Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 1 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R7805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 51R7805.08 Radgröße: 8Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 0 Ø82 Ø64.1 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2290 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Honda Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment BB6, BB8, BE1, BE3, BE5, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50832 110 Nm CG2, CL3, CL4, CL7, CL9, M12x1,5 CM1, CM2, CN1, CN2, CU1, CU2, CU3, CW1, CW2, CW3, FK1, FK2, FK3, GH1, GH2, GH3, GH4, RD1, RD3, RD8, RD9, RE5, RE6, RE7, ZF1 Typ: BB6 ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0037*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 136 bis 147 Honda Prelude 215/40R17 A01) bis A10) K42) 235/40R17 K43) 5/114,3/64 RA-000505-B0-104-20~HO-5-114_3-64-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 2 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: BB8 ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0038*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 136 bis 147 Honda Prelude 215/40R17 A01) bis A10) K42) 235/40R17 K43) 5/114,3/64 Typ: CL3 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0165*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 113 Honda Accord 205/4517 A02) bis A10) 215/40R17 A01)K03)K04)K15) 215/45R17 A01)K03)K04)K15)K31) 5/114,3/64 Typ: CG2 ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0049*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 147 Honda Accord Coupe 215/45R17 A02) bis A10) 235/40R17 A01)K03)K04)K15)K18) 5/114,3/64 Typ: CL4 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0166*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 113 Accord Hatchback 205/45R17 A02) bis A10) 215/40R17 A01)K03)K04)K15) 215/45R17 A01)K03)K04)K15)K31) 5/114,3/64 RA-000505-B0-104-20~HO-5-114_3-64-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 3 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: RD1 ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0044*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 94 bis 108 Honda CR-V 215/50R17 A01) bis A10) M00) K03)K33) 225/50R17 225/55R17 G01)K34) 245/45R17 e6*95/54*0044*05E 930/1050 5/114,3/64,0 Typ: RD3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 94 bis 108 Honda CR-V 215/50R17 A01) bis A10) M00) K03)K33) 225/50R17 225/55R17 G01)K34) 245/45R17 e6*98/14*0076*01E 930/1020 5/114,3/64 Typ: GH1 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0062*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Honda HR-V 205/50R17 A02) bis A10) (2-türig Frontantrieb) M00) 215/50R17 A01)K03)M00) 225/45R17 A01)K03) 235/45R17 A01)K03) e6*98/14*0062*04E 815/725 5/114,3/64 RA-000505-B0-104-20~HO-5-114_3-64-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 4 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: GH2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0063*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 91 Honda HR-V 205/50R17 A02) bis A10) (2-türig Allrad) M00) 215/50R17 A01)K03)M00) 225/45R17 A01)K03) 235/45R17 A01)K03) e6*98/14*0063*04E 830/760 Typ: GH3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0067*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Honda HR-V 205/50R17 A02) bis A10) (4-türig Fronantrieb) M00) 215/50R17 A01)K03)M00) 225/45R17 A01)K03) 235/45R17 A01)K03) e6*98/14*0067*05E 840/780 Typ: GH4 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 91 Honda HR-V 205/50R17 A02) bis A10) (4-türig Allrad) M00) 215/50R17 A01)K03)M00) 225/45R17 A01)K03) 235/45R17 A01)K03) e6*98/14*0068*05E 850/820 RA-000505-B0-104-20~HO-5-114_3-64-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 5 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: RD8 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0190*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Honda CR-V 215/50R17 A01) bis A10) M00) K03)K33) 225/50R17 225/55R17 G01) 245/45R17 110 Honda CR-V 225/55R17 A01) bis A10) (Serie: 215/65R16-98 ) K03)K33) e11*98/14*0190*02E 960/1020 5/114,3/64 Typ: RD9 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0234*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda CR-V 225/55R17 A01) bis A10) K03)K33) e11*2001/116*0234*01 960/1020 5/114,3/64 Typ: CL7 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0091*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 Honda Accord 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 A01)K03)K04)K45) E6*2001/116*0091*03 1040/920 5/114,3/64 Typ: CL9 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0092*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 Honda Accord 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 A01)K03)K04)K45) E6*2001/116*0092*03 1050/920 5/114,3/64 RA-000505-B0-104-20~HO-5-114_3-64-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 6 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: