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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               22e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    51R7805
Art des Rades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                               Ronal
Radausführung:                                           51R7805.08
Radgröße:                                                  8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                           900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2290 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               :    MAZDA

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
BJ, BJD, BK, BL, BLE, CP,  Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                     ZP50846 110 Nm
CPD, CR1, CW, EP, EP2,     M12x1,5
EP2R, EPR, ER, ERE, GG/GY,
GG1, GH, GHE, GJ, KE, LW,
LWD, NC1, NC1E, SE, TA




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               22e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                              e1*98/14*0116*..
CPD                             e1*98/14*0161*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96       Mazda Premacy             205/40R17                         A02) bis A10)
                (Serie 185/65R14 od.      A01)K32)T84)
                195/55R15 od. 195/50R16)
                                          215/35R17
                                          A01)K32)T83)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                              e1*98/14*0118*..
LWD                             e1*98/14*0165*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104      Mazda MPV                 215/50R17                         A02) bis A10)
                (Serie 205/65R15)         M00)

                                          235/45R17




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                              e1*98/14*0118*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100             Mazda MPV                 215/50R17                         A02) bis A10)
                (Serie 215/60R16)         M00)

                                          235/45R17




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                              e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                              G517
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155     Mazda Xedos 9             205/50R17                         A02) bis A10)
                (Serie 205/65R15)         A01)K03)M00)

                                          215/50R17
                                          A01)K01)K04)K12)M00)

                                          235/45R17
                                          A01)K01)K04)K12)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                                  e13*98/14*0002*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
120                 Mazda Xedos 9             215/50R17                        A02) bis A10)
                    (Serie 215/55R16)         A01)K01)K04)K12)M00)

                                              225/45R17
                                              A01)K03)

                                              235/45R17
                                              A01)K01)K04)K12)

                                              245/40R17
                                              A01)K01)K02)K12)



Typ:                         BJ
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96           Mazda 323 F              205/40R17                               A01) bis A10)
                                                                               K31)

e1*98/14*0094*07E   895/890                                                    5/114.3/67



Typ:                         BJD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96           Mazda 323 F              205/40R17                               A01) bis A10)
                                                                               K31)

e1*98/14*0181*00E   895/890                                                    5/114.3/67



Typ:                          EP
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD        225/60R17                              A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16 ,
              mit Radhausver-           235/55R17
              breiterung)
e4*98/14*0044*02E   1125/1060                                                        5/114,3/67,1




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Nr. :                      RA-000505-D0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                          EPR
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD        225/60R17                         A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16 ,
              mit Radhausver-           235/55R17
              breiterung)
e4*98/14*0052*01E       1125/1060                                               5/114,3/67,1



Typ:                          EP2
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91 bis 110    Mazda Tribute 2WD       225/60R17                          A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16 ,
              mit Radhausver-          235/55R17
              breiterung)
e13*2001/116**0092*03   1125/1065                                               5/114,3/67,1



Typ:                          EP2R
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD       225/60R17                          A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16 ,
              mit Radhausver-          235/55R17
              breiterung)
e13*2001/116**0090*01   1125/1060            5/114,3/67,1



Typ:                         GG/GY
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6 ,                215/45R17                          A01) bis A10)
              Mazda 6 Kombi                                               K15)
                                       225/45R17
                                       K03)K23)K26)

                                         235/40R17
                                         K03)K23)K26)

e1*98/14*0188*010E      1095/1095                                         5/114.3/67




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         GG1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6 ,               215/45R17                           A01) bis A10)
              Mazda 6 Kombi                                               K15)
              Mazda 6 Kombi Allrad    225/45R17
                                      K03)K23)K26)

                                                          235/40R17
                                                          K03)K23)K26)

 191                     Mazda 6 MPS                      215/45R17 M+S


e11*2001/116*0203*04E   1135/1095                                         5/114,3/67,1



Typ:                         BK
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 110   Mazda 3                 205/50R17                           A01) bis A10)
                                      K21)K37) M00)                       K03)K04)K15)K38)

                                                          215/45R17

                                                          225/45R17
                                                          K21)K37)
 191                    Mazda 3 MPS                       205/50R17 M+S
                                                          M00)

