Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-D0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    1 / 10                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 51R8805
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                         51R8805.37
Radgröße:                                                8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2285 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG , Quattro GmbH

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile  Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
4F, 4F1, 8E, 8H, 8J, 8P, 8PB,    Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50704 120 Nm
QB6, 8V                          M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8U, 8U1                          Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50702 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
4E                               Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,     ZP50704 140 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27 mm




RA-000509-D0-104-23~AU-5-112-57-ET45_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-D0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    2 / 10                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Typ:                           8E
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188   Audi A4,                   225/40R18                          A02) bis A10)
              Audi A4 quattro,
              Audi A4 Avant,             235/40R18
              Audi A4 Avant quattro
 253          Audi S4,                   225/40R18 M+S
              Audi S4 quattro,
              Audi S4 Avant,             235/40R18
              Audi S4 Avant quattro
e1*2001/116*0151*23E   1230/1150 (1195)                                     5/112/57
                       S4:1250/1150



Typ:                           QB6
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182  Audi A4,                  225/40R18                           A02) bis A10)
              Audi A4 quattro,
              Audi A4 Avant,            235/40R18
              Audi A4 Avant quattro,
              Audi A4 Cabriolet quattro
 253          Audi A4 quattro Cabrio,   225/40R18 M+S
              Audi S4 Cabrio
                                        235/40R18

e1*2001/116*0243*06E   1165/1145 (1195) | 1250/1150(0)                      5/112/57



Typ:                            8H
ABE / EG-Genehmigung:           e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188    Audi A4 Cabriolet,         225/40R18                         A02) bis A10)
               Audi A4 Cabriolet quattro
                                          235/40R18

 253                    Audi S4 Cabriolet,               225/40R18 M+S
                        Audi S4 Cabriolet quattro
                                                         235/40R18

e1*2001/116*0177*10E   1250/1165                                            5/112/57




RA-000509-D0-104-23~AU-5-112-57-ET45_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-D0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    3 / 10                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                  e1*2001/116*0217*..
8P                                  e1*2001/116*0241*..
8P                                  e1*2001/116*0456*..
8PB                                 e13*2007/46*1082*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147      Audi A3                        215/40R18                             A02) bis A10)
                (3türig, 5türig, Cabrio, außer A01)K03)K59)
                S3, RS3)
                                               225/40R18
                                               A01)K03)K04)K58)K59)

                                             235/35R18
                                             A01)K01)K04)K58)K59)

                                             245/35R18
                                             A01)K01)K04)K58)K59)

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             215/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                             K03)                 K04)K58)K59)       V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                             e1*2001/116*0217*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195     Audi S3                 225/35R18                                    A02) bis A10)
                                        A01)K03)K04)T87)

                                             225/40R18
                                             A01)K03)K04)K58)K59)

                                             235/35R18
                                             A01)K01)K04)K58)K59)

                                             245/35R18
                                             A01)K01)K04)K58)K59)




RA-000509-D0-104-23~AU-5-112-57-ET45_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-D0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    4 / 10                                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                      e1*2001/116*0254*..
4F1                                     e13*2007/46*1080*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160            Audi A6                     225/45R18                              A02) bis A10)
                      (Ausführungen mit kleinsten                                        E44)E54)
                      Serienreifen 205/..)        235/40R18

                                                 245/40R18
                                                 A01)K63)

                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                                      K63)               E44)E54)V00)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                      e1*2001/116*0254*..
4F1                                     e13*2007/46*1080*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257           Audi A6                     225/45R18                              A02) bis A10)
                      (Ausführungen mit kleinsten                                        E44)E54)
                      Serienreifen 225/..)        235/40R18

                                                 245/40R18
                                                 A01)K63)

                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                                      K63)               E44)E54)V00)



Typ:                         4F
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 320          Audi S6                 235/45R18 M+S                                      A02) bis A10)


e1*2001/116*0254*23                                                                      5/112/57



Typ:                         4F1
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 320          Audi A6, S6             235/45R18 M+S                                      A02) bis A10)


e13*2007/46*1080*01                                                                      5/112/57



RA-000509-D0-104-23~AU-5-112-57-ET45_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-D0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    5 / 10                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Typ:                           4E
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0198*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 154 bis 257   Audi A8 (außer V8-TDI) 235/50R18                                     A02) bis A10)B53)
                                        E05a)                                       E17)E44)

                                                  235/50R18 M+S

                                                  245/45R18
                                                  E64)

                                                  245/45R18 M+S

                                                  255/45R18

202 bis 240            Audi A8 (V8-TDI)           235/50R18                         A02) bis A10)B53)
                                                  E05a)                             E17)E44)

                                                  235/50R18 M+S

                                                  255/45R18

331                    Audi A8 W12,               235/50R18 M+S                     A02) bis A10)B53)
                       Audi S8                                                      E17)E44)

e1*2001/116*0198*24E                              1440/1300 –202 kW                 5/112/57



Typ:                         4E
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 246          Audi A8                 235/50R18                                     A02) bis A10)B53)E44)

                                                  245/45R18

                                                  255/45R18

e1*2001/116*0246*00E   1315/1300 (1340)                                             5/112/57



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                                       e1*2001/116*0369*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155            Audi TT, Audi TT quattro   225/45R18                         A02) bis A10)
                       (Coupe, Cabrio; Ausf. mit
                       kleinsten Sommer-          235/40R18
                       Serienreifen 225/..)       A93)

                                                  245/40R18
                                                  A01)K67)




RA-000509-D0-104-23~AU-5-112-57-ET45_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-D0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    6 / 10                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
8J                               e1*2001/116*0375*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 265     Audi TT, Audi TT quattro  225/45R18 M+S                      A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit
                kleinsten Sommer-Reifen 235/40R18 M+S
                245/..)                   A93)

                                           245/40R18 M+S
                                           A01)K67)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    225/50R18                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)
                                           245/45R18

                                           255/45R18




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    225/50R18                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung)
                                           245/45R18

                                           255/45R18




RA-000509-D0-104-23~AU-5-112-57-ET45_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-D0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    7 / 10                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                             e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Audi A3                 215/40R18                         A02) bis A10)
                (3-türig)
                                        225/40R18
                                        A01)K04)K27)

                                         235/35R18
                                         A01)K03)K04)

                                         245/35R18
                                         A01)K01)K04)K27)K68)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.



RA-000509-D0-104-23~AU-5-112-57-ET45_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-D0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    8 / 10                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.



A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, an denen die optionale 6-Kolben
     Festsattelbremse (Audi Ceramic Brembo) mit kohlefaserverstärkter Keramikbremsscheibe
     verbaut ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
     Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E17) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 19-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E64) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000509-D0-104-23~AU-5-112-57-ET45_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-D0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    9 / 10                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
     ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
     (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     3-Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
         einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
         Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
         der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
         ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
         Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
     5- Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
         einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
         Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
         ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
         Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
        an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
        bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.



RA-000509-D0-104-23~AU-5-112-57-ET45_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-D0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    10 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
        bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entspre-
        chend zu kürzen.

T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.



Die Anlage Nr. 23 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 12.11.2012




RA-000509-D0-104-23~AU-5-112-57-ET45_51R8805.docx