Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 21 Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R8805 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 51R8805.05 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 0 Ø76 Ø65.1 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2285 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 6 3FY, 6 3FZ, 6 4HP, 6 4HT, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50509 110 Nm 6 6FY, 6 6FZ, 6 9HY, 6 9HZ, M12x1,25, Schaftlänge 28 mm 6 RFJ, 6 RFN, 6 RHL, 6 RHR, 6 UHZ, 6 XFV, 6*****, 6, 8, L, M, V RA-000509-H0-104-21~PE-5-108-65-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 21 Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): L e2*2007/46*0405*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 151 Peugeot 308, 308 SW 205/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) N215)T86) 205/45R18 M00)N215)T86) 215/40R18 N225) 225/35R18 A01)G01)T87) 225/40R18 A01)K106)K11)K12)K25) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e2*2007/46*0534*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 133 Peugeot 3008 215/55R18 A02) bis A10) M00) EF0) 225/55R18 RA-000509-H0-104-21~PE-5-108-65-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 21 Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6 6FZ e2*2001/116*0292*.. 6 RFN e2*2001/116*0293*.. 6 3FZ e2*2001/116*0294*.. 6 XFV e2*2001/116*0295*.. 6 9HZ e2*2001/116*0296*.. 6 RHR e2*2001/116*0297*.. 6 RHL e2*2001/116*0312*.. 6 UHZ e2*2001/116*0328*.. 6 6FY e2*2001/116*0330*.. 6 RFJ e2*2001/116*0331*.. 6 3FY e2*2001/116*0332*.. 6 9HY e2*2001/116*0336*.. 6 4HT e2*2001/116*0346*.. 6 4HP e2*2001/116*0352*.. 6***** e2*2001/116*0369*.. 6 e2*2007/46*0062*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Peugeot 407 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) 225/45R18 235/40R18 245/40R18 A01)K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8 e2*2007/46*0080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 133 Peugeot 508 RXH 225/45R18 A02) bis A10) N235) 225/50R18 N235) 235/45R18 N245) 245/45R18 RA-000509-H0-104-21~PE-5-108-65-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 21 Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8 e2*2007/46*0080*.. 8 e2*2007/46*0081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 150 Peugeot 508, 508 SW 215/45R18 A02) bis A10) (außer Ausführungen A93)N225)T93) Allroad bzw. RXH) 215/45R18 M+S A93)T93)W225) 225/45R18 A93a)N235) 225/45R18 M+S A93a)W235) 235/45R18 245/40R18 A93a) 245/45R18 A01)K15)K23) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): V e2*2007/46*0532*.. V e2*2007/46*0533*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 130 Peugeot Expert, Traveller 235/45R18 A02) bis A10) T98) E75) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000509-H0-104-21~PE-5-108-65-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 21 Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. RA-000509-H0-104-21~PE-5-108-65-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 21 Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zur - Befestigungsschraube auszuschneiden, - die Kunststoffausbuchtung unterhalb der Stoßfängeroberkante ist bis zur Befestigungschraube warm einzuformen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000509-H0-104-21~PE-5-108-65-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 21 Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 21 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 05.05.2017 RA-000509-H0-104-21~PE-5-108-65-ET45_51R8805.docx