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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               22e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       51R7805
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  Ronal
Radausführung:                                              51R7805.08
Radgröße:                                                     8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                             40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        114,3 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                        82,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                              900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2290 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                 :     MAZDA

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
BJ, BJD, BK, BL, BLE, CP,          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50846 110 Nm
CPD, CR1, EP, EP2, EP2R,           M12x1,5
EPR, ER, GG/GY, GG1, GH,
GHE, LW, LWD, NC1, NC1E,
SE

Typ:                         CP
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0116*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 96    Mazda Premacy            205/40R17                              A01) bis A10)
                                                                              K02)K32)

e1*98/14*0116*06   1000/1060                                                  5/114,3/67,1




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         CPD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0161*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 84    Mazda Premacy            205/40R17                         A01) bis A10)
                                                                         K02)K32)

e1*98/14*0161*01    980/940                                              5/114,3/67,1



Typ:                         LW
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0118*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 104   Mazda MPV                235/45R17                         A02) bis A10)


e1*98/14*0118*06    1205/1310                                            5/114.3/67



Typ:                         LWD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0165*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 90    Mazda MPV                235/45R17                         A02) bis A10)


e1*98/14*0165*00    1070/1280                                            5/114.3/67



Typ:                         BJ
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96           Mazda 323 F              205/40R17                         A01) bis A10)
                                                                         K31)

e1*98/14*0094*07E   895/890                                              5/114.3/67



Typ:                         BJD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96           Mazda 323 F              205/40R17                         A01) bis A10)
                                                                         K31)

e1*98/14*0181*00E   895/890                                              5/114.3/67




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Nr. :                      RA-000505-B0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                          EP
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD        225/60R17                         A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16 ,
              mit Radhausver-           235/55R17
              breiterung)
e4*98/14*0044*02E       1125/1060                                            5/114,3/67,1



Typ:                          EPR
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD        225/60R17                         A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16 ,
              mit Radhausver-           235/55R17
              breiterung)
e4*98/14*0052*01E       1125/1060                                            5/114,3/67,1



Typ:                          EP2
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91 bis 110    Mazda Tribute 2WD       225/60R17                          A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16 ,
              mit Radhausver-          235/55R17
              breiterung)
e13*2001/116**0092*03   1125/1065                                            5/114,3/67,1



Typ:                          EP2R
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD       225/60R17                          A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16 ,
              mit Radhausver-          235/55R17
              breiterung)
e13*2001/116**0090*01   1125/1060            5/114,3/67,1




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Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               22e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         GG/GY
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6 ,                215/45R17                          A01) bis A10)
              Mazda 6 Kombi                                               K15)
                                       225/45R17
                                       K03)K23)K26)

                                                          235/40R17
                                                          K03)K23)K26)

e1*98/14*0188*010E      1095/1095                                         5/114.3/67



Typ:                         GG1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6 ,               215/45R17                           A01) bis A10)
              Mazda 6 Kombi                                               K15)
              Mazda 6 Kombi Allrad    225/45R17
                                      K03)K23)K26)

                                                          235/40R17
                                                          K03)K23)K26)

 191                     Mazda 6 MPS                      215/45R17 M+S


e11*2001/116*0203*04E   1135/1095                                         5/114,3/67,1




Typ:                         BK
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 110   Mazda 3                 205/50R17                           A01) bis A10)
                                      K21)K37) M00)                       K03)K04)K15)K38)

                                                          215/45R17

                                                          225/45R17
                                                          K21)K37)
191                     Mazda 3 MPS                       205/50R17 M+S
                                                          M00)

                                                          215/45R17 M+S

e1*2001/116*0234*12E    970/890(0); 1070/915 (-) -3 MPS                   5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               22e
Seite :                    5 / 12                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         SE
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 141 bis 170   Mazda RX8              225/50R17                         A02) bis A10)
                                      A93)

                                        245/45R17

e11*2001/116*0199*06   860/1030(-)                                      5/114.3/67,0



Typ:                         CR1
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2001/116*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 107    Mazda 5                205/50R17                         A01) bis A10)
                                      K26)M00)                          K41)

                                        215/45R17

                                        225/45R17
                                        K03)K04)K26)
e13*2001/116*0156*08   1130/1205(-)                                     5/114.3/67,0




Typ:                         ER
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0308*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 191           Mazda CX7              235/65R17 M+S                     A01) bis A10)E07)
                                      K04)                              K01)

                                        245/60R17 M+S
                                        K04)

                                        255/60R17 M+S
                                        K02)K51)
e11*2001/116*0308*05   1210/1165(-)                                     5/114,3/67



Typ:                         NC1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0202*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 118    Mazda MX-5             205/45R17                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)K42)

e11*2001/116*0202*06   680/705(0)                                       5/114.3/67,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               22e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         NC1E
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 118    Mazda MX-5             205/45R17                           A01) bis A10)
                                                                          K03)K04)K42)

e1*2001/116*0371*00   665 / 690 (-)                                       5/114.3/67,0



