Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-F0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 1 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R7805 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 51R7805.08 Radgröße: 8Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø82 Ø60.1 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2290 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AR2, AR2N, E15EJ(a), E15J(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50880 110 Nm E15UT(a), E15UT(a)MS1, M12x1,5 E15UTN(a), F3, HE15U(a), HL10(a), HS19(a), L10(a), M2, R1, R3, S1, S16, S19(a), T25, T27, XA, XA1, XA3(a), XE1, XE2(a), XW3(a), XW4(a) XA4 (EU, M) Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50880 120 Nm M12x1,5 RA-000505-F0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-F0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 2 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typen: ABE / EG-Genehmigung: XA G703 XA1 e4*93/81*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 94 bis 95 Toyota RAV4 255/50R17 A01) bis A10) (3 und 5-türig) B18)L21) G703/NT02 880/945 5/114,3/60 e4*93/81*0001*06E 910/990 Typ: S1 ABE / EG-Genehmigung: G468; e6*93/81*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 156 Lexus GS300 235/45ZR17 A02)bisA10) 245/45R17 G468/NT01 bzw. 1055/1210 5/114,3/60 e6*93/81*0010*00E Typ: S16 ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0078*.., e11*98/14*0078*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 161 bis 163 Lexus GS300 225/45R17 A02) bis A10) 235/45R17 245/40R17 208 Lexus GS430 235/45R17 A02) bis A10) 245/40R17 e11*96/79*0078*01 1055/1220 5/114,3/60 e11*98/14*0078*07E RA-000505-F0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-F0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 3 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: XE1 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 bis 157 Lexus IS200, 215/45R17 A02) bis A10) Lexus IS300 225/45R17 A01)K03) 235/40R17 A01)K03)K15)K21) 245/40R17 A01)K03)K04)K15)K21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) 215/45R17 235/40R17 A01) bis A10) K15)K21)V00) 215/45R17 245/40R17 A01) bis A10) K04)K15)K21)V00) 225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)K03) K04)K15)K21)V00) e11*98/14*0110*06 1055/1090 5/114,3/60 e11*2001/116*0110*08E Typ: R3 ABE / EG-Genehmigung: E6*98/14*0069*.., E6*2001/116*0069*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 115 Toyota Previa 225/50R17 A02) bis A10) 235/45R17 e6*98/14*0069*04 1250/1380 5/114,3/60 e6*2001/116*0069*07 Typ: F3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0079*.., e6*2001/116*0079*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 207 Lexus LS430 225/55R17 A02) bis A10) (Serie 225/55R17) 235/50R17 207 Lexus LS430 225/55R17 M+S (Serie 245/45R18) e6*98/14*0079*02 1095/1280 5/114,3/60 e6*2001/116*0079*04 RA-000505-F0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-F0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 4 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: M2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0083*.. , e6*2001/116*0083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Toyota Avensis Verso 215/50R17 A02) bis A10) A01)K15)K57)M00) 225/45R17 235/45R17 A01)K03)K15)K57) e6*98/14*0083*02 1230/1230 5/114,3/60 e6*2001/116*0083*05 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): HL10(a) e6*2007/46*0035*.. HS19(a) e6*2001/116*0106*.. L10(a) e6*2007/46*0034*.. S19(A) e6*2001/116*0103*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 133 bis 215 Lexus GS200T, GS250, 225/50R17 A02) bis A10)B40) GS300H, GS450H A94) E65)E66)EF0) 235/45R17 A94) 235/50R17 A01)A94a)G01) 245/45R17 A94) 255/45R17 A94a) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A02) bis A10)B40) A94) E65)E66)EF0)V00) 225/50R17 255/45R17 A02) bis A10)B40) A94a) E65)E66)EF0)V00) 235/50R17 255/45R17 A02) bis A10)B40) A94a) E65)E66)EF0)V00) RA-000505-F0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-F0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 5 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): HS19(a) e6*2001/116*0106*.. S19(a) e6*2001/116*0103*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 183 bis 218 Lexus GS300, GS450H 225/50R17 A02) bis A10) E64)EF0) 235/45R17 A93) 245/45R17 A93a) 255/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A02) bis A10) E64)EF0)V00) 225/50R17 255/45R17 A02) bis A10) E64)EF0)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XE2(A) e11*2001/116*0206*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 153 Lexus IS200D, IS220D, 205/50R17 A02) bis A10) IS250, IS250C M00)N215) E68)EF0) (Stufenheck, Cabrio) 215/45R17 G7E)N225) 225/45R17 N235) 245/40R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R17 245/45R17 A02) bis A10) E68)EF0)V00) RA-000505-F0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-F0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 6 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XE2(A) e11*2001/116*0206*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 133 bis 180 Lexus IS200T, IS250, 205/50R17 A02) bis