CN1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0096*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Accord 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 A01)K03)K04)K45) E6*2001/116*0096*03 1080/920 5/114,3/64 Typ: CM1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0093*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 Honda Accord Tourer 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 A01)K03)K04)K45) e6*2001/116*0093*03 1050/1020 5/114,3/64 Typ: CM2 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 Honda Accord Tourer 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 A01)K03)K04)K45) e6*2001/116*0094*03 1070/1030 5/114,3/64 Typ: CN2 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0097*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Accord Tourer 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 A01)K03)K04)K45) e6*2001/116*0097*03 1100/1030 5/114,3/64 RA-000505-B0-104-20~HO-5-114_3-64-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 7 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: BE1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0099*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 bis 103 Honda FR-V 205/45R17 A02) bis A10) M00) 205/50R17 M00) 215/45R17 225/45R17 A01)K03)K04) e6*2001/116*0099*06 1030/1000 5/114,3/64 Typ: BE3 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Honda FR-V 205/45R17 A02) bis A10) M00) 205/50R17 M00) 215/45R17 225/45R17 A01)K03)K04) e6*2001/116*0100*01 1005/980 5/114,3/64 Typ: BE5 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0104*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda FR-V 205/50R17 A02) bis A10) M00) 215/45R17 225/45R17 A01)K03)K04) e6*2001/116*0104*04 1150/990(0) 5/114,3/64 RA-000505-B0-104-20~HO-5-114_3-64-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 8 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: FK1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0255*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 61 bis 73 Honda Civic 215/45R17 A01) bis A10) K48) 225/45R17 235/40R17 A01)K03)K04) e11*2001/116*00255*06 920/820 5/114,3/64 Typ: FK2 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0256*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Civic 215/45R17 A01) bis A10) K48) 225/45R17 235/40R17 A01)K03)K04) e11*2001/116*00256*06 1000/840 5/114,3/64 Typ: FK3 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0257*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Civic 215/45R17 A01) bis A10) K48) 225/45R17 235/40R17 A01)K03)K04) e11*2001/116*00257*05 1085/835 5/114,3/64 Typ: RE5 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0301*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Honda CR-V 225/65R17 A01) bis A10) A93) K01) 235/60R17 A93)K04) 245/55R17 K04) 245/60R17 K02) e11*2001/116*0301*04 1050/1050 5/114,3/64 RA-000505-B0-104-20~HO-5-114_3-64-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 9 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: RE6 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0302*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda CR-V 225/65R17 A01) bis A10) A93) K01) 235/60R17 A93)K04) 245/55R17 K04) 245/60R17 K02) e11*2001/116*0302*03 1140/1040 5/114,3/64 Typ: RE7 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0322*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 122 Honda CR-V 225/65R17 A01) bis A10) A93) K01) 235/60R17 A93)K04) 245/55R17 K04) 245/60R17 K02) e11*2001/116*0322*03 1050/1040(0) 5/114,3/64 RA-000505-B0-104-20~HO-5-114_3-64-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 10 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: CU1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0113*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 Honda Accord 205/55R17 A01) bis A10) A93)M00) K01) 215/50R17 A93)K04)M00) 225/50R17 K04) 235/50R17 G01)K04)K15) 235/45R17 K04) 245/45R17 K04) e6*2001/116*00113*03 1045/920 5/114,3/64 Typ: CU2 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0114*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 148 Honda Accord 225/50R17 A01) bis A10) K04) E07)K01) 235/50R17 G90)K04)K15) 235/45R17 K04) 245/45R17 K04) e6*2001/116*00114*04 1095/950 5/114,3/64 RA-000505-B0-104-20~HO-5-114_3-64-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 11 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: CU3 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0115*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 132 Honda Accord 215/50R17 A01) bis A10) A93)E44)K04)M00) E07)K01) 225/50R17 K04) 235/50R17 G01)K04)K15) 235/45R17 K04) 245/45R17 K04) e6*2001/116*00114*05 1200/935 5/114,3/64 Typ: CW1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0120*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 Honda Accord Tourer 205/55R17 A01) bis A10) A93)E42)M00) K01) 215/50R17 A93)E42)K04)M00) 225/50R17 K04) 235/50R17 G01)K04)K15) 235/45R17 K04) 245/45R17 K04) e6*2001/116*00120*04 1045/1000 5/114,3/64 RA-000505-B0-104-20~HO-5-114_3-64-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 