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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               20
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   51R7805
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              Ronal
Radausführung:                                          51R7805.08
Radgröße:                                                 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          0 Ø82 Ø64.1
geprüfte Radlast:                                          900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2290 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               :    Honda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
BB6, BB8, BE1, BE3, BE5,      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP50832 110 Nm
CG2, CL3, CL4, CL7, CL9,      M12x1,5
CM1, CM2, CN1, CN2, CU1,
CU2, CU3, CW1, CW2, CW3,
FK1, FK2, FK3, FN1, FN2, FN3,
FN4, GH1, GH2, GH3, GH4,
RD1, RD3, RD8, RD9, RE5,
RE6, RE7, ZF1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               20
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         BB6
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 136 bis 147  Honda Prelude            215/40R17                         A01) bis A10)
                                                                         K42)
                                         235/40R17
                                         K43)
                                                                         5/114,3/64



Typ:                         BB8
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0038*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 136 bis 147  Honda Prelude            215/40R17                         A01) bis A10)
                                                                         K42)
                                         235/40R17
                                         K43)
                                                                         5/114,3/64



Typ:                         CL3
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0165*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 113          Honda Accord            205/4517                           A02) bis A10)
                                      M00)

                                         215/40R17
                                         A01)K03)K04)K15)

                                         215/45R17
                                         A01)K03)K04)K15)K31)
                                                                         5/114,3/64



Typ:                         CG2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0049*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 147          Honda Accord Coupe       215/45R17                         A02) bis A10)

                                         235/40R17
                                         A01)K03)K04)K15)K18)
                                                                         5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               20
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         CL4
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 113          Accord Hatchback        205/45R17                          A02) bis A10)
                                      M00)

                                         215/40R17
                                         A01)K03)K04)K15)

                                         215/45R17
                                         A01)K03)K04)K15)K31)
                                                                         5/114,3/64



Typ:                         RD1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 108    Honda CR-V              215/50R17                         A01) bis A10)
                                       M00)                              K03)K33)

                                         225/50R17

                                         225/55R17
                                         G01)K34)

                                         245/45R17
e6*95/54*0044*05E   930/1050                                             5/114,3/64,0



Typ:                         RD3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 108    Honda CR-V              215/50R17                         A01) bis A10)
                                       M00)                              K03)K33)

                                         225/50R17

                                         225/55R17
                                         G01)K34)

                                         245/45R17
e6*98/14*0076*01E   930/1020                                             5/114,3/64




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Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               20
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                              GH1
ABE / EG-Genehmigung:             e6*98/14*0062*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77            Honda HR-V                   205/50R17                         A02) bis A10)
               (2-türig Frontantrieb)       M00)

                                            215/50R17
                                            A01)K03)M00)

                                            225/45R17
                                            A01)K03)

                                            235/45R17
                                            A01)K03)
e6*98/14*0062*04E   815/725                                                   5/114,3/64



Typ:                            GH2
ABE / EG-Genehmigung:           e6*98/14*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 91     Honda HR-V                 205/50R17                           A02) bis A10)
               (2-türig Allrad)           M00)

                                            215/50R17
                                            A01)K03)M00)

                                            225/45R17
                                            A01)K03)

                                            235/45R17
                                            A01)K03)
e6*98/14*0063*04E   830/760



Typ:                              GH3
ABE / EG-Genehmigung:             e6*98/14*0067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77            Honda HR-V                   205/50R17                         A02) bis A10)
               (4-türig Fronantrieb)        M00)

                                            215/50R17
                                            A01)K03)M00)

                                            225/45R17
                                            A01)K03)

                                            235/45R17
                                            A01)K03)
e6*98/14*0067*05E   840/780




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                            GH4
ABE / EG-Genehmigung:           e6*98/14*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 91     Honda HR-V                 205/50R17                         A02) bis A10)
               (4-türig Allrad)           M00)

                                                215/50R17
                                                A01)K03)M00)

                                                225/45R17
                                                A01)K03)