A10) IS300H A94a)M00)N215) E69)EF0) (Nur zulässig an Fahrzeugen ab EG- 215/45R17 Nummer: A94a)N225) e11*2001/116*0206*10) 225/45R17 A94a) 235/40R17 245/40R17 A01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/45R17 235/40R17 A02) bis A10) M00)N215) E69)EF0)V00) 205/45R17 M+S 235/40R17 M+S A02) bis A10) M00) E69)EF0)V00) 205/50R17 225/45R17 A02) bis A10) M00)N215) A94a) E69)EF0)V00) 205/50R17 M+S 225/45R17 M+S A02) bis A10) M00) A94a) E69)EF0)V00) 215/45R17 235/40R17 A02) bis A10) N225) E69)EF0)V00) 215/45R17 M+S 235/40R17 M+S A02) bis A10) E69)EF0)V00) 215/45R17 245/40R17 A01) bis A10) N225) K04) E69)EF0)V00) 215/45R17 M+S 245/40R17 M+S A01) bis A10) K04) E69)EF0)V00) 225/45R17 245/40R17 A01) bis A10) K04) E69)EF0)V00) RA-000505-F0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-F0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 7 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15J(a) e11*2001/116*0299*.. E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. E15UT(a)MS1 e11*2007/46*0167*.. E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 130 Toyota Auris 205/45R17 A02) bis A10) (1. Generation) A93)M00)N215) E58) 205/50R17 G7F)M00)N215) 215/45R17 225/40R17 225/45R17 G7F) 235/40R17 A01)K01)K04) 245/40R17 A01)K01)K04)K78) RA-000505-F0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-F0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 8 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 97 Toyota Auris 205/45R17 A02) bis A10) (2. Generation, A93a)M00)N215) E59)E61) Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse) 205/50R17 A01)K88)M00)N215) 215/45R17 N225) 225/40R17 A01)A93a)K03) 225/45R17 A01)K03) 235/40R17 A01)K01)K04)K28) 245/40R17 A01)K01)K04)K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 73 Toyota Auris 205/45R17 A02) bis A10) (2. Generation, A93a)M00)N215) E59)E60) Ausführungen mit Verbundlenker-Hinterachse) 205/50R17 A01)K28)K88)M00)N215) 215/45R17 A01)K28) 225/40R17 A01)A93a)K03)K28) 225/45R17 A01)K03)K28) RA-000505-F0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-F0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 9 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T25 e11*2001/116*0196*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 130 Toyota Avensis 205/50R17 A02) bis A10) (Fahrzeuge vor Facelift A01)K65)K66)M00) 2006, ohne Serienbereifung 215/50R17) 215/45R17 225/45R17 A01)K65) 235/40R17 245/40R17 A01)K03)K04)K50)K63) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T25 e11*2001/116*0196*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 130 Toyota Avensis 205/50R17 A02) bis A10) (Fahrzeuge ab Facelift M00) 2006, mit Serienbereifung 215/50R17) 215/45R17 215/50R17 A01)K50)K63)K65)K66)M00) 225/45R17 235/40R17 245/40R17 A01)K03)K04)K50)K63) RA-000505-F0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-F0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 10 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T27 e11*2001/116*0331*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 130 Toyota Avensis 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93)G5V)M00)N215) EF0) 205/55R17 M00)N215) 215/50R17 M00) 215/55R17 G0Z)M00) 225/45R17 G5V) 225/50R17 235/45R17 235/50R17 A01)G0Z)K01)K04) 245/45R17 255/45R17 A01)GCS)K01)K04) RA-000505-F0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-F0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 11 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1 e11*2001/116*0222*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 100 Toyota Corolla Verso 205/50R17 A02) bis A10) M00) 215/45R17 215/50R17 A01)G8T)K68)M00) 225/45R17 235/45R17 A01)G8T)K68) 245/40R17 A01)K68) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1 e11*2001/116*0222*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 Toyota Corolla Verso 215/45R17 A02) bis A10) 215/50R17 A01)K68)M00) 225/45R17 235/45R17 A01)K68) 245/40R17 A01)K68) RA-000505-F0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-F0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 12 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15EJ(a) e11*2001/116*0304*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 97 Toyota Corolla 205/45R17 A02) bis A10) (Stufenheck) A93a)M00)N215) E67) 205/45R17 M+S A93a)M00) 205/50R17 A01)G6D)K12)K88)M00)N215) 205/50R17 M+S A01)G6D)K12)K88)M00) 215/45R17 A01)K12) 225/45R17 A01)G6D)K12) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XW3(a) e11*2001/116*0264*.. XW4(a) e11*2007/46*0157*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 Toyota Prius Plus 205/50R17 A02) bis A10) A01)K88)M00) 205/55R17 A01)K25)K88)M00) 215/50R17 A01)K25)K88)M00) 225/45R17 235/45R17 A01)K25)K88) RA-000505-F0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-F0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 13 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XA3(A) e6*2001/116*0105*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 130 Toyota RAV4 225/60R17 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung, A93) E62)EF0) nur bis EG-Genehmigungs- Nr.: e6*2001/116*0105*08) 225/65R17 235/60R17 A01)K01) 245/55R17 