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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               19a
Seite :                    1 / 16                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    51R7805
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                               Ronal
Radausführung:                                           51R7805.08
Radgröße:                                                  8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                           900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2290 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
AR2, AR2N, E15J(a), E15UT(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  ZP50880 110 Nm
E15UT(a)MS1, E15UTN(a), F3, M12x1,5
HE15U(a), HL10(a), HS19(a),
L10(a), M2, R1, R3, S1, S16,
S19(a), T25, T27, XA, XA1,
XA3(a), XE1, XE2(a), XW3(a),
XW4(a)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               19a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typen:                               ABE / EG-Genehmigung:
XA                                   G703
XA1                                  e4*93/81*0001*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 95           Toyota RAV4               255/50R17                         A01) bis A10)
                     (3 und 5-türig)                                             B18)L21)

G703/NT02            880/945                                                     5/114,3/60
e4*93/81*0001*06E    910/990



Typ:                         S1
ABE / EG-Genehmigung:        G468; e6*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 156          Lexus GS300             235/45ZR17                                 A02)bisA10)

                                               245/45R17
G468/NT01 bzw.       1055/1210                                                   5/114,3/60
e6*93/81*0010*00E



Typ:                         S16
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/79*0078*.., e11*98/14*0078*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 161 bis 163  Lexus GS300              225/45R17                                 A02) bis A10)

                                               235/45R17

                                               245/40R17
 208                 Lexus GS430               235/45R17                         A02) bis A10)

                                               245/40R17
e11*96/79*0078*01    1055/1220                                                   5/114,3/60
e11*98/14*0078*07E




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               19a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         XE1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114 bis 157  Lexus IS200,             215/45R17                                 A02) bis A10)
              Lexus IS300
                                       225/45R17
                                       A01)K03)

                                         235/40R17
                                         A01)K03)K15)K21)

                                         245/40R17
                                         A01)K03)K04)K15)K21)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                 V00)
                                         215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                                                                 K15)K21)V00)
                                         215/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                                                 K04)K15)K21)V00)
                                         225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)K03)
                                                                                 K04)K15)K21)V00)
e11*98/14*0110*06       1055/1090                                                5/114,3/60
e11*2001/116*0110*08E



Typ:                         R3
ABE / EG-Genehmigung:        E6*98/14*0069*.., E6*2001/116*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 115   Toyota Previa           225/50R17                                  A02) bis A10)

                                         235/45R17
e6*98/14*0069*04        1250/1380                                                5/114,3/60
e6*2001/116*0069*07



Typ:                          F3
ABE / EG-Genehmigung:         e6*98/14*0079*.., e6*2001/116*0079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 207          Lexus LS430               225/55R17                                A02) bis A10)
              (Serie 225/55R17)
                                        235/50R17
 207          Lexus LS430               225/55R17 M+S
              (Serie 245/45R18)
e6*98/14*0079*02        1095/1280                                                5/114,3/60
e6*2001/116*0079*04




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               19a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                          M2
ABE / EG-Genehmigung:         e6*98/14*0083*.. , e6*2001/116*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Toyota Avensis Verso      215/50R17                                       A02) bis A10)
                                        A01)K15)K57)M00)

                                                225/45R17

                                                235/45R17
                                                A01)K03)K15)K57)
e6*98/14*0083*02       1230/1230                                                        5/114,3/60
e6*2001/116*0083*05



Typ:                         T25
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 130  Toyota Avensis            215/45R17                                       A02) bis A10)
              (ab EG-Genehmigungs-Nr. :
              E11*2001/116*0196*05)     225/45R17
                                        A01)K50)K65)

                                                235/40R17
                                                A01)K50)
e11*2001/116*0196*09   1070/1035(0)                                                     5/100/541



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
HS19(a)                               e6*2001/116*0106*..
S19(A)                                e6*2001/116*0103*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 218            Lexus GS300, GS450H     225/50R17                                A02) bis A10)
                                                                                        EF0)
                                                235/45R17
                                                A93)

                                                245/45R17
                                                A93a)

                                                255/45R17

                                                zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                vorne                hinten
                                                225/50R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                                                                        EF0)V00)

                                                225/50R17            255/45R17          A02) bis A10)
                                                                                        EF0)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               19a
Seite :                    5 / 16                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(a)                            e11*2001/116*0264*..
XW4(a)                            e11*2007/46*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Toyota Prius Plus          205/50R17                         A02) bis A10)
                                           A01)K88)M00)

                                           205/55R17
                                           A01)K25)K88)M00)

                                           215/50R17
                                           A01)K25)K88)M00)

                                           225/45R17

                                           235/45R17
                                           A01)K25)K88)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                            e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                225/60R17                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung,  A93)                              EF0)
                nur bis EG-Genehmigungs-
                Nr.: e6*2001/116*0105*08) 225/65R17

                                           235/60R17

                                           245/55R17




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                           e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                225/60R17                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung, A93)                              EF0)
                nur bis EG-Genehmigungs-
                Nr.: e6*2001/116*0105*08) 225/65R17

                                           235/60R17
                                           A01)K01)

                                           245/55R17
                                           A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               19a
Seite :                    6 / 16                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                               e11*2001/116*0222*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100      Toyota Corolla Verso      205/50R17                         A02) bis A10)
                                          M00)

                                          215/45R17

                                          215/50R17
                                          A01)G8T)K68)M00)

                                          225/45R17

                                          235/45R17
                                          A01)G8T)K68)