Typ:                           GH
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0448*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 136   Mazda 6                   205/50R17                         A01) bis A10)
              (Stufenheck, Schrägheck, M00)                               K01)K02)K16)K23)K56)
              Kombi)
                                        215/50R17
                                        K55)M00)

                                         225/45R17

                                         235/45R17
                                         K55)
e1*2001/116*0448*09   1180/1090 (0)                                       5/114,3/67,1



Typ:                           GHE
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 136   Mazda 6 LPG               205/50R17                         A01) bis A10)
              (Stufenheck, Schrägheck, M00)                               K01)K02)K16)K23)K56)
              Kombi)
                                        215/50R17
                                        K55)M00)

                                         225/45R17

                                         235/45R17
                                         K55)

e13*2007/46*1075*03   1040/1090 (0)                                       5/114,3/67,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               22e
Seite :                    7 / 12                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         BL
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 136   Mazda 3                 205/45R17                         A02) bis A10)
              (Schrägheck)            A01)K03)M00)T88)

                                        205/50R17
                                        A01)K01)K04)K58)M00)

                                        215/40R17
                                        A01)M00)K01)T87)

                                        215/45R17
                                        A01)K01)K04)

                                        225/40R17
                                        A01)K01)K04)

                                        225/45R17
                                        A01)K01)K04)K58)

                                        235/40R17
                                        A01)K01)K04)K58)
e11*2001/116*0262*06   1135/920 (0)                                     5/114,3/67,1



Typ:                         BLE
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 136   Mazda 3                 205/45R17                         A02) bis A10)
              (LPG, Schrägheck)       A01)K03)M00)T88)

                                        205/50R17
                                        A01)K01)K04)K58)M00)

                                        215/40R17
                                        A01)M00)K01)T87)

                                        215/45R17
                                        A01)K01)K04)

                                        225/40R17
                                        A01)K01)K04)

                                        225/45R17
                                        A01)K01)K04)K58)

                                        235/40R17
                                        A01)K01)K04)K58)
e13*2007/46*1071*02    925/920 (0)                                      5/114,3/67,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               22e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               22e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
     ler komplett umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.

K23) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klem-
     men bzw. auszuschneiden.




RA-000505-B0-104-22e~MA-5-114_3-67-ET40_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               22e
Seite :                    10 / 12                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
     aufzuweiten.

K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maß-
     nahmen erforderlich:
     - An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleis-
     te bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.Desweiteren sind die Radhaus-
     ausschnittkanten im Bereich von 100 mm vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante
     um ca. 10 mm aufzuweiten.
     - Die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist im oberen Bereich bis auf Materialdicke
     abzutrennen. Der Stoßfänger ist zusätzlich auszustellen.

K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
       Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben umzulegen
       (Restdicke ca. 5 mm)
     - die umgelegten Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der
       Radmitte bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5..10 mm aufzuweiten,
     - der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die
       ins Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen.

K37) An Achse 2 sind die komplett umgelegten Radhauskanten zusätzlich um ca. 10 mm
     aufzuweiten. Dies gilt insbesondere im Bereich oberhalb der Radmitte sowie im Über-
     gangsbereich Radhauskante zum hinteren Stoßfänger. Als Kontrollmaße können folgende
     Abstände dienen:
     Abstand Radhausinnenwand(hinter Stoßdämpfer) zu Innenkante gebördelter Radhaus-
     kante: min. 345 mm,
     Abstand hinterer innerer Befestigungspunkt Filzinnenradhaus (oben) zu Innenkante Über-
     gangsbereich Radhaus-Stoßfänger: min. 300 mm.

K38) An Achse 2 sind die Filz-Innenradhäuser im Bereich ab Höhe seitlicher Zierleiste bis zum
     Übergang vom Blechradhaus zum hinteren Stoßfänger um ca. 40 mm zu kürzen und eng
     an das äußere Radhausblech anzulegen (verkleben).

K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
       Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die gebör-
       delte Radhauskante geklemmt werden kann,
     - der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschnei-
       den .

K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von Oberkante Kunststoffschweller bis
       zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
     - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante
       zu klemmen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               22e
Seite :                    11 / 12                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


K51) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der hinteren Türdichtung
     bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K55) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kuststoffspritzschutz in Höhe der
     Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

K56) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
     Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
       hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
     - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante
       zu klemmen
     - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube
       auszuschneiden (siehe Skizze)




M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
     schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
     zuweisen.

T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .




RA-000505-B0-104-22e~MA-5-114_3-67-ET40_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               22e
Seite :                    12 / 12                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .


Die Anlage Nr. 22e mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 01.04.2011




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