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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               10c
Seite :                    1/7                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      51R7805
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Radausführung:                                             51R7805.35
Radgröße:                                                    8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                            33 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        108 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       76,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast:                                             900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2290 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                 :    VOLVO (S)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
T, S, R, J, H, K                   Serien Radschraube, Kegel 60°, Ge-         ZP50588 120 Nm
                                   winde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
N, L, LS, LW                       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge-          ZP50588 110 Nm
                                   winde M12x1,75, Schaftlänge 29 mm


Typ:                         LS
ABE / EG-Genehmigung:        F787 ab NT03
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 184    Volvo 850              205/45R17                              A01) bis A10)
              (Limousine)             M00)                                   K03)K36)K37)K38)S03)

                                        215/45R17

F787/NT10E      1090/900                                                     5/108/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               10c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         LW
ABE / EG-Genehmigung:        G306 ab NT01
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 184   Volvo 850               205/45R17                          A01) bis A10)
              (Kombi)                 M00)                               K03)K37)K38)K36)S03)

                                         215/45R17

 142                 Volvo 850 AWD       205/50R17                       A01) bis A10)
                     (Allradantrieb)     M00)                            K03)K35)K38)S03)

                                         215/45R17

                                         225/45R17

G306/NT09E          1090/1120                                            5/108/65




Typ:                         L
ABE / EG-Genehmigung:        e9*93/81*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 184   Volvo 850 ww.            205/45R17                         A01) bis A10)E42)
              S70 / V70                M00)                              K03)K36) K37)K38)S03)
              (Limousine, Kombi)
              (Frontantrieb)           215/45R17

125 bis 184          Volvo 850 AWD ww.   205/50R17                       A01) bis A10)E42)
                     V70 AWD             M00)                            K03)K35)K38)S03)
                     (Allradantrieb)
                                         205/45R17
                                         M00)

                                         215/45R17

                                         225/45R17

 195                 V70 AWD             215/45R17                       A01) bis A10) E42)
                     (Allradantrieb)                                     K03)K35)K38)S03)
                                         225/45R17

e9*93/81*0002*13E   1120/1120                                            5/108/65
                    1180 / 1120 -AWD




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               10c
Seite :                    3/7                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         N
ABE / EG-Genehmigung:        e4*96/27*0015*.. , e4*98/14*0015*.. , e4*2001/116*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 180    Volvo C70               205/50R17                                   A02) bis A10)
                                       M00)                                        S03)

                                               225/45R17

                                               235/40R17
                                               A01)K03)K04)

                                               245/40R17
                                               A01)K03)K04)

e4*98/14*0015*10        1110/970                                                   5/108/65
e4*2001/116*0015*14



Typ:                         T
ABE / EG-Genehmigung:        e9*96/79*0028*.. , e9*98/14*0028*.. , e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 200    Volvo S 80,             225/50R17                                  A01) bis A10)E19)E42)
               Volvo S 80 T6                                                      K03)K15)K23)S03)
                                       235/45R17


e9*2001/116*0028*17E    1200/1040                                                  5/108/65



Typ:                         K
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0043*.., e9*2001/116*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           Volvo S 80 CNG          225/50R17                                   A01) bis A10)E19)E42)
                                                                                   K03)K15)K23)S03)
                                               235/45R17

e9*2001/116*0043*10     1070/1050                                                  5/108/65



Typ:                         S
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0040*.. , e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191   Volvo V70                225/45R17                                  A01) bis A10)E42)
                                                                                  K03)K04)K33)S03)
                       (nicht Cross Country,   235/45R17
                        bzw. XC 70)
 220                    Volvo V70 Typ R        225/45R17 M+S                      A01) bis A10)E42)
                                                                                  K03)K04)K33)S03)
                                               235/45R17

e4*2001/116*0040*17    1120/1170                                                  5/108/65
                       CC: 1130/1190)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               10c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         J
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0061*.., e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          V70 Bifuel               225/45R17                            A01) bis A10)E42)
                                                                            K03)K04)K33)S03)
                                          235/45R17

e4*2001/116*0061*13E   1060/1170(0)                                         5/108/65