                                                235/45R17
                                                A01)K03)
e6*98/14*0068*05E      850/820



Typ:                         RD8
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0190*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110           Honda CR-V              215/50R17                            A01) bis A10)
                                       M00)                                 K03)K33)

                                                225/50R17

                                                225/55R17
                                                G01)

                                                245/45R17

 110                    Honda CR-V              225/55R17                   A01) bis A10)
                       (Serie: 215/65R16-98 )                               K03)K33)
e11*98/14*0190*02E     960/1020                                             5/114,3/64



Typ:                         RD9
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           Honda CR-V             225/55R17                             A01) bis A10)
                                                                            K03)K33)


e11*2001/116*0234*01   960/1020                                             5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               20
Seite :                    6 / 18                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         CL7
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114           Honda Accord           215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
                                        A01)K03)K04)K45)
E6*2001/116*0091*03   1040/920                                          5/114,3/64



Typ:                         CL9
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140           Honda Accord           215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
                                        A01)K03)K04)K45)
E6*2001/116*0092*03   1050/920                                          5/114,3/64



Typ:                         CN1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           Honda Accord           215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
                                        A01)K03)K04)K45)
E6*2001/116*0096*03   1080/920                                          5/114,3/64


Typ:                         CM1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114          Honda Accord Tourer     215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
                                        A01)K03)K04)K45)
e6*2001/116*0093*03   1050/1020                                         5/114,3/64



Typ:                         CM2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Honda Accord Tourer     215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
                                        A01)K03)K04)K45)
e6*2001/116*0094*03   1070/1030                                         5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               20
Seite :                    7 / 18                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         CN2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Accord Tourer     215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
                                        A01)K03)K04)K45)
e6*2001/116*0097*03   1100/1030                                         5/114,3/64



Typ:                         BE1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92 bis 103   Honda FR-V              205/45R17                         A02) bis A10)
                                      M00)

                                        205/50R17
                                        M00)

                                        215/45R17

                                        225/45R17
                                        A01)K03)K04)
e6*2001/116*0099*06   1030/1000                                         5/114,3/64



Typ:                         BE3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110          Honda FR-V              205/45R17                         A02) bis A10)
                                      M00)

                                        205/50R17
                                        M00)

                                        215/45R17

                                        225/45R17
                                        A01)K03)K04)
e6*2001/116*0100*01   1005/980                                          5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               20
Seite :                    8 / 18                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         BE5
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0104*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda FR-V              205/50R17                         A02) bis A10)
                                      M00)

                                        215/45R17

                                        225/45R17
                                        A01)K03)K04)
e6*2001/116*0104*04     1150/990(0)                                     5/114,3/64



Typ:                         FK1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0255*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61 bis 73    Honda Civic             215/45R17                         A01) bis A10)
                                                                        K48)
                                        225/45R17

                                        235/40R17
                                        A01)K03)K04)
e11*2001/116*00255*06   920/820                                         5/114,3/64



Typ:                         FK2
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0256*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Civic             215/45R17                         A01) bis A10)
                                                                        K48)
                                        225/45R17

                                        235/40R17
                                        A01)K03)K04)
e11*2001/116*00256*06   1000/840                                        5/114,3/64



Typ:                         FK3
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0257*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Civic             215/45R17                         A01) bis A10)
                                                                        K48)
                                        225/45R17

                                        235/40R17
                                        A01)K03)K04)
e11*2001/116*00257*05   1085/835                                        5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               20
Seite :                    9 / 18                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
FK1                                      e11*2001/116*0255*..
FK2                                      e11*2001/116*0256*..
FK3                                      e11*2001/116*0257*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 110              Honda Civic               215/45R17                         A02) bis A10)
                        (ab Modelljahr 2012)      A01)K60)K61)                      E45)



Typ:                         FN1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0297*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Civic             215/45R17                                     A01) bis A10)
                                                                                    K48)
                                                  225/45R17

                                                  235/40R17
                                                  A01)K03)K04)
e11*2001/116*00297*05   940/830(0)                                                  5/114,3/64



