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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-C0-104
Anlage-Nr. :               21a
Seite :                    1/4                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       51R8805
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                               51R8805.05
Radgröße:                                                     8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                              45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          108 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                        76,0 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast:                                               900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2285 mm

Verwendungsbereich
 Fahrzeughersteller                  :   Volvo Car Corporation, Göteborg / Schweden

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                            moment
T,S,R,J,H,K                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP 50588    120 Nm
                                    M14x1,5, Schaftlänge 32 mm


Typ:                         T
ABE / EG-Genehmigung:        e9*96/79*0028*.. , e9*98/14*0028*.. , e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 200    S 80                    225/40R18                                  A02) bis A10)
               S 80 T6                                                            S03)
                                       235/40R18

e9*2001/116*0028*17   1200/1090                                                   5/108/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-C0-104
Anlage-Nr. :               21a
Seite :                    2/4                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Typ:                         K
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0043*.., e9*2001/116*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           S 80 CNG                225/40R18                          A02) bis A10)
                                                                          S03)
                                                235/40R18
e9*2001/116*0043*10   1070/1050                                           5/108/65



Typ:                          S
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0040*.. , e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191    V70                      225/40R18                         A02) bis A10)E42)
              (nicht Cross Country,                                       L21)S03)
               bzw. XC 70)              235/40R18
                                        A01)K15)K34)
e4*2001/116*0040*17   1110/1170(CC 1130/1190)                             5/108/65



Typ:                         J
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0061*.. , e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           V70 Bifuel              225/40R18                          A02) bis A10)
                                                                          L21)S03)
                                                235/40R18
                                                A01)K15)K34)
e4*2001/116*0061*13   1060/1170(0)                                        5/108/65



Typ:                         R
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0036*.. , e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191     S60                     225/40R18                          A01) bis A10)
                                                                          K34)L21)S03)

e9*98/14*0036*04      1120/1050                                           5/108/65
e9*2001/116*0036*17



Typ:                         H
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0044*.. , e9*2001/116*0044
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           S60 Bifuel              225/40R18                          A01) bis A10)
                                                                          K34)L21)S03)

e9*98/14*0044*09      1070/1030(0)                                        5/108/65
e9*2001/116*0044*12




RA-000509-C0-104-21a~VO-5-108-65-ET45_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-C0-104
Anlage-Nr. :               21a
Seite :                    3/4                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
     gungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Cross-Country-Ausführung,
     - gepanzerte Ausführung.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-C0-104
Anlage-Nr. :               21a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K34) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca.150 mm vor und hinter der
     Radmitte an das Radhaus anzulegen oder auszuschneiden.

L21) An Achse 1 ist der Lenkeinschlag durch Unterlegen von Distanzhülsen an den Befesti-
     gungsschrauben des Lenkeinschlagbegrenzers zu begrenzen
     (Kontrolle ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).

S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind zu entfernen.


Die Anlage Nr. 21a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Essen, 31.03.2010




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