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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                21
               Seite :                     1 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    51R7805
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                Ronal
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           51R7805.08
               Radausführungskennz.:                                    51R7805.08
               Radgröße:                                                  8Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 47457*12




               Mittenlochdurchmesser:                                    82,00 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                           8 Ø82 Ø66.1
               geprüfte Radlast: *)                                        900 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2290 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   NISSAN

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit        Anzugs-
               Kürzel                                                                                      moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                     ZP50853            120 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                     ZP50853            110 Nm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                   ZP50873            140 Nm
                               Schaftlänge 26,5 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50879            120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                21
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               V37                              e13*2007/46*1378*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125 bis 225     Nissan Infiniti Q50, Infiniti 225/55R17                         A02) bis A10)
                               Q50 Hybrid                                                      A11) B28) BF1)
                               (2WD + 4WD)                   235/50R17


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               ME0M                          e11*2007/46*1340*..
               ME0M                          e5*2007/46*1028*..
               ME0N                          e11*2007/46*1339*..
               ME0N                          e5*2007/46*1035*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80              Nissan e-NV200         215/45R17                                A01) bis A10)
                                                                                               BF2) K01) K04)
§22 47457*12




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F15                           e11*2007/46*0132*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 157     Nissan Juke           205/55R17                                 A02) bis A10)
                               (Allrad)              M00) N215)                                BF2)

                                                         215/50R17
                                                         A01) K01) K04) M00)

                                                         215/55R17
                                                         A01) K01) K04) M00)

                                                         225/50R17
                                                         A01) K01) K04)

                                                         235/45R17
                                                         A01) K01) K04)

                                                         235/50R17
                                                         A01) K01) K04)

                                                         245/45R17
                                                         A01) K01) K04)

                                                         255/45R17
                                                         A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F15                            e11*2007/46*0132*..
               F15                            e3*2007/46*0162*..
               F15                            e5*2007/46*1031*..
               F15-LPG                        e3*2007/46*0225*..
               F15M                           e3*2007/46*0257*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               69 bis 160      Nissan Juke, Nissan     205/55R17                               A02) bis A10)
                               Juke Bifuel             A93) M00) N215)                         BF2) E19)
                               (Frontantrieb)
                                                       205/55R17 M+S
                                                       A93) M00)

                                                       215/50R17
                                                       A01) A93) K01) K04) M00)

                                                       215/55R17
                                                       A01) A93) K01) K04) M00)
§22 47457*12




                                                       225/50R17
                                                       A01) A93) K01) K04)

                                                       235/45R17
                                                       A01) K01) K04)

                                                       235/50R17
                                                       A01) K01) K04) K74)

                                                       245/45R17
                                                       A01) K01) K04)

                                                       255/45R17
                                                       A01) K01) K04) K74)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       225/50R17           245/45R17           A01) bis A10)
                                                       A93) K01)           K04)                BF2) E19) V00)
                                                       225/50R17           255/45R17           A01) bis A10)
                                                       A93) K01)           K04) K74)           BF2) E19) V00)
                                                       235/50R17           255/45R17           A01) bis A10)
                                                       K01)                K04) K74)           BF2) E19) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                21
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZE0                           e11*2007/46*0230*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80              Nissan Leaf           205/45R17                             A02) bis A10)
                                                     A01) A93) G01) M00)                   BF2)

                                                        205/50R17
                                                        M00)

                                                        215/45R17
                                                        A01) A93) G01)

                                                        215/50R17
                                                        A01) K01) M00)

                                                        225/45R17

                                                        235/40R17
                                                        A01) A93a) G01) K01)
§22 47457*12




                                                        235/45R17
                                                        A01) K01)

                                                        245/40R17
                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZE1                              e9*2007/46*6537*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90              Nissan Leaf               205/45R17                         A02) bis A10)
                               (mit Batterie 40kWh,      A01) A93) G01) M00)               BF2)
                               62kWh)
                                                         205/50R17
                                                         M00)

                                                        215/45R17
                                                        A01) A93a) G01)

