Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 1 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R7805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 51R7805.08 Radgröße: 8Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø82 Ø60.1 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2290 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AR2, AR2N, E15J(a), E15UT(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50880 110 Nm E15UT(a)MS1, E15UTN(a), F3, M12x1,5 HE15U(a), HXU3(a), M2, R1, R3, S1, S16, S19(a), T25, T27, XA, XA1, XA3(a), XE1, XE2(a), XU1, XU3(a) Typen: ABE / EG-Genehmigung: XA G703 XA1 e4*93/81*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 94 bis 95 Toyota RAV4 255/50R17 A01) bis A10) (3 und 5-türig) B18)L21) G703/NT02 880/945 5/114,3/60 e4*93/81*0001*06E 910/990 RA-000505-B0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 2 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: S1 ABE / EG-Genehmigung: G468; e6*93/81*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 156 Lexus GS300 235/45ZR17 A02)bisA10) 245/45R17 G468/NT01 bzw. 1055/1210 5/114,3/60 e6*93/81*0010*00E Typ: S16 ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0078*.., e11*98/14*0078*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 161 bis 163 Lexus GS300 225/45R17 A02) bis A10) 235/45R17 245/40R17 208 Lexus GS430 235/45R17 A02) bis A10) 245/40R17 e11*96/79*0078*01 1055/1220 5/114,3/60 e11*98/14*0078*07E Typ: XE1 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 bis 157 Lexus IS200, 215/45R17 A02) bis A10) Lexus IS300 225/45R17 A01)K03) 235/40R17 A01)K03)K15)K21) 245/40R17 A01)K03)K04)K15)K21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00n) 215/45R17 235/40R17 A01) bis A10) K15)K21)V00n) 215/45R17 245/40R17 A01) bis A10) K04)K15)K21)V00n) 225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)K03) K04)K15)K21)V00n) e11*98/14*0110*06 1055/1090 5/114,3/60 e11*2001/116*0110*08E RA-000505-B0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 3 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: R3 ABE / EG-Genehmigung: E6*98/14*0069*.., E6*2001/116*0069*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 115 Toyota Previa 225/50R17 A02) bis A10) 235/45R17 e6*98/14*0069*04 1250/1380 5/114,3/60 e6*2001/116*0069*07 Typ: XU1 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0078*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 148 Lexus RX300 225/60R17 A01) bis A10) D05)K03)K04) 235/55R17 e11*98/14*0078*03 1379/1200 5/114,3/60 Typ: XU3(a) ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0090*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 203 Lexus RX300, 225/60R17 A01) bis A10) Lexus RX350 D05) 235/55R17 K03) e6*2001/116*0090*04 1300/1350 5/114,3/60 Typ: HXU3(a) ABE / EG-Genehmigung: E6*2001/116*0098*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 Lexus RX400h 225/60R17 A01) bis A10) D05) 235/55R17 K03) E6*2001/116*0098*03 1300/1350 5/114,3/60 Typ: F3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0079*.., e6*2001/116*0079*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 207 Lexus LS430 225/55R17 A02) bis A10) (Serie 225/55R17) 235/50R17 207 Lexus LS430 225/55R17 M+S (Serie 245/45R18) e6*98/14*0079*02 1095/1280 5/114,3/60 e6*2001/116*0079*04 RA-000505-B0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 4 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: M2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0083*.. , e6*2001/116*0083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Toyota Avensis Verso 215/50R17 A02) bis A10) A01)K15)K57)M00) 225/45R17 235/45R17 A01)K03)K15)K57) e6*98/14*0083*02 1230/1230 5/114,3/60 e6*2001/116*0083*05 Typ: R1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0222*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 130 Toyota Corolla Verso 205/50R17 A02) bis A10) E51)M00) 215/45R17 215/50R17 M00) 225/45R17 e11*2001/116*0222*07 1140/1140 5/114,3/60 Typ: T25 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0196*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 130 Toyota Avensis 215/45R17 A02) bis A10) (ab EG-Genehmigungs-Nr. : E11*2001/116*0196*05) 225/45R17 A01)K50)K65) 235/40R17 A01)K50) e11*2001/116*0196*09 1070/1035(0) 5/100/541 Typ: S19(a) ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0103*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 183 Lexus GS300 225/50R17 A02) bis A10) 235/45R17 E6*2001/116*0103*05 1055/1200(0) 5/114,3/60 RA-000505-B0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 5 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: XE2(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0206*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 153 Lexus IS200D, 215/45R17 A02) bis A10) Lexus IS220D, Lexus IS250, 225/45R17 Lexus IS250C 235/45R17 A01)K73) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Vorderachse Hinterachse Hinweise 225/45R17 245/45R17 A02) bis A10) V00) e11*2001/116*0206*08 1090/11500(0) 5/114,3/60 Typ: XA3(a) ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0105*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 130 Toyota RAV4 235/55R17 A02) bis A10) (Fahrzeuge ohne Serien- E07) verbreiterung) 235/60R17 255/55R17 A01)K01)K02) 100 bis 130 Toyota RAV4 235/55R17 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit Serienver- E07) breiterung) 235/60R17 255/55R17 E6*2001/116*0105*07 1150/1150(0) 5/114.3/60 Typ: E15J(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0299*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 108 Toyota Auris 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 A01)K04) 235/40R17 A01)K03)K04) e11*2001/116*0299*06 1080/1010(0) 5/114.3/60 RA-000505-B0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 6 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: E15UT(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0305*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 