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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               21
Seite :                    1/8                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       51R7805
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                   Ronal
Radausführung:                                               51R7805.08
Radgröße:                                                      8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                              40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         114,3 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                         82,0 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast:                                               900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2290 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                       Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
A32, A33, F15, F15-LPG, J10,          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZP50853 110 Nm
P12, T30, T31, V10                    M12x1,25

Typ:                          A32
ABE / EG-Genehmigung:         e1*93/81*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 142   Nissan Maxima QX         215/50R17                             A02) bis A10)
                                        A01)K12)L03)M00)

                                          225/45R17

                                          235/45R17
                                          A01)K03)K12)L03)
e1*93/81*0011*03E   1105/1020(1080)                                           5/114,3/66




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               21
Seite :                    2/8                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                          A33
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0136*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 147   Nissan Maxima QX         215/50R17                                A02) bis A10)
                                        A01)L03)M00)

                                         225/45R17

                                         225/50R17
                                         A01)L03)

                                         235/45R17
                                         A01)L03)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/50R17            235/45R17          A01) bis A10)
                                         M00)                                    L03)V00)
e1*98/14*0136*04E   1090/1085                                                    5/114,3/66



Typ:                          V10
ABE / EG-Genehmigung:         e9*98/14*0035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 78 bis 100   Nissan Almera Tino        225/45R17                                A02) bis A10)
                                        G15)

                                         235/40R17
                                         A01)K03)
e9*98/14*0035*09    1085/960                                                     5/114,3/66



Typ:                         T30
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 84 bis 121   Nissan X-Trail           215/60R17                                 A01) bis A10)
                                       M00)                                      L03)

                                         225/55R17

                                         235/55R17
e1*98/14*0166*12E   1110/1165                                                    5/114,3/66




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               21
Seite :                    3/8                                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                              P12
ABE / EG-Genehmigung:             e11*98/14*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 103   Nissan Primera                215/50R17                                 A02) bis A10)
              (4-türer, 5-türer, Kombi)     M00)

                                              225/45R17

                                              235/45R17
                                              zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              215/50R17            235/45R17          A02) bis A10)
                                              M00)                                    V00)
e11*98/14*0183*06   1110/1060                                                         5/114,3/66



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                                e1*2001/116*0432*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127         Nissan X-Trail           225/60R17                                A02) bis A10)
                    (ab EG-Genehmigungs-Nr.:
                    e1*2001/116*0432*06)     235/55R17

                                              255/50R17
                                              A01)K01)K02)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                                e1*2001/116*0432*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127         Nissan X-Trail            215/60R17                               A02) bis A10)
                    (bis EG-Genehmigungs-Nr.: M00)
                    e1*2001/116*0432*05)
                                              225/55R17

                                              235/55R17

                                              245/50R17
                                              A01)K03)K04)

                                              255/50R17
                                              A01)K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               21
Seite :                    4/8                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
J10                             e11*2001/116*0295*..
J10                             e3*2007/46*0067*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 110      Nissan Qashqai, Qashqai+2 215/60R17                        A02) bis A10)
                                          M00)

                                          225/55R17




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                            e11*2007/46*0132*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 147     Nissan Juke             205/55R17                          A02) bis A10)
                (Allrad)                M00)N215)

                                          215/50R17
                                          A01)K01)K04)M00)

                                          215/55R17
                                          A01)K01)K04)M00)

                                          225/50R17
                                          A01)K01)K04)

                                          235/45R17
                                          A01)K01)K04)

                                          235/50R17
                                          A01)K01)K04)

                                          245/45R17
                                          A01)K01)K04)

                                          255/45R17
                                          A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               21
Seite :                    5/8                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                              e11*2007/46*0132*..
F15-LPG                          e3*2007/46*0225*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 147      Nissan Juke, Nissan Juke 205/55R17                          A02) bis A10)
                Bifuel                    M00)N215)                         E19)
                (Frontantrieb)
                                          205/55R17 M+S
                                          M00)

                                          215/50R17
                                          A01)K01)K04)M00)

                                          215/55R17
                                          A01)G1Z)K01)K04)M00)

                                          225/50R17
                                          A01)K01)K04)

                                          235/45R17
                                          A01)K01)K04)

                                          235/50R17
                                          A01)G1Z)K01)K04)K74)

                                          245/45R17
                                          A01)K01)K04)

                                          255/45R17
                                          A01)G1Y)K01)K04)K74)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

RA-000505-C0-104-21~NI-5-114_3-66-ET40_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               21
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G15) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 185/65R15 ausgerüstet
     oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, sind
     die Auflagen A01) und G01) zu.

G1Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     215/60R16, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.




RA-000505-C0-104-21~NI-5-114_3-66-ET40_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               21
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


G1Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     215/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K74) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der
        Radmitte um 10 mm aufzuweiten,
     - die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich
        entsprechend zu kürzen.

L03) Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die
     Wirksamkeit der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu
     überprüfen.




RA-000505-C0-104-21~NI-5-114_3-66-ET40_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               21
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 21 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 14.06.2013




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