Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R8805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: 51R8805.37 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2285 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Chrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der BefestigungsteileZubehör-Kit Anzugs- moment 169, 245, 245G, 204, 204 AMG, Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin- ZP50705 130 Nm 204K, 204K AMG, 204X, 207, de M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 212, 212K 639, 639/2, 639/4, 639/5 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin- ZP50705 140 Nm de M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 163, 164, 251 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin- ZP50705 150 Nm de M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm RA-000509-C0-104-24a~DB-5-112-66-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 2 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ: 163 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 173 M-Klasse 235/60R18 A02) bis A10) E63) 255/55R18 285/50R18 A01)K03)K04) 184 bis 255 M-Klasse 255/55R18 M+S e1*96/79*0083*14E 1430/1600(1750) 5/112/66,5 Typ: 639 ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0048*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 170 Vito, Viano 235/45R18 A01) bis A10) E61) K03)K04) 245/45R18 e9*2001/116*0048*13 min 1470/1470 max1650/1650(0) 5/112/66,5 Typ: 639/2 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 190 Vito, Viano 235/45R18 A01) bis A10) E61) K03)K04) 245/45R18 e1*200/746*0457*00 min1400/1400 max1550/1650(0) 5/112/66,5 Typ: 639/4 ABE / EG-Genehmigung: L275 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 170 Vito, Viano 235/45R18 A01) bis A10) E61) K03)K04) 245/45R18 L275NT10 min1400/1400 max1550/1650(1800) 5/112/66,5 RA-000509-C0-104-24a~DB-5-112-66-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 3 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ: 639/4 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0458*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 165 Vito, Viano 235/45R18 A01) bis A10) E61) K03)K04) 245/45R18 e1*2007/46*0458* min1400-1400 max1550/1700(0) 5/112/66,5 Typ: 639/5 ABE / EG-Genehmigung: L720 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 110 Vito, Viano 235/45R18 A01) bis A10) E61) K03)K04) 245/45R18 L720 NT02 min1470/1470 max1550/1550 5/112/66,5 Typ: 169 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 142 A-Klasse 215/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K15)K26) 225/35R18 e1*2001/116*0288*13 980/900 (935) 5/112/66,5 Typ: 164 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 225 ML-Klasse 235/60R18 A01) bis A10) E70) K03)K04) 245/55R18 E70) 255/55R18 e1*2001/116*0315*17 1470/1600(1700) 5/112/66,5 Typ: 245 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 B-Klasse 215/40R18 A01) bis A10) K03)K04) 225/35R18 K01)K02)K81) e1*2001/116*0314*08 1005/900(935) 5/112/66,5 RA-000509-C0-104-24a~DB-5-112-66-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ: 245G ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 B-Klasse NGT 215/40R18 A01) bis A10) K03)K04) 225/35R18 K01)K02)K81) e1*2001/116*470*02 980/970(1000) 5/112/66,5 Typ: 251 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0341*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 225 R-Klasse 235/60R18 A02) bis A10) E70) A94) 245/55R18 A01)E70)K03)K04) 255/55R18 A01)K03)K04) e1*2001/116*0341*13 1370/1700(1800) 5/112/66,5 Typ: 204 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 215 C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine) E26)E59) 225/40R18 A01)E26)K03)K04) 235/40R18 A01)K03)K04)K13) 245/35R18 A01)K03)K04)K13) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K04)V00n) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 336 bis 358 C63 AMG 225/40R18 M+S A01) bis A10) (Limousine) K03)K04) 235/40R18 M+S K13) e1*2001/116*0431*16 1135/1165(1265) 5/112/66,5 RA-000509-C0-104-24a~DB-5-112-66-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ: 204 AMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0464*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 334 bis 373 C63 AMG 225/40R18 M+S A01) bis A10) (Limousine) K03)K04) 235/40R18 M+S K13) e1*2001/116*0464*05 1090/11110(0) 5/112/66,5 Typ: 204K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 200 C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) ( Kombi) E26)E59) 225/40R18 A01)E26)K03)K04) 235/40R18 A01)K03)K04)K13) 245/35R18 A01)K03)K04)K13) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K04)V00n) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 336 bis 358 C63 AMG 225/40R18 M+S A01) bis A10) ( Kombi) K03)K04) 235/40R18 M+S K13) e1*2001/116*0457*11 1160/1230 (1320) 5/112/66,5 Typ: 204K AMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0463*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 336 bis 373 C63 AMG 225/40R18 M+S A01) bis A10) ( Kombi) K03)K04) 235/40R18 M+S K13) e1*2001/116*0463*05 1110/1165 (0) 5/112/66,5 RA-000509-C0-104-24a~DB-5-112-66-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ: 204X ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 105 bis 200 GLK 235/50R18 A02) bis A10) 235/55R18 A01)K04) 255/45R18 A01)K01)K04) e1*2001/116*0480*08 1270/1280 (1330) 5/112/66,5 Typ: 212 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 215 E-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine) E24)E85) 225/40R18 E24) 225/45R18 235/40R18 245/40R18 285 E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10) (Limousine) e1*2001/116*0501*07 1255/1275 (1385) 5/112/66,5 Typ: 212K ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 215 E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10) (Kombi) T95) 235/40R18 T95) 245/40R18 285 E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10) (Kombi) e1*2007/46*0200*06 1175/1460(1560) 5/112/66,5 RA-000509-C0-104-24a~DB-5-112-66-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ: 207 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 215 E-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Coupe ,Cabrio) E82) 225/40R18 E82) 235/35R18 235/40R18 285 E-Klasse 235/40R18 M+S A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) 235/40R18 E87) e1*2001/116*0502*05 1140/1200(1240) 5/112/66,5 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei- nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000509-C0-104-24a~DB-5-112-66-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahr- zeugherstellers). E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1260 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö- ße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug- schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E61) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen als Mindestbereifung 245/45R18 serienmäßig eingetragen ist. E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Bereifungsgröße 225/75R16 ausgerüstet sind oder diese auch in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahr- zeuges zugelassen sind. E70) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug- schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000509-C0-104-24a~DB-5-112-66-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 E82) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen- größe ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E85) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 205/60R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeu- ges zugelassen sind. E87) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig an Achse 2 nur mit Sommer- reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapie- ren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entspre- chend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. RA-000509-C0-104-24a~DB-5-112-66-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten aufzuweiten. K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit- lichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen, - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor- der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur- de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel- lers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein- schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 24a mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 23.03.2011 RA-000509-C0-104-24a~DB-5-112-66-ET45_51R8805.docx