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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000505-K0-104
Anlage-Nr. :                29c
Seite :                     1 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  51R7805
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          51R7805.37
Radausführungskennz.:                                   51R7805.37
Radgröße:                                                8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,00 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *)                                      900 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2290 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                     ZP50717     140 Nm
                Schaftlänge 29,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000505-K0-104
Anlage-Nr. :                29c
Seite :                     2 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R7805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                           e1*2007/46*2018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 140      BMW 1er, 1er xDrive    205/50R17                         A01) bis A10)
                (ohne Flap)            K04) M00) N215)                   BF1) EB1) EF0)

                                        205/50R17 M+S
                                        K04) M00)

                                        215/45R17
                                        A93) K04) N225)

                                        215/50R17
                                        K01) K04) M00) N225)

                                        225/45R17
                                        A93a) K04)

                                        235/40R17
                                        K01) K04)

                                        235/45R17
                                        K01) K04)

                                        245/40R17
                                        K01) K02)

                                        245/45R17
                                        K01) K02)
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Nr. :                       RA-000505-K0-104
Anlage-Nr. :                29c
Seite :                     3 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R7805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                           e1*2007/46*2018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 140      BMW 1er, 1er xDrive    205/50R17                         A01) bis A10)
                (mit Flap)             K04) M00) N215)                   BF1) EB1) EF0)

                                        205/50R17 M+S
                                        K04) M00)

                                        215/45R17
                                        A93) K04) N225)

                                        215/50R17
                                        K01) K04) M00) N225)

                                        225/45R17
                                        A93a) K04)

                                        235/40R17
                                        K01) K04)

                                        235/45R17
                                        K01) K04)

                                        245/40R17
                                        K01) K02)

                                        245/45R17
                                        K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000505-K0-104
Anlage-Nr. :                29c
Seite :                     4 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R7805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2AT                            e1*2007/46*1675*..
F2GT                            e1*2007/46*1677*..
UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 170      BMW 2er Active           205/50R17                               A01) bis A10)
                Tourer, Active Tourer    A93) K04) M00)                          A11) BF1) K01)
                xDrive, Gran Tourer,
                Gran Tourer xDrive       205/55R17
                                         K04) M00)

                                         215/50R17
                                         A93a) K04) M00)

                                         215/55R17
                                         G01) K04) K13) K25) M00)

                                         225/45R17
                                         A93) G01) K04)

                                         225/50R17
                                         K02)

                                         235/45R17
                                         A93a) K04)

                                         235/50R17
                                         G01) K02) K13) K18) K25) K28)

                                         245/45R17
                                         A93b) K02)

                                         255/45R17
                                         K02) K18) K28)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                         A93) K01) M00)       K04)               A11) BF1) V00)
                                         205/55R17            225/50R17          A01) bis A10)
                                         K01) M00)            K02)               A11) BF1) V00)
                                         205/55R17            255/45R17          A01) bis A10)
                                         K01) M00)            K02) K18) K28)     A11) BF1) V00)
                                         215/55R17            235/50R17          A01) bis A10)
                                         K01) K13) K25) M00) K02) K18) K28)      A11) BF1) G01) V00)
                                         215/55R17            255/45R17          A01) bis A10)
                                         K01) K13) K25) M00) K02) K18) K28)      A11) BF1) G01) V00)
                                         225/50R17            255/45R17          A01) bis A10)
                                         K01)                 K02) K18) K28)     A11) BF1) V00)
                                         235/50R17            255/45R17          A01) bis A10)
                                         K01) K13) K25)       K02) K18) K28)     A11) BF1) G01) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000505-K0-104
Anlage-Nr. :                29c
Seite :                     5 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R7805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2GC                            e1*2007/46*2064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      BMW 2er Gran Coupe, 205/45R17                              A01) bis A10)
                2er xDrive Gran Coupe A93) M00) N215) T88)                 BF1) EB1) EF0) K04)

                                         205/45R17 M+S
                                         A93) M00) T88)

                                         205/50R17
                                         M00) N215)

                                         205/50R17 M+S
                                         M00)

                                         215/45R17
                                         N225)

                                         225/45R17
                                         K01)

                                         235/40R17
                                         K01)

                                         245/40R17
                                         K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
U2AT                          e1*2018/858*00117*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 115      BMW 2er Active Tourer 215/55R17                            A01) bis A10)
                                       M00)                                A11a) BF1) E73) K04)