                                                        225/45R17

                                                        235/40R17
                                                        A01) G01) K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                21
               Seite :                     5 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4                             e2*2007/46*0037*..
               J4                            e2*98/14*0271*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 125      Nissan NV300           215/60R17                          A01) bis A10)
                                                      M00) T100)                         BF3) E55) K04)

                                                       225/55R17
                                                       K01)

                                                       255/45R17
                                                       K01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               C13                           e9*2007/46*3086*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 47457*12




               81 bis 140      Nissan Pulsar          205/50R17                          A02) bis A10)
                                                      M00)                               BF2)

                                                       215/45R17

                                                       225/45R17

                                                       235/40R17
                                                       A01) K01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               J10                           e11*2001/116*0295*..
               J10                           e3*2007/46*0067*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               76 bis 110      Nissan Qashqai,        215/60R17                          A02) bis A10)
                               Qashqai+2              M00)                               BF2)

                                                       225/55R17


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               J12                            e9*2018/858*11042*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 116     Nissan Qashqai          225/60R17                         A02) bis A10)
                               (Fahrzeugausführungen                                     BF4) E60)
                               mit Verbundlenker-      225/65R17
                               Hinterachse; 2WD)
                                                       235/60R17

                                                       245/55R17
                                                       A01) K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                21
               Seite :                     6 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               J12                             e9*2018/858*11042*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 116     Nissan Qashqai           215/65R17                          A02) bis A10)
                               (Fahrzeugausführungen M00)                                  A11) BF4) EF0)
                               mit Mehrlenker-
                               Hinterachse; 2WD &       225/60R17
                               4WD)
                                                        225/65R17

                                                        235/60R17

                                                        245/55R17
                                                        A01) K01)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               NFK                              e2*2018/858*00024*..
§22 47457*12




               NFK                              e2*2018/858*00025*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 96       Nissan Townstar           205/50R17                         A02) bis A10)
                               (inkl. Elektro-Fz.)       A93a) M00) T93)                   BF4)

                                                        205/55R17
                                                        A93a) M00) T95)

                                                        215/45R17
                                                        A93a) G05) T91)

                                                        215/50R17
                                                        M00) T95)

                                                        225/45R17
                                                        A93a) T94)

                                                        235/45R17
                                                        T97)

                                                        245/40R17
                                                        A01) G5T) K04) T95)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                21
               Seite :                     7 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               T31                            e1*2001/116*0432*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               104 bis 127     Nissan X-Trail          215/60R17                          A02) bis A10)
                               (bis EG-                M00)                               BF2)
                               Genehmigungs-Nr.:
                               e1*2001/116*0432*05) 225/55R17

                                                       235/55R17

                                                       245/50R17
                                                       A01) K03) K04)

                                                       255/50R17
                                                       A01) K01) K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 47457*12




               T31                            e1*2001/116*0432*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 127     Nissan X-Trail          225/60R17                          A02) bis A10)
                               (ab EG-                                                    BF2)
                               Genehmigungs-Nr.:       235/55R17
                               e1*2001/116*0432*06)
                                                       255/50R17
                                                       A01) K01) K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               T32                            e13*2007/46*1456*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 130      Nissan X-Trail         225/65R17                           A02) bis A10)
                               (Serie 225/65R17 ww.                                       BF1) EF0)
                               225/55R19)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                21
               Seite :                     8 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
§22 47457*12




               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                      werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                      Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B28)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
                      • belüftete Bremsscheibe Ø 352x32 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                21
               Seite :                     9 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: ZP50853
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: ZP50853
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50873
                      Anzugsmoment: 140 Nm
§22 47457*12




               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50879
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E19)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               E55)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
                      Fenster).

               E60)   Nicht zulässig bei Allradfahrzeugen.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G05)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               G5T)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/60R16
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                21
               Seite :                     10 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
§22 47457*12




                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K74)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der Radmitte
                         um 10 mm aufzuweiten,
                      • die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich
                         entsprechend zu kürzen.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                      Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
                      ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                      Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                21
               Seite :                     11 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
§22 47457*12




                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                      eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 21 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 20.12.2024