Typ:                         FN2
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0306*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 148          Honda Civic             215/45R17                                     A01) bis A10)
                                                                                    K48)
                                                  225/45R17

                                                  235/40R17
                                                  A01)K03)K04)
e11*2001/116*00306*02   980/740(0)                                                  5/114,3/64



Typ:                         FN3
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0298*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Civic             215/45R17                                     A01) bis A10)
                                                                                    K48)
                                                  225/45R17

                                                  235/40R17
                                                  A01)K03)K04)
e11*2001/116*00298*03   1085/835(0)                                                 5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               20
Seite :                    10 / 18                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         FN4
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0334*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73           Honda Civic             215/45R17                                     A01) bis A10)
                                                                                    K48)
                                                  225/45R17

                                                  235/40R17
                                                  A01)K03)K04)
e11*2001/116*0334*02   920/820(0)                                                   5/114,3/64



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                                    e11*2001/116*0301*..
RE6                                    e11*2001/116*0302*..
RE7                                    e11*2001/116*0322*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 122            Honda CR-V                 225/65R17                         A02) bis A10)
                       (beim Typ ER5 nur zulässig A01)A93)K01)                      E46)
                       bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                       e11*2001/116*0301*05;      235/60R17
                       beim Typ ER6 nur zulässig A01)A93)K01)
                       bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                       e11*2001/116*0302*05)      245/55R17
                                                  A01)K01)K04)

                                                  245/60R17
                                                  A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               20
Seite :                    11 / 18                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                              e11*2001/116*0301*..
RE6                              e11*2001/116*0302*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 114     Honda CR-V                225/60R17                         A02) bis A10)
                (ab Modelljahr 2013; Typ A01)A94a)G01)K01)                  E46a)
                RE5 nur zulässig ab EG-
                Genehmigungs-Nr.          225/65R17
                e11*2001/116*0301*06;     A01)A94a)G01)K01)
                Typ RE6 nur zulässig ab
                EG-Genehmigungs-Nr.       235/55R17
                e11*2001/116*0302*06)
                                          A01)G01)K01)K04)

                                          235/60R17
                                          A01)G01)K01)K04)

                                          245/55R17
                                          A01)G01)K01)K04)

                                          245/60R17
                                          A01)G01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               20
Seite :                    12 / 18                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1                             e6*2001/116*0113*..
CU2                             e6*2001/116*0114*..
CU3                             e6*2001/116*0115*..
CW1                             e6*2001/116*0120*..
CW2                             e6*2001/116*0121*..
CW3                             e6*2001/116*0122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 148     Honda Accord             205/55R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A01)K03)M00)N215)                 EF0)

                                          215/50R17
                                          A01)K01)K04)M00)N225)

                                          215/55R17
                                          A01)G7L)K01)K04)M00)N225)

                                          225/50R17
                                          A01)K01)K04)

                                          235/45R17
                                          A01)K01)K04)

                                          235/50R17
                                          A01)G7L)K01)K04)K15)

                                          245/45R17
                                          A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               20
Seite :                    13 / 18                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ZF1                            e11*2007/46*0100*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 89       Honda CR-Z              205/45R17                                A02) bis A10)
                                        M00)

                                         215/40R17
                                         A01)K01)

                                         225/40R17
                                         A01)K01)K04)K58)

                                         235/40R17
                                         A01)K01)K04)K57)K58)

                                         245/35R17
                                         A01)K01)K04)K58)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/45R17            225/40R17          A01) bis A10)
                                         M00)                 K04)K58)           V00)

                                         205/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                         M00)                 K04)K58)           V00)

                                         215/40R17            245/35R17          A01) bis A10)
                                         K01)                 K04)K58)           V00)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
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A04)       Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
           keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
           gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
           so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
           beurteilen.

A05)       Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
           müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
           und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)       Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
           Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
           angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
           verwenden.

A07)       Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
           vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
           nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
           Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
           mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
           Befestigungsteile verwendet werden.

