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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47458 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000509-J0-104
Anlage-Nr. :                23
Seite :                     1 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  51R8805
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          51R8805.37
Radgröße:                                                8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: *)                                      900 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2285 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,               ZP50704     120 Nm
            Schaftlänge 27 mm
BF2         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,             ZP50704    140 Nm
            Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
BF3         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,               ZP50704    140 Nm
            Schaftlänge 27 mm
BF4         Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZP50792    140 Nm
            Schaftlänge 35 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47458 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000509-J0-104
Anlage-Nr. :                23
Seite :                     2 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R8805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                e1*2001/116*0217*..
8P                                e1*2001/116*0241*..
8P                                e1*2001/116*0456*..
8PB                               e13*2007/46*1082*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147      Audi A3                    215/40R18                           A01) bis A10)
                (3türig, 5türig, Cabrio,   K03)                                BF1) K59)
                außer S3, RS3)
                                           225/40R18
                                           K03) K04) K58)

                                          235/35R18
                                          K01) K04) K58)

                                          245/35R18
                                          K01) K04) K58)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                          vorne              hinten
                                          215/40R18          245/35R18          A01) bis A10)
                                          K03)               K04) K58) K59)     BF1) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                            e1*2001/116*0217*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195     Audi S3                225/35R18                               A01) bis A10)
                                       K03) T87)                               BF1) K04)

                                          225/40R18
                                          K03) K58) K59)

                                          235/35R18
                                          K01) K58) K59)

                                          245/35R18
                                          K01) K58) K59)


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3, A3 Sportback       215/40R18                          A02) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)          N225)                              BF1)

                                          225/40R18
                                          A01) K04) K27)

                                          235/35R18
                                          A01) K03) K04)

                                          245/35R18
                                          A01) K01) K04) K27) K68)
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R8805


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228     Audi A3, A3 Sportback, 215/40R18 M+S                          A02) bis A10)
                S3, S3 Sportback                                              BF1)
                (3-türig, 5-türig)          225/40R18
                                            A01) K04) K27)

                                          235/35R18
                                          A01) K03) K04)

                                          245/35R18
                                          A01) K01) K04) K27) K68)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 215/40R18                              A02) bis A10)
                Cabrio                    N225)                               BF1) E75)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max.       215/40R18 M+S
                18 Zoll Räder verbaut     W225)
                oder eingetragen haben)
                                          225/35R18
                                          T87)

                                          225/40R18


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 215/40R18                              A02) bis A10)
                Cabrio                                                        BF1) E76)
                (Nur zulässig an          215/45R18
                Fahrzeugen die
                serienmäßig 19 Zoll       225/35R18
                Räder verbaut und/oder T87)
                eingetragen haben)
                                          225/40R18

                                          235/35R18

                                          235/40R18
                                          A01) K74)

                                          245/35R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47458 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000509-J0-104
Anlage-Nr. :                23
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R8805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228     Audi S3 Stufenheck,       215/40R18 M+S                       A02) bis A10)
                S3 Cabrio                                                     BF1)
                (Nur zulässig an          225/40R18
                Fahrzeugen die max.
                18 Zoll Räder verbaut
                oder eingetragen haben)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228     Audi S3 Stufenheck,       215/40R18 M+S                       A02) bis A10)
                S3 Cabrio                                                     BF1)
                (Nur zulässig an          215/45R18 M+S
                Fahrzeugen die
                serienmäßig 19 Zoll       225/40R18
                Räder verbaut und/oder
                eingetragen haben)        235/35R18

                                         235/40R18
                                         A01) K74)

                                         245/35R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                              e1*2001/116*0254*..
4F1                             e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160      Audi A6                  225/45R18                            A02) bis A10)
                (Ausführungen mit                                             BF1) E44) E54)
                kleinsten Serienreifen   235/40R18
                205/..)
                                         245/40R18
                                         A01) K63)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/45R18          245/40R18          A01) bis A10)
                                                            K63)               BF1) E44) E54) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47458 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000509-J0-104
Anlage-Nr. :                23
Seite :                     5 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                              e1*2001/116*0254*..
4F1                             e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257     Audi A6                  225/45R18                            A02) bis A10)
                (Ausführungen mit                                             BF1) E44) E54)
                kleinsten Serienreifen   235/40R18
                225/..)
                                         245/40R18
                                         A01) K63)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/45R18          245/40R18          A01) bis A10)
                                                            K63)               BF1) E44) E54) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                            e1*2001/116*0198*..
4E                            e1*2001/116*0246*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331     Audi A8                235/50R18                              A02) bis A10)
                                       N245)                                  BF2) E44) EF0)