Typ:                         R
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0036*.. , e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191   Volvo S60                225/45R17                            A01) bis A10)
                                                                            K33)L21)S03)
                                          235/45R17
                                          K03)K04)

 220                    Volvo S60 Typ R   235/45R17                         A01) bis A10)
                                                                            K03)K04)K33)S03)

e9*2001/116*0036*17    1120/1050                                            5/108/65



Typ:                            H
ABE / EG-Genehmigung:           e9*98/14*0044*.. , e9*2001/116*0044
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           Volvo S60 Bifuel           225/45R17                          A01) bis A10)
                                                                             K33)L21)S03)
                                          235/45R17
                                          K03)K04)

e9*2001/116*0044*12     1070/1030(0)                                         5/108/65




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000505-B0-104-10c~VO-5-108-65-ET33_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               10c
Seite :                    5/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Cross-Country-Ausführung,
     - gepanzerte Ausführung.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000505-B0-104-10c~VO-5-108-65-ET33_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               10c
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K23) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klem-
     men bzw. auszuschneiden.

K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maß-
     nahmen erforderlich:
     - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
       Stoßleiste umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radkauskante zu klemmen.

K35) An Achse 2 ist die Radhauskante etwa 150 mm vor und hinter der Radmitte auf eine
     Restdicke von ca. 15 mm zu kürzen oder umzulegen. Im gleichen Bereich ist auch die
     Kunststoffradhausschale bis etwa 40 mm hoch auszuschneiden.

K36) An Achse 1 ist das Kunststoff-Radhaus im Bereich der (inneren) Reifenschulter nachzu-
     arbeiten oder auszuschneiden. Kontrollmöglichkeit durch Kreisfahrt. Bei nicht ausreichen-
     der Reifenfreigängigkeit ist der Lenkeinschlag durch Verwendung von Unterlegscheiben
     zu begrenzen (Fachwerkstatt).

K37) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen zur Freigängigkeit erforderlich:
     - im gesamten Bereich zwischen Stoßfänger und seitlicher Schutzleiste ist die Kunst-
        stoffkante des Radhauses komplett abzutrennen (über der Radmitte bis zu einer Höhe
        von ca. 60 mm).
     - im gleichen Bereich sind die Radaushauskante komplett umzulegen.
     - im Bereich ab seitlicher Schutzleiste bis zum Schweller sind die Radhauskanten kom-
        plett umzulegen und um ca. 5 mm nach außen aufzuweiten.
     - die Ausbuchtung im Kunststofrradhaus im Bereich der inneren Reifenflanke auf Höhe
        des Stoßfängers ist auszuschneiden oder abzuschleifen.

K38) An Achse 1 sind folgende Maßnahmen zur Freigängigkeit erforderlich:
     - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 150 mm vor und hinter Radmitte abtren-
       nen und die Blechsicke dort nach oben formen,
     - die Kunststoffradhauskante (am Stoßfänger sowie am Spritzlappen) ist ab Oberkante
       auf ca.150 mm Länge (bis Befestigungsniet) kürzen bzw. abtrennen.

L21) An Achse 1 ist der Lenkeinschlag durch Unterlegen von Distanzhülsen an den Befesti-
     gungsschrauben des Lenkeinschlagbegrenzers zu begrenzen (Kontrolle durch Kreisfahrt).




RA-000505-B0-104-10c~VO-5-108-65-ET33_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               10c
Seite :                    7/7                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
     schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
     zuweisen.

S03) Die Serienzentrierstifte sind vor Anbau der Sonderräder zu entfernen.


Die Anlage Nr. 10c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 30.03.2010




RA-000505-B0-104-10c~VO-5-108-65-ET33_51R7805.docx