                                                          215/45R17 M+S

e1*2001/116*0234*12E    970/890(0); 1070/915 (-) -3 MPS                   5/114.3/67



Typ:                         SE
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 141 bis 170   Mazda RX8              225/50R17                           A02) bis A10)
                                      A93)

                                                          245/45R17

e11*2001/116*0199*06    860/1030(-)                                       5/114.3/67,0




RA-000505-D0-104-22e~MA-5-114_3-67-ET40_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               22e
Seite :                    6 / 16                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1                            e13*2001/116*0156*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107      Mazda 5                 205/50R17                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K26)K41)M00)

                                         215/45R17
                                         A01)K01)K41)

                                         225/45R17
                                         A01)K01)K04)K26)K41)

                                         235/45R17
                                         A01)K01)K04)K26)K41)K43)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ER                             e11*2001/116*0308*..
ERE                            e13*2007/46*1109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191     Mazda CX-7              235/65R17 M+S                     A02) bis A10)
                                        A01)K04)                          EF0)

                                         245/60R17 M+S
                                         A01)K01)K04)

                                         255/60R17 M+S
                                         A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NC1                            e11*2001/116*0202*..
NC1E                           e1*2001/116*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118      Mazda MX-5              205/45R17                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K42)M00)

                                         215/40R17
                                         A01)K01)K04)K42)




RA-000505-D0-104-22e~MA-5-114_3-67-ET40_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               22e
Seite :                    7 / 16                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                               e11*2001/116*0262*..
BLE                              e13*2007/46*1071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136      Mazda 3                     205/45R17                         A02) bis A10)
                (Schrägheck, bis Modelljahr A01)K03)M00)T88)                  E50)
                2013)
                                            205/50R17
                                            A01)K01)K04)K58)M00)

                                           215/45R17
                                           A01)K01)

                                           225/40R17
                                           A01)K01)K04)

                                           225/45R17
                                           A01)K01)K04)K58)

                                           235/40R17
                                           A01)K01)K04)K58)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                e11*2001/116*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121      Mazda 3                     205/50R17                         A02) bis A10)
                (4-/ 5-Türer, ab Modelljahr A01)K01)M00)                      E50a)
                2014)
                                            215/50R17
                                            A01)K01)K04)K15)M00)

                                           235/45R17
                                           A01)K01)K04)K15)




RA-000505-D0-104-22e~MA-5-114_3-67-ET40_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               22e
Seite :                    8 / 16                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                             e1*2001/116*0448*..
GHE                            e13*2007/46*1075*..
KE                             e13*2007/46*1247*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 138     Mazda CX-5              225/65R17                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         235/60R17
                                         A01)A93)K01)

                                         235/65R17
                                         A01)A93a)G0F)K01)

                                         245/60R17
                                         A01)A93a)K01)K04)

                                         255/55R17
                                         A01)K01)K02)

                                         255/60R17
                                         A01)G0F)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CW                             e1*2007/46*0433*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mazda 5                 215/45R17                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K63)

                                         235/40R17
                                         A01)K01)K04)K63)




RA-000505-D0-104-22e~MA-5-114_3-67-ET40_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               22e
Seite :                    9 / 16                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                               e1*2001/116*0448*..
GHE                              e13*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136      Mazda 6, Mazda 6 LPG      205/50R17                         A02) bis A10)
                (Stufenheck, Schrägheck, A01)K01)K02)K16)K23)K56)M00)       E51)
                Kombi, Typ GH bis EG-
                Gen.-Nr.                  215/50R17
                e1*2001/116*0448*13, Typ A01)K01)K02)K16)K23)K55)K56)M00)
                GHE nur bis EG-Gen.-Nr
                e13*2007/46*1075*05)      225/45R17
                                        A01)K01)K02)K16)K23)K56)

                                        235/45R17
                                        A01)K01)K02)K16)K23)K55)K56)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                              e1*2001/116*0448*..
GHE                             e13*2007/46*1075*..
GJ                              e1*2007/46*1001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141      Mazda 6                  225/55R17                          A02) bis A10)
                (bei Typ GH nur          A01)K01)                           E51a)
                Ausführungen ab EG-
                Genehmigungs-Nr.         235/50R17
                e1*2001/116*0448*14, bei A01)K01)K04)
                Typ GHE nur Ausführungen
                ab EG-Genehmigungs-Nr. 235/55R17
                e13*2007/46*1075*06)
                                         A01)GB7)K01)K04)K12)K25)K67)K68)