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XA3(A) e6*2001/116*0105*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 130 Toyota RAV4 225/60R17 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung, A93) E62)EF0) nur bis EG-Genehmigungs- Nr.: e6*2001/116*0105*08) 225/65R17 235/60R17 245/55R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XA3(A) e6*2001/116*0105*.. XA4 (EU, M) e6*2007/46*0166*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 bis 114 Toyota RAV4 225/65R17 A02) bis A10) (nur Ausführungen ab EG- G6X) E63)EF0) Genehmigungs-Nr.: e6*2001/116*0105*09 bzw. 235/60R17 e6*2007/46*0166*00) 245/60R17 G6X) RA-000505-F0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-F0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 14 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AR2 e11*2001/116*0350*.. AR2N e11*2007/46*0117*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 130 Toyota Verso 205/50R17 A02) bis A10) M00)N215) 205/55R17 M00)N215) 215/50R17 M00) 215/55R17 M00) 225/45R17 225/50R17 235/45R17 235/50R17 A01)K83) 245/45R17 255/45R17 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000505-F0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-F0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 15 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B18) An Achse 1 ist der Halter der ABS-Steuerleitung so zu verlegen, dass ein ausreichender Abstand (min. 5 mm) zwischen der Steuerleitung und der Rad-Reifenkombination vorhanden ist. Dabei ist der Lenkeinschlag der Räder zu berücksichtigen. RA-000505-F0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-F0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 16 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 B40) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: -4-Kolben Festsattel ABVICS, belüftete Bremsscheibe Ø356x30 mm. E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'. E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'. E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08 E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09 bzw. e6*2007/46*0166*00 E64) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05 beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a) E65) Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06 E66) Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08 E67) Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09. E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*09 E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*10 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. RA-000505-F0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-F0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 17 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000505-F0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-F0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 18 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis zum hinteren Stoßfänger umzulegen. K57) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante sowie der in diesem Bereich befindliche Spritzschutz auszuschneiden. Die in der Stoßfängerkante befindliche Befestigungsschraube -Stoßfänger/Spritzschutz- ist weiter nach unten zu versetzen. K63) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm, von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen. K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft werden. K66) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden. RA-000505-F0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-F0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 19 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 K68) An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: - die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb Schwellerkante umzulegen, - im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt komplett vom Halter zu entfernen, - der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben, - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen, - die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen. K78) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen notwendig: - die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem Schweller komplett umzulegen, - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten Radhausausschnittkanten anzupassen, - die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng an das Innere Radhaus anzulegen. K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich. - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen, - der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen. K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der Radmitte sind zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. L21) Es ist die Lenkeinschlagbegrenzung Toyota Teile Nr. 42631-19001-83 einzubauen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000505-F0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-F0-104 Anlage-Nr. : 19a Seite : 20 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 19a mit den Blättern 1 bis 20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 15.12.2016 RA-000505-F0-104-19a~TO-5-114_3-60-ET40_51R7805.docx