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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               11
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                          51R7805
Art des Sonderrades:                                                 einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                                     Ronal
Radausführung:                                                                 51R7805.35
Radgröße:                                                                        8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                                33 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                            108 mm
Lochzahl:                                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                                           76,0 mm
Zentrierart:                                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                                 7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                                                 900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                         2290 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                                        :   VOLVO

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                           Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                             moment
C, C-2D                                                   Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge-       ZP50587 140 Nm
                                                          winde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm

Typ:                         C
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0046*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 232   Volvo XC 90            235/65R17                                                   A01) bis A10)
                                                                                                  K03)K04)K39)S02)
                                                              255/60R17

e9*2001/116*0046*20   1210-1320 / 1350 – 1470(7-Sitzer)                                           5/108/67




RA-000505-B0-104-11~VO-5-108-67-ET33_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    2/3                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         C-2D
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0506*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120           Volvo XC 90            235/65R17                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)K39)S02)
                                        255/60R17

e*2001/116*0506*00   1300/1350(0)                                       5/108/67



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.



RA-000505-B0-104-11~VO-5-108-67-ET33_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K39) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maß-
     nahmen erforderlich:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante der Radhausverbreiterung ist im Bereich von
       ca. 150 mm vor und hinter der Radmitte zu kürzen und neu zu befestigen, und die dahin-
       ter liegenden Blechlaschen bzw. Blechkante umzulegen oder zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend der umgelegten Radhauskante nach au-
       ßen an das äußere Radhaus anzulegen.

S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.

Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 30.03.2010




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