                                         215/60R17
                                         M00)

                                         225/55R17
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Nr. :                       RA-000505-K0-104
Anlage-Nr. :                29c
Seite :                     6 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R7805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X                           e1*2007/46*1676*..
UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1      205/55R17 M+S                     A01) bis A10)
                xDrive                 M00)                              BF1) E72) EB1) EF0) K04)

                                        215/55R17 M+S
                                        M00)

                                        215/60R17 M+S
                                        M00)

                                        225/50R17
                                        K03)

                                        225/55R17
                                        K03)

                                        235/50R17
                                        K01)

                                        235/55R17
                                        K01) K89)

                                        255/45R17
                                        K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X                           e1*2007/46*1676*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
92              BMW X1 Hybrid          225/55R17                         A01) bis A10)
                                       K03)                              BF1) EF0) K04)

                                        235/50R17
                                        K01)

                                        235/55R17
                                        K01) K89)
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Nr. :                       RA-000505-K0-104
Anlage-Nr. :                29c
Seite :                     7 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R7805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X                           e1*2018/858*00153*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 150      BMW X1, iX1            215/60R17                            A02) bis A10)
                                       A93) M00)                            A11) BF1) EF0)

                                         215/65R17
                                         A93) M00)

                                         225/60R17
                                         A93a)

                                         235/55R17
                                         A01) K01) K04)

                                         245/55R17
                                         A01) K01) K04)

                                         255/50R17
                                         A01) K01) K04)

                                         255/55R17
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2X                           e1*2007/46*1824*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170      BMW X2                 225/50R17                            A01) bis A10)
                                                                            A11) BF1) EB1) EF0) K04)
                                         225/55R17


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FMK                              e1*2007/46*1683*..
UKL-L                            e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155      BMW Mini Clubman          205/50R17                         A01) bis A10)
                (Frontantrieb u. Allrad)  M00) N215)                        BF1) EF0) K01) K04)

                                         215/45R17
                                         N225)

                                         225/45R17


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FMK                           e1*2007/46*1683*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
170             BMW Mini Clubman John 205/50R17 M+S                         A01) bis A10)
                Cooper Works                                                BF1) EB1) K01) K04) M00)
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Nr. :                       RA-000505-K0-104
Anlage-Nr. :                29c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R7805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                           e1*2007/46*1682*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155      BMW Mini Countryman 205/55R17                            A02) bis A10)
                                       M00) N215)                        A11) BF1)

                                        205/55R17 M+S
                                        M00)

                                        215/55R17
                                        M00) N225)

                                        215/55R17 M+S
                                        M00)

                                        215/60R17
                                        GES) M00) N225)

                                        215/60R17 M+S
                                        GES) M00)

                                        225/50R17
                                        A01) K01)

                                        225/55R17
                                        A01) K01)

                                        235/50R17
                                        A01) K01)

                                        235/55R17
                                        A01) GES) K01)

                                        245/45R17
                                        A01) GH9) K01)

                                        255/45R17
                                        A01) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000505-K0-104
Anlage-Nr. :                29c
Seite :                     9 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R7805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                           e1*2007/46*1682*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
170             BMW Mini Countryman 205/55R17 M+S                         A02) bis A10)
                John Cooper Works      M00)                               BF1) EB1) EF0)

                                        215/55R17 M+S
                                        M00)

                                        215/60R17 M+S
                                        M00)

                                        225/50R17 M+S
                                        A01) K01)

                                        225/55R17 M+S
                                        A01) K01)

                                        235/50R17 M+S
                                        A01) K01)

                                        235/55R17 M+S
                                        A01) K01)

                                        255/45R17 M+S
                                        A01) K01)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000505-K0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R7805



A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
       Zubehörkit: ZP50717
       Anzugsmoment: 140 Nm

E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

E73)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind
       oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
       COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M blau mit belüfteter Scheibe Ø360x30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000505-K0-104
Anlage-Nr. :                29c
Seite :                     11 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R7805



EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GES) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R18,
     225/45R19, 225/50R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GH9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R17,
     205/65R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000505-K0-104
Anlage-Nr. :                29c
Seite :                     12 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R7805



K18)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
       umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
          Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
       • die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
       • Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
          Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 29c mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 14.11.2023