                                          245/40R17
                                          A01)K68)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                               e11*2001/116*0222*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
130             Toyota Corolla Verso      215/45R17                         A02) bis A10)

                                          215/50R17
                                          A01)K68)M00)

                                          225/45R17

                                          235/45R17
                                          A01)K68)

                                          245/40R17
                                          A01)K68)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               19a
Seite :                    7 / 16                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
HL10(a)                        e6*2007/46*0035*..
L10(a)                         e6*2007/46*0034*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 215     Lexus GS                225/50R17                                A02) bis A10)
                                        A94)                                     EF0)

                                         235/45R17
                                         A94)

                                         235/50R17
                                         A01)A94a)G01)

                                         245/45R17
                                         A94)

                                         255/45R17
                                         A94a)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/50R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                                              A94)               EF0)V00)

                                         225/50R17            255/45R17          A02) bis A10)
                                                              A94a)              EF0)V00)

                                         235/50R17            255/45R17          A02) bis A10)
                                                              A94a)              EF0)V00)




RA-000505-C0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               19a
Seite :                    8 / 16                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(a)                         e11*2001/116*0299*..
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
E15UT(a)MS1                     e11*2007/46*0167*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
HE15U(a)                        e11*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130      Toyota Auris             205/45R17                         A02) bis A10)
                (1. Generation)          A93)M00)N215)                     E58)

                                          205/50R17
                                          G7F)M00)N215)

                                          215/45R17

                                          225/40R17

                                          225/45R17
                                          G7F)

                                          235/40R17
                                          A01)K01)K04)

                                          245/40R17
                                          A01)K01)K04)K78)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               19a
Seite :                    9 / 16                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                         e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a)                        e11*2007/46*0019*..
HE15U(a)                         e11*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97       Toyota Auris              205/45R17                         A02) bis A10)
                (2. Generation,           A93a)M00)N215)                    E59)E61)
                Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 205/50R17
                                          A01)K88)M00)N215)

                                          215/45R17
                                          N225)

                                          225/40R17
                                          A01)A93a)K03)

                                          225/45R17
                                          A01)K03)

                                          235/40R17
                                          A01)K01)K04)K28)

                                          245/40R17
                                          A01)K01)K04)K28)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73       Toyota Auris               205/45R17                        A02) bis A10)
                (2. Generation,            A93a)M00)N215)                   E59)E60)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-Hinterachse) 205/50R17
                                           A01)K28)K88)M00)N215)

                                          215/45R17
                                          A01)K28)

                                          225/40R17
                                          A01)A93a)K03)K28)

                                          225/45R17
                                          A01)K03)K28)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               19a
Seite :                    10 / 16                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                          e11*2001/116*0206*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153     Lexus IS                 205/50R17                                A02) bis A10)
                (Stufenheck, Cabrio)     M00)N215)

                                          215/45R17
                                          N225)

                                          225/45R17
                                          N235)

                                          245/40R17

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/45R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                                                                  V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                             e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 130      Toyota Avensis           205/50R17                                A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A93)G5V)M00)N215)

                                          205/55R17
                                          M00)N215)

                                          215/50R17
                                          M00)

                                          215/55R17
                                          M00)

                                          225/45R17
                                          G5V)

                                          225/50R17

                                          235/45R17

                                          235/50R17
                                          A01)K01)K04)

                                          245/45R17

                                          255/45R17
                                          A01)K01)K04)



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               19a
Seite :                    11 / 16                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2                            e11*2001/116*0350*..
AR2N                           e11*2007/46*0117*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 130      Toyota Verso            205/50R17                         A02) bis A10)
                                        M00)N215)

                                         205/55R17
                                         M00)N215)

                                         215/50R17
                                         M00)

                                         215/55R17
                                         M00)

                                         225/45R17

                                         225/50R17

                                         235/45R17

                                         235/50R17
                                         A01)K83)

                                         245/45R17

                                         255/45R17




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               19a
Seite :                    12 / 16                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B18) An Achse 1 ist der Halter der ABS-Steuerleitung so zu verlegen, dass ein ausreichender
     Abstand (min. 5 mm) zwischen der Steuerleitung und der Rad-Reifenkombination
     vorhanden ist. Dabei ist der Lenkeinschlag der Räder zu berücksichtigen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               19a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.

E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               19a
Seite :                    14 / 16                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis
     zum hinteren Stoßfänger umzulegen.

K57) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende
     Stoßfängerkante sowie der in diesem Bereich befindliche Spritzschutz auszuschneiden.
     Die in der Stoßfängerkante befindliche Befestigungsschraube -Stoßfänger/Spritzschutz-
     ist weiter nach unten zu versetzen.

K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im
     Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
     auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
     werden.

K68) An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb
        Schwellerkante umzulegen,
     - im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt
        komplett vom Halter zu entfernen,
     - der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben,
     - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3
        mm zu kürzen,
     - die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen.



RA-000505-C0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               19a
Seite :                    15 / 16                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


K78) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
     notwendig:
     - die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem
        Schweller komplett umzulegen,
     - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten
        Radhausausschnittkanten anzupassen,
     - die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng
        an das Innere Radhaus anzulegen.

K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich.
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu
         klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen,
     - der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.

K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter
        der Radmitte sind zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

L21) Es ist die Lenkeinschlagbegrenzung Toyota Teile Nr. 42631-19001-83 einzubauen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000505-C0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-C0-104
Anlage-Nr. :               19a
Seite :                    16 / 16                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 19a mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 14.06.2013




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