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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-F0-104
Anlage-Nr. :               24
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   51R8805
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetallrad
Radausführung:                                          51R8805.37
Radgröße:                                                 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                         45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                          900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2285 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                moment
B8, B81, 4G, 4G1                 Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,   ZP50727 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-F0-104
Anlage-Nr. :               24
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 199      Audi A4, A4 quattro       215/45R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, außer A93)ER1)N225)
                S4)
                                          225/45R18
                                          A93)N235)

                                          235/40R18
                                          A93)N245)

                                          235/45R18
                                          A01)G01)N245)

                                          245/40R18




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0430*..
B81                             e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
200 bis 245     Audi A4, S4              225/45R18 M+S                      A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A93)

                                          235/40R18 M+S
                                          A93)

                                          235/45R18 M+S
                                          A01)G01)

                                          245/40R18




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Nr. :                      RA-000509-F0-104
Anlage-Nr. :               24
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A6                  225/50R18                                A02) bis A10)B64)
                (Limousine, Kombi)                                                E54)EF0)
                                         225/50R18 M+S

                                          235/50R18
                                          GBB)

                                          235/50R18 M+S
                                          GBB)

                                          245/45R18

                                          255/45R18

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/50R18            245/45R18          A02) bis A10)B64)
                                                                                  E54)EF0)V00)

                                          225/50R18            255/45R18          A02) bis A10)B64)
                                                                                  E54)EF0)V00)

                                          235/50R18            255/45R18          A02) bis A10)B64)
                                                                                  E54)EF0)GBB)V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 245     Audi A6 Allroad          235/55R18                                A02) bis A10)




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-F0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
         müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
         und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
         Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
         angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
         verwenden.

A07)     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
         vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
         nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
         Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
         mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
         Befestigungsteile verwendet werden.

A09)     Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
         es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
         Gutachten erlaubt wird.

A10)     Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)     Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
         ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
         Fahrzeugherstellers).

B64)     Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
       Achse1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø356x34 mm

E54)     Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

EF0)     Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
         der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
         Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
         Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-F0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1260 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

GBB)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
        255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 24 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 06.05.2015


RA-000509-F0-104-24~AU-5-112-66_5-ET45_51R8805.docx