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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               22d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       51R7805
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                   Ronal
Radausführung:                                               51R7805.08
Radgröße:                                                      8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                              40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         114,3 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                         82,0 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                               900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2290 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corp. (ROK)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
AM, AMG, ED, EDG, EDI, FG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                        ZP50846 120 Nm
GE, JD, JE, JES, JESG, LD, SL, M12x1,5
SLS, TF, YN, YNS
UP, XM, XMG                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                    ZP50846 140 Nm
                               M12x1,5


Typ:                           UP
ABE / EG-Genehmigung:          e11*98/14*0112*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 106 bis 110  Kia Carnival II           225/50R17                             A02) bis A10)E45)
              (ab EG-Genehmigungs-
              Nr.: e11*98/14*0112*11)


e11*98/14*0112*14E   1413/1400                                                5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               22d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
JE                                      e4*2001/116*0089*..
JES                                     e4*2001/116*0120*..
JESG                                    e11*2001/116*0346*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129            Kia Sportage                215/60R17                         A02) bis A10)
                      (mit Serienverbreiterungen, A93)M00)N225)
                      Fahrzeugbreite 1840 mm)
                                                  225/55R17
                                                  A93)N235)

                                                 235/50R17
                                                 A93)

                                                 235/55R17




Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
JE                                     e4*2001/116*0089*..
JES                                    e4*2001/116*0120*..
JESG                                   e11*2001/116*0346*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129            Kia Sportage              215/60R17                           A02) bis A10)
                      (ohne                     A01)A93)K01)M00)N225)
                      Serienverbreiterungen,
                      Fahrzeugbreite 1800 mm) 225/55R17
                                                A01)A93)K01)K04)N235)

                                                 235/50R17
                                                 A01)A93)K01)K04)

                                                 235/55R17
                                                 A01)K01)K04)



Typ:                          GE
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 142  Magentis, Optima, MG     215/50R17                                    A02) bis A10)
                                       M00)

                                                 235/45R17

                                                 245/45R17
e4*2001/116*0100*13   1135/1040                                                     5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               22d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         FG
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0114*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 106   Kia Carens,             225/50R17                                   A01) bis A10)
              Kia UN                  K03)K04)K33)

                                                235/45R17
                                                K03)K04)
e4*2001/116*0114*10   1220/1180(0)                                                5/114.3/67



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
XM                                   e11*2001/116*0358*..
XM                                   e11*2007/46*0141*..
XMG                                  e13*2007/46*1098*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145           Kia Sorento             235/60R17                           A02) bis A10)
                                              A93)

                                                235/65R17




Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
ED                                     e4*2001/116*0121*..
ED                                     e4*2007/46*0132*..
EDG                                    e11*2001/116*0339*..
EDI                                    e13*2007/46*1091*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105            Kia Ceed, Ceed SW         205/50R17                         A02) bis A10)
                      (5-türer, Kombi)          A01)K01)K04)M00)

                                                215/45R17
                                                A01)K03)K04)

                                                225/45R17
                                                A01)K01)K04)K21)K33)

                                                235/40R17
                                                A01)K01)K04)K21)K33)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               22d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ED                             e4*2001/116*0121*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105      Kia Pro Ceed            205/50R17                                A02) bis A10)
                (3-türer)               A01)K01)K04)K21)K33)K48)M00)

                                         215/45R17
                                         A01)K03)K04)K48)

                                         225/45R17
                                         A01)K01)K04)K21)K33)K48)

                                         235/40R17
                                         A01)K01)K04)K21)K33)K48)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
AM                                e4*2001/116*0139*..
AM                                e4*2007/46*0133*..
AMG                               e11*2001/116*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103      Kia Soul                     205/50R17                           A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten M00)N215)
                Serienreifen in 15 Zoll oder
                16 Zoll)                     215/50R17
                                             A01)G03)K01)K04)K28)K51)M00)N225)

                                         225/45R17

                                         235/45R17
                                         A01)G03)K01)K04)K28)K51)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LD                             e4*2001/116*0075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
138 bis 196     Kia Opirus              225/55R17                                A02) bis A10)
                                        A01)K01)K33)K38)K39)N235)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               22d
Seite :                    5 / 11                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SL                             e11*2007/46*0166*..
SLS                            e11*2007/46*0136*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Kia Sportage            215/60R17                         A02) bis A10)
                                        M00)

                                         225/60R17
                                         A01)K03)

                                         235/55R17
                                         A01)K01)

                                         235/60R17
                                         A01)K01)

                                         245/55R17
                                         A01)K01)K04)

                                         255/50R17
                                         A01)K01)K04)

                                         255/55R17
                                         A01)K01)K04)K58)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               22d
Seite :                    6 / 11                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
YN                             e4*2007/46*0130*..
YN                             e4*2007/46*0131*..
YNS                            e4*2007/46*0261*..
YNS                            e4*2007/46*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94       Kia Venga               205/45R17                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)M00)

                                         205/50R17
                                         A01)K01)K02)K55)K56)K57)M00)

                                         215/45R17
                                         A01)K01)K02)

                                         225/40R17
                                         A01)K01)K02)

                                         225/45R17
                                         A01)K01)K02)K55)K56)K57)

                                         235/40R17
                                         A01)K01)K02)K55)K56)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JD                             e4*2007/46*0496*..
JD                             e4*2007/46*0497*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Kia Ceed                205/45R17                         A02) bis A10)
                (5-türig)               A01)K01)K04)M00)

                                         215/45R17
                                         A01)K01)K04)K62)K63)

                                         235/40R17
                                         A01)K01)K02)K62)K63)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               22d
Seite :                    7 / 11                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TF                             e4*2007/46*0255*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121     Kia Optima              205/55R17                         A02) bis A10)
                                        A01)K04)M00)

                                         215/50R17
                                         A01)K01)K04)M00)

                                         215/55R17
                                         A01)K01)K04)K62)M00)

                                         225/50R17
                                         A01)K01)K02)

                                         245/45R17
                                         A01)K01)K02)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               22d
Seite :                    8 / 11                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E45) Nur zulässig an Fahrzeugen ab der EG-Genehmigungs-Nr. e11*98/14*0112*11

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               22d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K33) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K38) Das Hitzeschutzblech des Auspuffendtopfes ist im Bereich der Reifeninnenflanke eng an
     den Auspufftopf anzulegen.

K39) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 50 mm vor und hinter der Radmitte
     umzulegen und der Kunststoffinnenkotflügel dahinter zu klemmen.

K48) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers auf einer Länge von 250
     mm (von der Oberkante gemessen) zu kürzen.

K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich.
     - die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante
       zu klemmen oder auszuschneiden.

K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
     Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
     auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
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Teiletyp :                 51R7805


K56) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich.
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
       Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
     - die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50
       mm nach unten um 5 mm zu kürzen,
     - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
       aufzuweiten.

K57) An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des
     Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen.
     Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der
         Stoßfängeroberkante bis 150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm
         zu kürzen,
     - die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die
         Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten
         Kunststoffverbreiterung zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen.

K62) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu
        entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der
        Radmitte umzulegen,
     - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K63) An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 200 mm vor bis 200 mm hinter der
     Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


RA-000505-C0-104-22d~KI-5-114_3-67-ET40_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               22d
Seite :                    11 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 22d mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 14.06.2013




RA-000505-C0-104-22d~KI-5-114_3-67-ET40_51R7805.docx