Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 21a Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R8805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: 51R8805.05 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 0 Ø76 Ø65.1 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2285 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Volvo Car Corporation, Göteborg / Schweden Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment T,S,R,J,H,K Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP 50588 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 32 mm Typ: T ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0028*.. , e9*98/14*0028*.. , e9*2001/116*0028*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 200 S 80 225/40R18 A02) bis A10) S 80 T6 S03) 235/40R18 e9*2001/116*0028*17 1200/1090 5/108/65 RA-000509-C0-104-21a~VO-5-108-65-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 21a Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ: K ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0043*.., e9*2001/116*0043*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 S 80 CNG 225/40R18 A02) bis A10) S03) 235/40R18 e9*2001/116*0043*10 1070/1050 5/108/65 Typ: S ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0040*.. , e4*2001/116*0040*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 191 V70 225/40R18 A02) bis A10)E42) (nicht Cross Country, L21)S03) bzw. XC 70) 235/40R18 A01)K15)K34) e4*2001/116*0040*17 1110/1170(CC 1130/1190) 5/108/65 Typ: J ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0061*.. , e4*2001/116*0061*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 V70 Bifuel 225/40R18 A02) bis A10) L21)S03) 235/40R18 A01)K15)K34) e4*2001/116*0061*13 1060/1170(0) 5/108/65 Typ: R ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0036*.. , e9*2001/116*0036*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 191 S60 225/40R18 A01) bis A10) K34)L21)S03) e9*98/14*0036*04 1120/1050 5/108/65 e9*2001/116*0036*17 Typ: H ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0044*.. , e9*2001/116*0044 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 S60 Bifuel 225/40R18 A01) bis A10) K34)L21)S03) e9*98/14*0044*09 1070/1030(0) 5/108/65 e9*2001/116*0044*12 RA-000509-C0-104-21a~VO-5-108-65-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 21a Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti- gungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Cross-Country-Ausführung, - gepanzerte Ausführung. RA-000509-C0-104-21a~VO-5-108-65-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 21a Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K34) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca.150 mm vor und hinter der Radmitte an das Radhaus anzulegen oder auszuschneiden. L21) An Achse 1 ist der Lenkeinschlag durch Unterlegen von Distanzhülsen an den Befesti- gungsschrauben des Lenkeinschlagbegrenzers zu begrenzen (Kontrolle ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt). S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind zu entfernen. Die Anlage Nr. 21a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Essen, 31.03.2010 RA-000509-C0-104-21a~VO-5-108-65-ET45_51R8805.docx