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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    1/8                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               51R7805
Art des Sonderrades:                       einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                           Ronal
Radausführung:                                       51R7805.37
Radgröße:                                              8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                      45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 76,0 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                       900 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2290 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller            : Audi (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                              moment
4F, 4F1, 8J, 8P, 8PB, 8E, QB6, Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,   ZP50704 120 Nm
8H                             Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                               mm




RA-000505-B0-104-28~AU-5-112-57-ET45_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    2/8                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                           8P
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 147    Audi A3,                 205/50R17                         A01) bis A10)
               Audi A3 quattro          K58)K59)M00)
              (3- und 5-Türer)
                                        215/45R17
                                        K03)

                                             225/45R17
                                             K03)K58)K59)
 184                   Audi A3 quattro       205/50R17 M+S                A01) bis A10)
                      (3- und 5-Türer)       M00)                         K58)K59)

                                             225/45R17
                                             K03)
 188 bis 195          Audi S3 ,              205/50R17 M+S                A01) bis A10)
                      Audi S3 quattro        M00)                         K58)K59)

                                             225/45R17 M+S
                                             K03)
e1*2001/116*0217*29   2WD: 1130/1080(1080)                                5/112/57
                      4WD:1155/1125(1125)



Typ:                           8PB
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 147    Audi A3,                 205/50R17                         A01) bis A10)
               Audi A3 quattro          K58)K59)M00)
              (3- und 5-Türer)
                                        215/45R17
                                        K03)

                                             225/45R17
                                             K03)K58)K59)

e13*2007/46*1082*00   1120/1080(1080)                                     5/112/57



Typ:                         8P
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110           Audi A3                205/50R17                           A01) bis A10)
                                      K58)K59)M00)

                                             215/45R17
                                             K03)

                                             225/45R17
                                             K03)K58)K59)
e1*2001/116*0241*00   1020/975 (0)                                        5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    3/8                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                          8P
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0456*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 147   Audi A3 Cabrio           205/50R17                           A01) bis A10)
                                       K58)K59)M00)

                                               215/45R17
                                               K03)

                                               225/45R17
                                               K03)K58)K59)
e1*2001/116*0456*10   1135/985(0)                                          5/112/57



Typ:                            4F
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 89 bis 176    Audi A6,                  205/55R17                         A02) bis A10)
               Audi A6 quattro,          E58)M00)                          E54)
               Audi A6 Avant,
               Audi A6 Avant quattro     225/50R17

                                               245/45R17

 188 bis 257           Audi A6,                225/50R17                   A02) bis A10)
                       Audi A6 quattro,                                    E44)E54)
                       Audi A6 Avant,          245/45R17
                       Audi A6 Avant quattro
e1*2001/116*0254*23   1380/1300(1350)                                      5/112/57



Typ:                           4F1
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 140   Audi A6 Avant,           205/55R17                          A02) bis A10)
               Audi A6 Avant quattro    E58)M00)                           E54)

                                               225/50R17

                                               245/45R17

155 bis 257            Audi A6 Avant,          225/50R17                   A02) bis A10)
                       Audi A6 Avant quattro                               E44)E54)
                                               245/45R17

e13*2007/46*1080*01   1300/1300(1340)                                      5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    4/8                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         4F
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 246          Audi A6                 225/50R17                             A02) bis A10)
                                                                            E44)
                                                         245/45R17

e1*2001/116*0276*04    1270/1205(1255)                                      5/112/57



Typ:                            8E
ABE / EG-Genehmigung:           e1*98/14*0151*.. , e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188    Audi A4,                   205/50R17                         A02) bis A10)A10Y)
               Audi A4 Avant,             E53)M00)
               Audi A4 quattro,
               Audi A4 Avant quattro      225/45R17

                                                         235/40R17

                                                         235/45R17

 253                    Audi S4                          225/45R17 M+S      A02) bis A10)A10Y)

                                                         235/45R17 M+S

e1*2001/116*0151*23E   1230/1150                                            5/112/57
                       S4:1250/1150



Typ:                           QB6
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182  Audi A4,                  205/50R17                           A02) bis A10)A10Y)
              Audi A4 quattro,          E53)M00)
              Audi A4 Avant,
              Audi A4 Avant quattro     225/45R17

                                                         235/40R17

                                                         235/45R17

253                    Audi A4 quattro Cabrio,           225/45R17 M+S      A02) bis A10)A10Y)
                       Audi S4 Cabrio
                                                         235/45R17 M+S

e1*2001/116*0243*06E   1165/1145 (1195) | 1250/1150(0)                      5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    5/8                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                           8H
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0177*.. , e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188    Audi A4 Cabriolet         205/50R17                         A02) bis A10)
                                         E53)M00)

                                                      225/45R17

                                                      235/40R17

                                                      235/45R17

 253                  Audi S4 Cabriolet               225/45R17 M+S        A02) bis A10)

                                                      235/45R17 M+S

e1*98/14*0177*01      1230/1165 -162 kW1250/1150-S4                        5/112/57
e1*2001/116*0177*10



Typ:                           8J
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnung        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 118 bis 147   Audi TT,                 225/50R17 M+S                      A02) bis A10)
               Audi TT quattro
              (Coupe, Cabrio)           235/45R17 M+S

                                                      245/45R17 M+S
                                                      A01)K68)

                                                      225/50R17
                                                      E18)

                                                      245/45R17
                                                      A01)K68)
 184 bis 200          Audi TT,                        225/50R17 M+S        A02) bis A10)
                      Audi TTS
                      (Coupe, Cabrio)                 235/45R17 M+S

                                                      245/45R17 M+S
                                                      A01)K68)
e1*2001/116*0369*11   1040 / 885(0)                                        5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    6/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         8J
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 184          Audi TT                 225/50R17 M+S                     A02) bis A10)
              (Coupe)
                                      235/45R17 M+S

                                        245/45R17 M+S
                                        A01)K68)
e1*2001/116*0375*00   1035/870(0)                                       5/112/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    7/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

A10Y) In Abhängigkeit von der am Fahrzeug verbauten Bremsanlage kann die Montage von
    Klebewuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und der Felgenschulter nicht möglich
    sein.

E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit (Sommer-)Reifen der Größe
     225/55R16 oder 225/50R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahr-
     zeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmi-
     gung des Fahrzeugs zugelassen sind.

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten Version (beschussgesichert).

E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
     ße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
     schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen Allroad

E58) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße ab
     Nennbreite 225/.. ausgerüstet sind.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
     ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (ge-
     messen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    8/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     3- Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf ei-
       ner Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungs-
       punkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt (die
       ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Befestigungs-
       punkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
       60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
       ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
     5- Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf ei-
       ner Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungs-
       punkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt für
       den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
       60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
       ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
       ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend
       zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
     schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
     zuweisen.


Die Anlage Nr. 28 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 01.04.2011




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