A09)       Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
           es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
           Gutachten erlaubt wird.

A10)       Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
           ausgewuchtet werden.


A93)       Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
           ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
           Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E45)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
       -    Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07
       -    Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07
       -    Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06

E46)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012:
       -    Typ ER5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05
       -    Typ ER6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05
       -    Typ ER7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03



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E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
     - Typ ER5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06
     - Typ ER6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
       der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
       des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
       StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
       Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
       werden.

G7L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
       235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
       bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
       vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
       bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
       Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
       umgelegten Radhauskante zu kürzen.




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K31)       An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ab oberer
           serienmäßiger Aussparung auf einer Länge von ca. 90 mm nach unten um ca. 5 mm zu
           kürzen.

K33)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - nach Abbau der über den Radhauskanten befindlichen Kunststoffverkleidung sind die
         Radhauskanten im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Länge
         von 450 mm nach vorn komplett nach oben um- und anzulegen. Dabei fallen 2
         Befestigungsschrauben für die Kunststoffverkleidung weg. Beim Anbau der
         Verkleidungen sind diese entsprechend zu kleben,
       - die ins Radhaus hineinragenden Kanten der Kunststoffverkleidung sind im Bereich der
         umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 10 mm zu kürzen.

K34)       Der hintere Schmutzfänger ist im Bereich der Befestigungsschrauben nachzuarbeiten
           oder abzubauen.

K42)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 200 mm vor der Radmitte bis zur
         Stoßfängeroberkante umzulegen,
       - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
         einer Länge von ca. 150 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 8 mm zu kürzen,
       - die Befestigungslasche zwischen Stoßfänger und Radhaus muss bis zum
         Schraubenkopf gekürzt werden.

K43)       An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende
           Blechkante (nachdem die Kunststoffkante gekürzt ist) abzuschleifen und nach hinten zu
           biegen.

K45)       Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
            umzulegen,
       -    der Kunststoffinnenkotflügel ist nach entsprechender Nacharbeit hinter die umgelegte
            Radhauskante zu klemmen,
       -    die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten
            Radhauskante zu kürzen,
       -    die Befestigungslasche des Stoßfängers - Blech und Kunststoff - ist im Bereich der
            Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu
            versetzen.

K48)       An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur
           Türhinterkante auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die darüber liegende
           Blechkante aufzuweiten.




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K57)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des
         Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
       - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
         komplett umzulegen,
       - das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K58)       Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    die Radhauskante ist von der Stoßfängerkante bis zur Oberkante der
            Schwellerbeplankung komplett umzulegen,
       -    die Kunststoffhalterung des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
            entfernen,
       -    die oberhalb der Stoßfängerkante befindliche Blechkante ist entsprechend der
            umgelegten Radhauskante aufzuweiten,
       -    der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen und eng an
            der aufgeweiteten Blechkante oberhalb des Stoßfänger zu verkleben,
       -    die Kunststoffradhauskante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante bis zum
            hinteren Befestigungspunkt (Bereich 45° hinter der Radmitte) um 15 mm zu kürzen,
       -    der Stoßfänger ist an seiner Oberkante mittels Karosseriekleber zu befestigen.

K60)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
         Restbreite von 5mm zu kürzen und mit dem dahinterliegenden Blechradhaus zu
         verkleben,
       - das Kunststoffinnenradhaus ist im oben genannten Bereich entsprechend
         nachzuarbeiten (ausschneiden oder dauerhaft nach außen formen), so daß diese
         nicht weiter ins Radhaus ragt als die gekürzte Verbreiterung,
       - der Kunststoff- Befestigungssteg zwischen KS- Verbreiterungs und KS Innenradhaus
         ist zu entfernen.

K61)       An Achse 1 ist die hinter der Kunststoffradhauskante befindliche Blechradhauskante im
           Bereich 30 Grad vor und hinter Radmitte um 10mm aufzuweiten.

M00)       Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
           Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
           Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
           Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.




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N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
       Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
       wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
       Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
       und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
       freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 20 mit den Blättern 1 bis 18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 14.06.2013




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