Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-C0-104 Anlage-Nr. : 22d Seite : 1 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R7805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 51R7805.08 Radgröße: 8Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2290 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corp. (ROK) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AM, AMG, ED, EDG, EDI, FG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50846 120 Nm GE, JD, JE, JES, JESG, LD, SL, M12x1,5 SLS, TF, YN, YNS UP, XM, XMG Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50846 140 Nm M12x1,5 Typ: UP ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0112*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 106 bis 110 Kia Carnival II 225/50R17 A02) bis A10)E45) (ab EG-Genehmigungs- Nr.: e11*98/14*0112*11) e11*98/14*0112*14E 1413/1400 5/114.3/67 RA-000505-C0-104-22d~KI-5-114_3-67-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-C0-104 Anlage-Nr. : 22d Seite : 2 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JE e4*2001/116*0089*.. JES e4*2001/116*0120*.. JESG e11*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 129 Kia Sportage 215/60R17 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterungen, A93)M00)N225) Fahrzeugbreite 1840 mm) 225/55R17 A93)N235) 235/50R17 A93) 235/55R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JE e4*2001/116*0089*.. JES e4*2001/116*0120*.. JESG e11*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 129 Kia Sportage 215/60R17 A02) bis A10) (ohne A01)A93)K01)M00)N225) Serienverbreiterungen, Fahrzeugbreite 1800 mm) 225/55R17 A01)A93)K01)K04)N235) 235/50R17 A01)A93)K01)K04) 235/55R17 A01)K01)K04) Typ: GE ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 142 Magentis, Optima, MG 215/50R17 A02) bis A10) M00) 235/45R17 245/45R17 e4*2001/116*0100*13 1135/1040 5/114.3/67 RA-000505-C0-104-22d~KI-5-114_3-67-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-C0-104 Anlage-Nr. : 22d Seite : 3 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: FG ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0114*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 106 Kia Carens, 225/50R17 A01) bis A10) Kia UN K03)K04)K33) 235/45R17 K03)K04) e4*2001/116*0114*10 1220/1180(0) 5/114.3/67 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XM e11*2001/116*0358*.. XM e11*2007/46*0141*.. XMG e13*2007/46*1098*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 145 Kia Sorento 235/60R17 A02) bis A10) A93) 235/65R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ED e4*2001/116*0121*.. ED e4*2007/46*0132*.. EDG e11*2001/116*0339*.. EDI e13*2007/46*1091*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Kia Ceed, Ceed SW 205/50R17 A02) bis A10) (5-türer, Kombi) A01)K01)K04)M00) 215/45R17 A01)K03)K04) 225/45R17 A01)K01)K04)K21)K33) 235/40R17 A01)K01)K04)K21)K33) RA-000505-C0-104-22d~KI-5-114_3-67-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-C0-104 Anlage-Nr. : 22d Seite : 4 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ED e4*2001/116*0121*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Kia Pro Ceed 205/50R17 A02) bis A10) (3-türer) A01)K01)K04)K21)K33)K48)M00) 215/45R17 A01)K03)K04)K48) 225/45R17 A01)K01)K04)K21)K33)K48) 235/40R17 A01)K01)K04)K21)K33)K48) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AM e4*2001/116*0139*.. AM e4*2007/46*0133*.. AMG e11*2001/116*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 103 Kia Soul 205/50R17 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten M00)N215) Serienreifen in 15 Zoll oder 16 Zoll) 215/50R17 A01)G03)K01)K04)K28)K51)M00)N225) 225/45R17 235/45R17 A01)G03)K01)K04)K28)K51) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LD e4*2001/116*0075*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 138 bis 196 Kia Opirus 225/55R17 A02) bis A10) A01)K01)K33)K38)K39)N235) RA-000505-C0-104-22d~KI-5-114_3-67-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-C0-104 Anlage-Nr. : 22d Seite : 5 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SL e11*2007/46*0166*.. SLS e11*2007/46*0136*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 135 Kia Sportage 215/60R17 A02) bis A10) M00) 225/60R17 A01)K03) 235/55R17 A01)K01) 235/60R17 A01)K01) 245/55R17 A01)K01)K04) 255/50R17 A01)K01)K04) 255/55R17 A01)K01)K04)K58) RA-000505-C0-104-22d~KI-5-114_3-67-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-C0-104 Anlage-Nr. : 22d Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): YN e4*2007/46*0130*.. YN e4*2007/46*0131*.. YNS e4*2007/46*0261*.. YNS e4*2007/46*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 94 Kia Venga 205/45R17 A02) bis A10) A01)K01)K04)M00) 205/50R17 A01)K01)K02)K55)K56)K57)M00) 215/45R17 A01)K01)K02) 225/40R17 A01)K01)K02) 225/45R17 A01)K01)K02)K55)K56)K57) 235/40R17 A01)K01)K02)K55)K56) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JD e4*2007/46*0496*.. JD e4*2007/46*0497*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 99 Kia Ceed 205/45R17 A02) bis A10) (5-türig) A01)K01)K04)M00) 215/45R17 A01)K01)K04)K62)K63) 235/40R17 A01)K01)K02)K62)K63) RA-000505-C0-104-22d~KI-5-114_3-67-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-C0-104 Anlage-Nr. : 22d Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TF e4*2007/46*0255*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 121 Kia Optima 205/55R17 A02) bis A10) A01)K04)M00) 215/50R17 A01)K01)K04)M00) 215/55R17 A01)K01)K04)K62)M00) 225/50R17 A01)K01)K02) 245/45R17 A01)K01)K02) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000505-C0-104-22d~KI-5-114_3-67-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-C0-104 Anlage-Nr. : 22d Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E45) Nur zulässig an Fahrzeugen ab der EG-Genehmigungs-Nr. e11*98/14*0112*11 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000505-C0-104-22d~KI-5-114_3-67-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-C0-104 Anlage-Nr. : 22d Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K33) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K38) Das Hitzeschutzblech des Auspuffendtopfes ist im Bereich der Reifeninnenflanke eng an den Auspufftopf anzulegen. K39) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 50 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen und der Kunststoffinnenkotflügel dahinter zu klemmen. K48) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers auf einer Länge von 250 mm (von der Oberkante gemessen) zu kürzen. K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich. - die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen oder auszuschneiden. K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante – auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen. RA-000505-C0-104-22d~KI-5-114_3-67-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-C0-104 Anlage-Nr. : 22d Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 K56) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich. - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen, - die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach unten um 5 mm zu kürzen, - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm aufzuweiten. K57) An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis 150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm zu kürzen, - die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen. K62) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der Radmitte umzulegen, - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K63) An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000505-C0-104-22d~KI-5-114_3-67-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-C0-104 Anlage-Nr. : 22d Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 22d mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 14.06.2013 RA-000505-C0-104-22d~KI-5-114_3-67-ET40_51R7805.docx