Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R8805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: 51R8805.05 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2285 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Volvo (S) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment A, A-2D, B, B-2D, B-N2D, D, Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge- ZP50535 120 Nm D-2D, D-N2D, F winde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm M, M-2D Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 120 Nm M12x1,5 RA-000509-C0-104-20c~VO-5-108-63-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ: M ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 169 Volvo S40, V50 215/40R18 A01) bis A10) K03)K04)S01) 215/45R18 225/35R18 225/40R18 74 bis 169 Volvo C30 205/40R18 A01) bis A10) K03)S01) 215/40R18 K04) 215/45R18 E49) K04)K44) 225/40R18 E49) K03)K04)K44) 235/35R18 E49) K04) 100 bis 169 Volvo C70 Cabrio 225/40R18 A02) bis A10) S01) 235/40R18 e4*2001/116*0076*24 1140/1080(0) 5/108/63,3 Typ: M-2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0427*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 162 Volvo C30 205/40R18 A01) bis A10) K03)S01) 215/40R18 K04) 215/45R18 E49) K04)K44) 225/40R18 E49) K03)K04)K44) 235/35R18 E49) K04) e1*2001/116*0427*07 1080 / 900 (-) –C30 5/108/63,3 RA-000509-C0-104-20c~VO-5-108-63-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ: A ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0057*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 232 Volvo S80 215/45R18 A02) bis A10) E18)E47) 225/45R18 E47) 235/40R18 E47) 225/45R18 M+S 235/40R18 M+S 245/40R18 e9*2001/116*0057*14 1300/1080(0) 5/108/63,3 Typ: A-2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0504*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 151 Volvo S80 215/45R18 A02) bis A10) E18)E47) 225/45R18 E47) 235/40R18 E47) 225/45R18 M+S 235/40R18 M+S 245/40R18 e1*2001/116*0504*00 1230/1080(0) 5/108/63,3 RA-000509-C0-104-20c~VO-5-108-63-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ: B ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0065*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 224 Volvo V70 215/45R18 A02) bis A10) E18) 225/45R18 235/40R18 245/40R18 A01)L22) 120 bis 224 Volvo XC70 215/55R18 A02) bis A10) M00) 225/45R18 225/50R18 235/45R18 245/45R18 e9*2001/116*0065*10 1280/1210(0) 5/108/63,3 Typ: B-2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0505*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 210 Volvo V70 215/45R18 A02) bis A10) E18) 225/45R18 235/40R18 245/40R18 A01)L22) 120 bis 210 Volvo XC70 215/55R18 A02) bis A10) M00) 225/45R18 225/50R18 235/45R18 245/45R18 e1*2001/116*0505*05 1280/1210(0) 5/108/63,3 RA-000509-C0-104-20c~VO-5-108-63-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ: B-N2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0495*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 210 Volvo V70 215/45R18 A02) bis A10) E18) 225/45R18 235/40R18 245/40R18 A01)L22) 120 Volvo XC70 215/55R18 A02) bis A10) M00) 225/45R18 225/50R18 235/45R18 245/45R18 e1*2007/46*0495*00 1280/1215(0) 5/108/63,3 Typ: D ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Volvo XC60 235/55R18 A01) bis A10) A93)K03) 235/60R18 K03) 245/55R18 K01)K04) 255/50R18 K01)K04) 255/55R18 K01)K04) e9*2001/116*0068*07 1290/1310(0) 5/108/63,3 RA-000509-C0-104-20c~VO-5-108-63-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ: D-2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0507*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 210 Volvo XC60 235/55R18 A01) bis A10) A93)K03) 235/60R18 K03) 245/55R18 K01)K04) 255/50R18 K01)K04) 255/55R18 K01)K04) e1*2001/116*0507*05 1290/1310(0) 5/108/63,3 Typ: D-N2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0339*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Volvo XC60 235/55R18 A01) bis A10) A93)K03) 235/60R18 K03) 245/55R18 K01)K04) 255/50R18 K01)K04) 255/55R18 K01)K04) e1*2007/46*0339*03 1290/1310(0) 5/108/63,3 RA-000509-C0-104-20c~VO-5-108-63-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ: F ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 224 Volvo S60, 215/45R18 A01) bis A10) Volvo S60 Allrad K04) (Limousine) 225/40R18 K01) 235/40R18 K01) 245/35R18 K01)K49) 245/40R18 K01)K49) e9*2007/46*0023*03 1250/1070(0) 5/108/63,3 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei- nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000509-C0-104-20c~VO-5-108-63-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit (Sommer-)Reifen der Größe 205/60R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. E47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö- ße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug- schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E49) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Reifengröße 215/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas- sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000509-C0-104-20c~VO-5-108-63-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K44) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende Maß- nahmen erforderlich: - die Kunststoffradhauskante ist im oberen Bereich auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen. K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maß- nahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45- Grad vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. L22) Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung ausgerüstet sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer Servicesatz" einzubau- en, Überprüfung durch Kreisfahrt. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel- gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be- schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach- zuweisen. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrom- mel sind zu entfernen. Die Anlage Nr. 20c mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 23.03.2011 RA-000509-C0-104-20c~VO-5-108-63-ET45_51R8805.docx