                                        245/50R17
                                        A01)K01)K04)K12)K68)

                                        255/45R17
                                        A01)K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               22e
Seite :                    10 / 16                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
       den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
       ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
       der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
       Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
       Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
       keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
       so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
       beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
       müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
       und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
       verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
       ausgewuchtet werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
       ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               22e
Seite :                    11 / 16                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


E50)       Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
           oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
      oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E51)       Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
       -    Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
       -    Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
      Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
      Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
      Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

EF0)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
           der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
           Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
           Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
           des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
           StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
           Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
           werden.

G0F)       Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19
           ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
           Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
           Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GB7)       Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/65R16,
           225/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
           Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
           bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
           und G01) zu beachten.

K01)       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
           Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
           vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
           oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
           hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               22e
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Teiletyp :                 51R7805


K03)       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
           Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
           bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
           oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
           hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
           Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
           Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
           Schweller komplett umzulegen.

K21)       An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
           Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
           zu biegen.

K23)       An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
           klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)       An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
           um 10 mm aufzuweiten.

K26)       An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
           um 10 mm aufzuweiten.

K31)       Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
            Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
       -    die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor der Radmitte bis zur
            Stoßfängeroberkante um ca. 10 mm aufzuweiten,
       -    die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist im oberen Bereich bis auf Materialdicke
            abzutrennen,
       -    der Stoßfänger ist zusätzlich auszustellen.




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Nr. :                      RA-000505-D0-104
Anlage-Nr. :               22e
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K32)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
         Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben
         umzulegen (Restdicke ca. 5 mm)
       - die umgelegten Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der
         Radmitte bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5...0 mm aufzuweiten,
       - der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die
         ins Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen.

K37)    An Achse 2 sind die komplett umgelegten Radhauskanten zusätzlich um ca. 10 mm
        aufzuweiten. Dies gilt insbesondere im Bereich oberhalb der Radmitte sowie im
        Übergangsbereich Radhauskante zum hinteren Stoßfänger. Als Kontrollmaße können
        folgende Abstände dienen:
       - Abstand Radhausinnenwand (hinter Stoßdämpfer) zu Innenkante gebördelter
          Radhauskante: min. 345 mm,
       - Abstand hinterer innerer Befestigungspunkt Filzinnenradhaus (oben) zu Innenkante
          Übergangsbereich Radhaus-Stoßfänger: min. 300 mm.

K38)     An Achse 2 sind die Filz-Innenradhäuser im Bereich ab Höhe seitlicher Zierleiste bis
         zum Übergang vom Blechradhaus zum hinteren Stoßfänger um ca. 40 mm zu kürzen
         und eng an das äußere Radhausblech anzulegen (verkleben).

K41)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
         Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
       - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die
         gebördelte Radhauskante geklemmt werden kann,
       - der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
         auszuschneiden.

K42)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von Oberkante Kunststoffschweller bis
         zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
       - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
         Radhauskante zu klemmen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-D0-104
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K43)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - das ABS-Kabel ist kurz oberhalb des 1. Befestigungspunktes mit einem Kabelbinder
         so zu fixieren, dass das Kabel beim Lenkeinschlag nicht am Reifen schleifen kann.
         Fixierung im Bereich der Gummimanschette,
       - das Kunststoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze
         einzuschneiden, zu kürzen und hinter die Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild).
       - das Kunstsoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze
         einzuschneiden, zu kürzen und hinter Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild).




K55)    An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kuststoffspritzschutz in Höhe der
        Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

K56)    An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
        Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47457
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K58)       Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
            hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
       -    die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
            Radhauskante zu klemmen
       -    die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10 mm zu kürzen
       -    der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
            Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)




K63)       Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
            hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
       -    die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
            Radhauskante zu klemmen,
       -    die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen,
       -    der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
            Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)




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K67)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich 25° hinter der Radmitte ist
         zu entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 10° vor Radmitte bis 30° hinter
         Radmitte umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
         die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K68)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T83)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 974 kg bei LI 83 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 487 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T84)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 22e mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 21.01.2015




RA-000505-D0-104-22e~MA-5-114_3-67-ET40_51R7805.docx