zu kürzen oder umzulegen. Im gleichen Bereich ist auch die Kunststoffradhausschale bis etwa 40 mm hoch auszuschneiden. K36) An Achse 1 ist das Kunststoff-Radhaus im Bereich der (inneren) Reifenschulter nachzuarbeiten oder auszuschneiden. Kontrollmöglichkeit durch Kreisfahrt. Bei nicht ausreichender Reifenfreigängigkeit ist der Lenkeinschlag durch Verwendung von Unterlegscheiben zu begrenzen (Fachwerkstatt). RA-000505-F0-104-10c~VO-5-108-65-ET33_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-F0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 K37) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen zur Freigängigkeit erforderlich: - im gesamten Bereich zwischen Stoßfänger und seitlicher Schutzleiste ist die Kunststoffkante des Radhauses komplett abzutrennen (über der Radmitte bis zu einer Höhe von ca. 60 mm). - im gleichen Bereich sind die Radaushauskante komplett umzulegen. - im Bereich ab seitlicher Schutzleiste bis zum Schweller sind die Radhauskanten komplett umzulegen und um ca. 5 mm nach außen aufzuweiten. - die Ausbuchtung im Kunststofrradhaus im Bereich der inneren Reifenflanke auf Höhe des Stoßfängers ist auszuschneiden oder abzuschleifen. K38) An Achse 1 sind folgende Maßnahmen zur Freigängigkeit erforderlich: - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 150 mm vor und hinter Radmitte abtrennen und die Blechsicke dort nach oben formen, - die Kunststoffradhauskante (am Stoßfänger sowie am Spritzlappen) ist ab Oberkante auf ca.150 mm Länge (bis Befestigungsniet) kürzen bzw. abtrennen. L21) An Achse 1 ist der Lenkeinschlag durch Unterlegen von Distanzhülsen an den Befestigungsschrauben des Lenkeinschlagbegrenzers zu begrenzen (Kontrolle durch Kreisfahrt). M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. S03) Die Serienzentrierstifte sind vor Anbau der Sonderräder zu entfernen. Die Anlage Nr. 10c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 30.03.2010 RA-000505-F0-104-10c~VO-5-108-65-ET33_51R7805.docx