12 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: CW2 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0121*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 148 Honda Accord Tourer 225/50R17 A01) bis A10) K04) E07)K01) 235/50R17 G90)K04)K15) 235/45R17 K04) 245/45R17 K04) e6*2001/116*00121*03 1095/1030 5/114,3/64 Typ: CW3 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0122*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 132 Honda Accord Tourer 215/50R17 A01) bis A10) A93)E44)K04)M00) K01) 225/50R17 K04) 235/50R17 G01)K04)K15) 235/45R17 K04) 245/45R17 K04) e6*2001/116*00122*04 1130/1000 5/114,3/64 Typ: ZF1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 Honda CR-Z Hybrid 205/45R17 A02) bis A10) M00) 215/40R17 A01)K01) 225/40R17 A01)K01)K04)K58) e11*2007/46*0100*00 825/705(0) 5/114,3/64 RA-000505-B0-104-20~HO-5-114_3-64-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 13 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei- nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. RA-000505-B0-104-20~HO-5-114_3-64-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 14 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. E42) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 205/60R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbe- scheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelas- sen ist. E44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö- ße ab Nennbreite 225/.. oder größer ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. G90) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R18 ausgerüstet oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000505-B0-104-20~HO-5-114_3-64-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 15 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umge- legten Radhauskante zu kürzen. K31) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ab oberer serienmäßiger Aussparung auf einer Länge von ca. 90 mm nach unten um ca. 5 mm zu kürzen. K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - nach Abbau der über den Radhauskanten befindlichen Kunststoffverkleidung sind die Radhauskanten im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Länge von 450 mm nach vorn komplett nach oben um- und anzulegen. Dabei fallen 2 Befesti- gungsschrauben für die Kunststoffverkleidung weg. Beim Anbau der Verkleidungen sind diese entsprechend zu kleben. - die ins Radhaus hineinragnden Kanten der Kunststoffverkleidung sind im Bereich der umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 10 mm zu kürzen. K34) Der hintere Schmutzfänger ist im Bereich der Befestigungsschrauben nachzuarbeiten oder abzubauen. K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 200 mm vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen - die ins Radhaus ragende Kunstsoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 150 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 8 mm zu kürzen - die Befestigungslasche zwischen Stoßfänger und Radhaus muß bis zum Schraubenkopf gekürzt werden. K43) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante (nachdem die Kunststoffkante gekürzt ist) abzuschleifen und nach hinten zu biegen. RA-000505-B0-104-20~HO-5-114_3-64-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 16 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 K45) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um- zulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist nach entsprechender Nacharbeit hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten Rad- hauskante zu kürzen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers -Blech und Kunststoff- ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K48) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante, im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante, auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die darüber liegende Blechkante aufzuweiten. K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist von der Stoßfängerkante bis zur Oberkante der Schwellerbeplankung komplett umzulegen, - die Kunststoffhalterung des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu ent- fernen, - die oberhalb der Stoßfängerkante befindliche Blechkante ist entsprechend der umgeleg- ten Radhauskante aufzuweiten, - der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen und eng an der aufgeweiteten Blechkante oberhalb des Stoßfänger zu verkleben, - die Kunststoffradhauskante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante bis zum hinteren Befestigungspunkt (Bereich 45° hinter der Radmitte) um 15 mm zu kürzen, - der Stoßfänger ist an seiner Oberkante mittels Karosseriekleber zu befestigen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel- gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be- schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach- zuweisen. Die Anlage Nr. 20 mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 01.04.2011 RA-000505-B0-104-20~HO-5-114_3-64-ET40_51R7805.docx