Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 29a Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R7805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 51R7805.37 Radgröße: 8Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2290 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes-Benz, Daimler-Chrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 169, 245, 245G, 204, 204K, Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin- ZP50705 130 Nm 204X, 207, 212, 212K de M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 639, 639/2, 639/4, 639/5 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin- ZP50705 140 Nm de M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 163,164 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin- ZP50705 150 Nm de M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm RA-000505-B0-104-29a~DB-5-112-66-ET45_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 29a Seite : 2 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: 163 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 173 M - Klasse 235/65R17 A02) bis A10) E63) A98)B33) 255/60R17 275/55R17 A01)K04) 184 bis 215 M - Klasse 255/60R17 M+S 275/55R17 A01)K04) 255 ML 55 AMG 255/60R17 M+S 275/55R17 M+S A01)K04) e1*96/79*0083*14E 1430/1600(1750) 5/112/66,5 Typ: 639 ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0048*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 190 Vito, Viano 225/55R17 A01) bis A10)E07) K04) 235/50R17 K03) e9*2001/116*0048*13 1470-1650/1470-1650 5/112/66,5 Typ: 639/2 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 190 Vito, Viano 225/55R17 A01) bis A10)E07) K04) 235/50R17 K03) e1*200/746*0457*00 min1400/1400 max1550/1650(0) 5/112/66,5 Typ: 639/4 ABE / EG-Genehmigung: L275 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 170 Vito, Viano 225/55R17 A01) bis A10)E07) K04) 235/50R17 K03) L275NT10 min1400/1400 max1550/1650(1800) 5/112/66,5 RA-000505-B0-104-29a~DB-5-112-66-ET45_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 29a Seite : 3 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: 639/4 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0458*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 165 Vito, Viano 225/55R17 A01) bis A10)E07) K04) 235/50R17 K03) e1*2007/46*0458* min1400-1400 max1550/1700(0) 5/112/66,5 Typ: 639/5 ABE / EG-Genehmigung: L720 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 110 Vito, Viano 225/55R17 A01) bis A10)E07) K04) 235/50R17 K03) L720 NT02 min1470/1470 max1550/1550 5/112/66,5 Typ: 164 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 200 M - Klasse 235/65R17 A01) bis A10)E07) K03)K04) 245/60R17 255/60R17 e1*2001/116*0315*17 1400/1600(1700) 5/112/66,5 Typ: 169 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 142 A - Klasse 205/45R17 A01) bis A10) M00) K03)K15) 215/40R17 K26) 215/45R17 K26) e1*2001/116*0288*13 980/900(935) 5/112/66,5 RA-000505-B0-104-29a~DB-5-112-66-ET45_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 29a Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: 245 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 B - Klasse 205/50R17 A01) bis A10) K81)M00) K03)K04) 215/45R17 225/45R17 K81) e1*2001/116*0314*08 1005/900(935) 5/112/66,5 Typ: 245G ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 B-Klasse NGT 205/50R17 A01) bis A10) K81)M00) K03)K04) 215/45R17 225/45R17 K81) e1*2001/116*470*02 980/970(1000) 5/112/66,5 Typ: 204 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 215 C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine) E59)M00) 215/45R17 E59) 225/45R17 245/40R17 A01)K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Vorderachse Hinterachse 225/45R17 245/40R17 A01) bis A10) K04)V00) e1*2001/116*0431*16 1135/1165(1265) 5/112/66,5 RA-000505-B0-104-29a~DB-5-112-66-ET45_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 29a Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: 204K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 200 C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (Kombi) E59)M00) 215/45R17 E59) 225/45R17 245/40R17 A01)K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Vorderachse Hinterachse 225/45R17 245/40R17 A01) bis A10) K04)V00) e1*2001/116*0457*11 1160/1230 (1320) 5/112/66,5 Typ: 204X ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 105 bis 200 GLK 235/55R17 A02) bis A10) 235/60R17 e1*2001/116*0480*08 1270/1280 (1352) 5/112/66,5 RA-000505-B0-104-29a~DB-5-112-66-ET45_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 29a Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: 212 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 215 E-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine) A94)E18)M00) 205/55R17 A94)E18)M00) 215/50R17 E18)A94)M00) 225/50R17 A94) 235/45R17 245/45R17 285 E-Klasse 245/45R17 A02) bis A10) (Limousine) 150 bis 285 E-Klasse 4-Matic 245/45R17 A02) bis A10) (Limousine) e1*2001/116*0501*07 1265/1275(1385) 5/112/66,5 Typ: 212K ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 215 E-Klasse 225/50R17 A02) bis A10) (Kombi) A94)E68) 235/45R17 E68) 245/45R17 285 E-Klasse 245/45R17 A02) bis A10) (Kombi) 150 bis 200 E-Klasse 4-Matic 245/45R17 A02) bis A10) (Kombi) e1*2007/46*0200*06 1190/1460(1560) 5/112/66,5 RA-000505-B0-104-29a~DB-5-112-66-ET45_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 29a Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: 207 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 215 E-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) A94)E83)M00) 215/45R17 A94)E59) 225/45R17 A94)E82) 235/40R17 A94) 235/45R17 A94) 285 E-Klasse 235/40R17 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) A94)E87) 235/40R17 M+S A94) 235/45R17 A94)E87) 235/45R17 M+S A94) e1*2001/116*0502*06 1140/1200 (1240) 5/112/66,5 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei- nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000505-B0-104-29a~DB-5-112-66-ET45_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 29a Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahr- zeugherstellers). A98) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanlei- tung des Fahrzeugherstellers). B33) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse 1: belüft. Bremsscheibe Ø 345 x 32 mm mit 4-Kolben-Festsattel Brembo; Achse 2: unbelüft. Bremsscheibe Ø 331 x 15 mm mit 2-Kolben-Festsattel Brembo. E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 205/60R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeu- ges zugelassen sind. RA-000505-B0-104-29a~DB-5-112-66-ET45_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 29a Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 E59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö- ße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug- schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E63) Nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig auch mit der Bereifungsgröße 225/75R16 ausgerüstet sind. E68) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö- ße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug- schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E82) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen- größe ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E83) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahr- zeuges zugelassen sind. E87) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig an Achse 2 nur mit Sommer- reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapie- ren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten aufzuweiten. RA-000505-B0-104-29a~DB-5-112-66-ET45_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 29a Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit- lichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen, - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel- gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be- schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach- zuweisen. V00) Die Verwendung dieser serienmäßigen Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des je- weiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls diese serienmäßige Reifenkombination ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 29a mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 01.04.2011 RA-000505-B0-104-29a~DB-5-112-66-ET45_51R7805.docx