108 Toyota Auris 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 A01)K04) 235/40R17 A01)K03)K04) 130 Toyota Auris 225/45R17 A01) bis A10) ( 3- / 5-türig) K04) 235/40R17 K03)K04) e11*2001/116*0305*011 1100/1010(0) 5/114.3/60 Typ: HE15U(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 Toyota Auris 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 A01)K04) 235/40R17 A01)K03)K04) e11*2007/46*0018*02 1020/980(0) 5/114,3/60 Typ: E15UT(a)MS1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Toyota Auris 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 A01)K04) 235/40R17 A01)K03)K04) e11*2007/46*0167*00 1020/1010(0) 5/114,3/60 RA-000505-B0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 7 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: E15UTN(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0019*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 93 Toyota Auris 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 A01)K04) 235/40R17 A01)K03)K04) e11*2007/46*0019*01 1080/1010(0) 5/114,3/60 Typ: T27 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0331*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 130 Toyota Avensis 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93)E53)M00) E07) 205/55R17 E53)M00) 215/50R17 M00) 215/55R17 M00) 225/45R17 225/50R17 235/45R17 235/50R17 A01)K01)K04) 245/40R17 245/45R17 255/45R17 A01)K01)K04) e11*2001/116*0331*04 1215/1135(0) 5/114.3/60 RA-000505-B0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 8 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: AR2 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0350*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 130 Toyota Verso 205/50R17 A02) bis A10) E53)M00) 205/55R17 E53)M00) 215/50R17 215/55R17 225/45R17 225/50R17 235/45R17 235/50R17 A01)K83) 245/45R17 255/45R17 e11*2001/116*0350*04 1260/1250(0) 5/114.3/60 RA-000505-B0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 9 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: AR2N ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0117*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 108 Verso 205/50R17 A02) bis A10) E53)M00) 205/55R17 E53)M00) 215/50R17 215/55R17 225/45R17 225/50R17 235/45R17 235/50R17 A01)K83) 245/45R17 255/45R17 e11*2007/46*0117*02 1260/1250(0) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei- nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000505-B0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 10 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B18) An Achse 1 ist der Halter der ABS-Steuerleitung so zu verlegen, daß ein ausreichender Abstand (min. 5 mm) zwischen der Steuerleitung und der Rad-Reifenkombination vorhan- den ist. Dabei ist der Lenkeinschlag der Räder zu berücksichtigen. D05) Bei Verwendung des Sonderrades ist aus Freigängigkeitsgründen der Rad- Reifenkombination zum Federbeinrohr an Achse 2 die Montage von Distanzscheiben von 15 mm Dicke und doppelter Mittenzentrierung (z.B. H&R-Teile-Nr. 30656014) erforder- lich. Es sind zusätzlich längere Stehbolzen mit einer Schaftlänge von 50 mm zu montie- ren.Diese befinden sich im Lieferumfang der Distanzscheibe. Die Distanzscheibe und die zugehörigen Befestigungsteile sind auf der Anbaubestätigung einzutragen. E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. RA-000505-B0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 11 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 E51) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 215/50R17 ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahr- zeuges zugelassen sind. E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahr- zeuges zugelassen sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis zum hinteren Stoßfänger umzulegen. RA-000505-B0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 12 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 K57) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante sowie der in diesem Bereich befindliche Spritzschutz auszuschneiden. Die in der Stoßfängerkante befindliche Befestigungsschraube -Stoßfänger/Spritzschutz- ist weiter nach unten zu versetzen. K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoff-Innenkotflügel im Bereich von 100mm von innen nach außen, und 150 mm von unten nach oben auszu- schneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft wer- den. K73) An Achse 1 ist der Kunststoff-Innenkotflügel im hinteren äußeren Reifenschwenkbereich (siehe Foto) nach innen warm einzuformen oder zu befestigen. Die ins Radhaus ragende Kante des Schwellers ist ab Befestigung nach innen zu kürzen. K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich. - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klem- men und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen. Der dort befindli- che Kunststoffniet ist zu entfernen. L21) Es ist die Lenkeinschlagbegrenzung Toyota Teile Nr. 42631-19001-83 einzubauen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel- gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be- schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach- zuweisen. V00) Die Verwendung dieser serienmäßigen Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des je- weiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls diese serienmäßige Reifenkombination ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. RA-000505-B0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 13 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor- der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur- de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel- lers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein- schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 19a mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 01.04.2011 RA-000505-B0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx