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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 47458 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000509-K0-104
Anlage-Nr. :                19
Seite :                     1/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                           51R8805
Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                  51R8805.05
Radgröße:                                                         8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                 45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             108 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                             76 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  4 Ø76 Ø60.1
geprüfte Radlast: *)                                               900 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2285 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       RENAULT

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                           Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                             moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm                 ZP50573     120 Nm

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e2*98/14*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             Renault Megane          205/40R18                           A02) bis A10)
                (Limousine, Cabrio)                                         BF1)
                                        215/40R18

                                        225/35R18

                                        235/35R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 47458 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000509-K0-104
Anlage-Nr. :                19
Seite :                     2/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
M                             e2*98/14*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             Renault Megane Break 205/40R18                           A02) bis A10)
                (Kombi)                                                  BF1)
                                       215/40R18

                                        225/35R18

                                        235/35R18
                                        A01) K66)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 47458 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000509-K0-104
Anlage-Nr. :                19
Seite :                     3/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R8805



A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50573
       Anzugsmoment: 120 Nm

K66)   An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für
       den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins
       Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel
       anzulegen.

Die Anlage 19 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 51R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 10.10.2019