                                         235/50R18 M+S

                                         245/45R18
                                         N255)

                                         245/45R18 M+S

                                         245/50R18
                                         N255)

                                         245/50R18 M+S

                                         255/45R18
                                         N265)

                                         255/45R18 M+S

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         235/50R18          255/45R18          A02) bis A10)
                                                                               BF2) E44) EF0) N245) N265) V00)
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Nr. :                       RA-000509-J0-104
Anlage-Nr. :                23
Seite :                     6 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                              e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      Audi Q2                   215/45R18                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93)                              BF3)

                                         225/45R18
                                         A93a)

                                         235/40R18
                                         A93a)

                                         235/45R18

                                         245/40R18

                                         245/45R18
                                         A01) G01)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                              e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      Audi Q2                  215/45R18                          A02) bis A10)
                (ohne                    A93)                               BF3)
                Serienverbreiterung)
                                         225/45R18
                                         A93a)

                                         235/40R18
                                         A93a)

                                         235/45R18

                                         245/40R18
                                         A01) K03)

                                         245/45R18
                                         A01) G01) K03)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                              e1*2007/46*0591*..
8U1                             e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                   215/55R18                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) M00) N225)                        BF4)

                                         225/50R18
                                         N235)

                                         245/45R18

                                         255/45R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47458 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000509-J0-104
Anlage-Nr. :                23
Seite :                     7 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                              e1*2007/46*0591*..
8U1                             e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                  215/55R18                          A02) bis A10)
                (ohne                    M00) N225)                         BF4)
                Serienverbreiterung)
                                         225/50R18
                                         N235)

                                         245/45R18

                                         255/45R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro 225/45R18                          A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe                                    BF1) E77)
                8J; bis EG-              235/40R18
                Genehmigungs-Nr          A93)
                e1*2001/116*0369*16;
                Ausführungen mit         245/40R18
                kleinsten Sommer-        A01) K67)
                Serienreifen 225/..)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
8J                              e1*2001/116*0375*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro 225/45R18 M+S                      A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe                                    BF1) E77) EB1)
                8J; bis EG-              235/40R18 M+S
                Genehmigungs-Nr          A93)
                e1*2001/116*0369*16;
                Ausführungen mit         245/40R18 M+S
                kleinsten Sommer-        A01) K67)
                Reifen 245/..)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                             e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169     Audi TT                   225/45R18                         A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster;                                           BF1) E77a)
                Baureihe 8S; Serie bis 19 235/40R18
                Zoll; ab EG-
                Genehmigungs-Nr           245/40R18
                e1*2001/116*0369*17)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47458 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000509-J0-104
Anlage-Nr. :                23
Seite :                     8 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169     Audi TT                  225/45R18                         A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster;                                          BF1) E77a) E85)
                Baureihe 8S; Serie       235/40R18
                auch 20Zoll; ab EG-
                Genehmigungs-Nr          245/40R18
                e1*2001/116*0369*17)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47458 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000509-J0-104
Anlage-Nr. :                23
Seite :                     9 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R8805


A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
       27 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
       Zubehörkit: ZP50792
       Anzugsmoment: 140 Nm

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
       ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
       (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
       Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16
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Nr. :                       RA-000509-J0-104
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Seite :                     10 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R8805


E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
       255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: mit Scheibe Ø370x32 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K58)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120
       mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von
       der Radhausausschnittkante) abzutrennen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47458 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000509-J0-104
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Seite :                     11 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R8805


K59)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       3-Türer:
       • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
          Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
          Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
          Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der
          obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
          60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
          ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
       5- Türer:
       • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
          Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
          Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
          Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
          60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
          ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
       eng an das Blechradhaus anzulegen.

K67)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an
         das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
         ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K68)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
         ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu
         kürzen.

K74)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° hinter der Radmitte sind
         zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 50°
         nach hinten umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter
         die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47458 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000509-J0-104
Anlage-Nr. :                23
Seite :                     12 / 12
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R8805


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 23 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 51R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 19.10.2018