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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. :               23
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 51R8805
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                         51R8805.37
Radgröße:                                                8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2285 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG , Quattro GmbH

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile  Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
4F, 4F1, 8E, 8H, 8J, 8P, 8PB,    Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50704 120 Nm
QB6, 8V                          M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8U, 8U1                          Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50702 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
4E                               Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,     ZP50704 140 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. :               23
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Typ:                           8E
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188   Audi A4,                   225/40R18                          A02) bis A10)
              Audi A4 quattro,
              Audi A4 Avant,             235/40R18
              Audi A4 Avant quattro
 253          Audi S4,                   225/40R18 M+S
              Audi S4 quattro,
              Audi S4 Avant,             235/40R18
              Audi S4 Avant quattro
e1*2001/116*0151*23E   1230/1150 (1195)                                     5/112/57
                       S4:1250/1150



Typ:                           QB6
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182  Audi A4,                  225/40R18                           A02) bis A10)
              Audi A4 quattro,
              Audi A4 Avant,            235/40R18
              Audi A4 Avant quattro,
              Audi A4 Cabriolet quattro
 253          Audi A4 quattro Cabrio,   225/40R18 M+S
              Audi S4 Cabrio
                                        235/40R18

e1*2001/116*0243*06E   1165/1145 (1195) | 1250/1150(0)                      5/112/57



Typ:                            8H
ABE / EG-Genehmigung:           e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188    Audi A4 Cabriolet,         225/40R18                         A02) bis A10)
               Audi A4 Cabriolet quattro
                                          235/40R18

 253                    Audi S4 Cabriolet,               225/40R18 M+S
                        Audi S4 Cabriolet quattro
                                                         235/40R18

e1*2001/116*0177*10E   1250/1165                                            5/112/57




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                  e1*2001/116*0217*..
8P                                  e1*2001/116*0241*..
8P                                  e1*2001/116*0456*..
8PB                                 e13*2007/46*1082*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147      Audi A3                        215/40R18                             A02) bis A10)
                (3türig, 5türig, Cabrio, außer A01)K03)K59)
                S3, RS3)
                                               225/40R18
                                               A01)K03)K04)K58)K59)

                                             235/35R18
                                             A01)K01)K04)K58)K59)

                                             245/35R18
                                             A01)K01)K04)K58)K59)

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             215/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                             K03)                 K04)K58)K59)       V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                             e1*2001/116*0217*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195     Audi S3                 225/35R18                                    A02) bis A10)
                                        A01)K03)K04)T87)

                                             225/40R18
                                             A01)K03)K04)K58)K59)

                                             235/35R18
                                             A01)K01)K04)K58)K59)

                                             245/35R18
                                             A01)K01)K04)K58)K59)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                      e1*2001/116*0254*..
4F1                                     e13*2007/46*1080*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160            Audi A6                     225/45R18                              A02) bis A10)
                      (Ausführungen mit kleinsten                                        E44)E54)
                      Serienreifen 205/..)        235/40R18

                                                 245/40R18
                                                 A01)K63)

                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                                      K63)               E44)E54)V00)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                      e1*2001/116*0254*..
4F1                                     e13*2007/46*1080*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257           Audi A6                     225/45R18                              A02) bis A10)
                      (Ausführungen mit kleinsten                                        E44)E54)
                      Serienreifen 225/..)        235/40R18

                                                 245/40R18
                                                 A01)K63)

                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                                      K63)               E44)E54)V00)



Typ:                         4F
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 320          Audi S6                 235/45R18 M+S                                      A02) bis A10)


e1*2001/116*0254*23                                                                      5/112/57



Typ:                         4F1
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 320          Audi A6, S6             235/45R18 M+S                                      A02) bis A10)


e13*2007/46*1080*01                                                                      5/112/57



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    5 / 12                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                             e1*2001/116*0198*..
4E                             e1*2001/116*0246*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331     Audi A8                 235/50R18                                  A02) bis A10)
                                        N245)                                      E44)EF0)

                                           235/50R18 M+S

                                           245/45R18
                                           N255)

                                           245/45R18 M+S

                                           245/50R18
                                           N255)

                                           245/50R18 M+S

                                           255/45R18
                                           N265)

                                           255/45R18 M+S

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           235/50R18            255/45R18          A02) bis A10)
                                           N245)                N265)              E44)EF0)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                                e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro   225/45R18                               A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit
                kleinsten Sommer-          235/40R18
                Serienreifen 225/..)       A93)

                                           245/40R18
                                           A01)K67)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    6 / 12                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
8J                               e1*2001/116*0375*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro  225/45R18 M+S                      A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit
                kleinsten Sommer-Reifen 235/40R18 M+S
                245/..)                   A93)

                                           245/40R18 M+S
                                           A01)K67)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    225/50R18                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)
                                           245/45R18

                                           255/45R18




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    225/50R18                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung)
                                           245/45R18

                                           255/45R18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    7 / 12                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 135      Audi A3, A3 Sportback       215/40R18                         A02) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)          N225)

                                           225/40R18
                                           A01)K04)K27)

                                           235/35R18
                                           A01)K03)K04)

                                           245/35R18
                                           A01)K01)K04)K27)K68)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 221     Audi A3, A3 Sportback, S3, 215/40R18 M+S                      A02) bis A10)
                S3 Sportback
                (3-türig, 5-türig)          225/40R18
                                            A01)K04)K27)

                                           235/35R18
                                           A01)K03)K04)

                                           245/35R18
                                           A01)K01)K04)K27)K68)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Audi A3 Stufenheck          215/40R18                         A02) bis A10)
                (Nur zulässig für Fahrzeuge                                   E75)
                die max. 18 Zoll Räder      225/35R18
                verbaut oder eingetragen
                haben)                      225/40R18




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Nr. :                      RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    8 / 12                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Audi A3 Stufenheck          215/40R18                         A02) bis A10)
                (Nur zulässig für Fahrzeuge                                   E76)
                die serienmäßig 19 Zoll     215/45R18
                Räder verbaut und oder
                eingetragen haben)          225/35R18

                                           225/40R18

                                           235/35R18

                                           235/40R18
                                           A01)K74)

                                           245/35R18




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
         müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
         und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    9 / 12                                                       Mo b i l i t ä t
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Teiletyp :                 51R8805


A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

E44)    Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54)    Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E75)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
        ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen sind.

E76)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
        235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
        (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
        Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000509-E0-104-23~AU-5-112-57-ET45_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    10 / 12                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


K03)       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
           Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
           bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
           oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
           hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K27)       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K58)       An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
           ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
           (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K59)       An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
           3-Türer:
       -    die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
            einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       -    der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
            Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
            Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
            der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       -    die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
            ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
            Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
           5- Türer:
       -    die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
            einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       -    der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
            Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
            Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       -    die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
            ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
            Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K63)       An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
           Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K67)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
         an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
       - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
         bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    11 / 12                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


K68)       An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       -    der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
            bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entspre-
            chend zu kürzen.

K74)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° hinter der Radmitte
         sind zu entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger
         bis 50°nach hinten umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und
         hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T87)       Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
           Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen
           auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)       Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
           Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
           wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
           Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
           und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
           freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    12 / 12                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Die Anlage Nr. 23 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 13.05.2014




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