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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-C0-104
Anlage-Nr. :               19
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               51R8805
Art des Sonderrades:                      einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                      51R8805.05
Radgröße:                                             8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                     45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 108 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                76,0 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                      4 Ø76 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                      900 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2285 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller             :   Renault, bzw. Matra Automobile S.A. / Frankreich

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
G                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          ZP50573 120 Nm
                               M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
J                              bis Modelljahr 08/2002                   ZP50573 120 Nm
                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                               M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                               ab Modelljahr 09/2002                    ZP50579 140 Nm
                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                               M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




RA-000509-C0-104-19~RE-5-108-60-ET45_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-C0-104
Anlage-Nr. :               19
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Typ:                          G
ABE / EG-Genehmigung:         e2*98/14*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 152    Laguna Limousine,        225/40R18                          A01) bis A10)
               Laguna Break                                                K15)K18)

e2*98/14*0206*39E   1190/1070                                              5/108/60



Typ:                           J
ABE / EG-Genehmigung:          e2*98/14*0263*.. , e1*98/14D0263*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 78 bis 177   Renault VelSatis           245/45R18                         A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)

e1*98/14D0263*28    1370 / 1370                                            5/108/60



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.




RA-000509-C0-104-19~RE-5-108-60-ET45_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-C0-104
Anlage-Nr. :               19
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umge-
     legten Radhauskante zu kürzen.


Die Anlage Nr. 19 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 23.03.2011




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