Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 1 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R8805 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 51R8805.37 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2285 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Chrysler RA-000509-H0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 2 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 117, 169, 204, 204 AMG, 204K, Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50706 130 Nm 204K AMG, 207, 245, 245G, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm 245G AMG, 246, 176, 176 AMG 204X Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50705 130 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 212, 212G, 212K, R1ES W212, S212: ZP50706 130 Nm Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm W213, S213: ZP50706 150 Nm Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm 163, 164, 251, 166, 639, Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50706 150 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm 639/2, 639/4, 639/5 Vito, Viano (W/V 639): ZP50706 150 Nm Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Vito, V-Klasse (W 447): ZP50706 180 Nm Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 169 e1*2001/116*0288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 142 Mercedes A-Klasse 215/35R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)K15)K23)K26) RA-000509-H0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 3 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 176 e1*2007/46*0928*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes A-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur N225) E100)E93) zulässig an Fahrzeugausführungen ab 225/40R18 EG-Genehmigungs-Nr. A01)K04)K13) e1*2001/116*0470*04) 235/40R18 A01)G01)K01)K04)K103)K13)K25) 245/35R18 A01)K01)K04)K13)K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) N225) K04)K28) E100)E93)V00) 215/45R18 235/40R18 A01) bis A10) K13)K25)N225) K04)K103) E100)E93)G01)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 176 e1*2007/46*0928*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 160 Mercedes A-Klasse 215/40R18 M+S A02) bis A10) (Frontantrieb und Allrad; E100)E95) Beim Typ 245G nur 215/45R18 M+S zulässig an A01)K13)K25) Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. 225/40R18 e1*2001/116*0470*04) A01)K04)N235) 225/40R18 M+S A01)K04) 235/35R18 A01)K04) 235/40R18 A01)K04)K103)K13)K25) 245/35R18 A01)K04)K28) RA-000509-H0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 4 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 176 e1*2007/46*0928*.. 176 AMG e1*2007/46*1163*.. 245G AMG e1*2007/46*1207*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 bis 280 Mercedes A-Klasse A45 215/45R18 M+S A02) bis A10) AMG, AMG A45 A01)K13)K25) E95) 225/40R18 M+S A01)K04) 235/40R18 A01)K04)K103)K13)K25) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245 e1*2001/116*0314*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 Mercedes B-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur A01)A93)K01)K04)K81) E99) zulässig an Fahrzeugausführungen bis 225/35R18 EG-Genehmigungs-Nr. A01)A93a)K01)K04)K81) e1*2001/116*0470*02) 225/40R18 A01)A93)K01)K04)K81) 235/35R18 A01)K01)K04)K81) 245/35R18 A01)K01)K04)K81) RA-000509-H0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 5 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 246 e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes B- Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur N225) E100) zulässig an Fahrzeugausführungen ab 225/40R18 EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04) 235/35R18 A01)K04) 245/35R18 A01)K04)K13)K22) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) N225) K04) E100)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 Mercedes B-Klasse electric 215/45R18 A02) bis A10) drive 225/40R18 225/45R18 235/40R18 RA-000509-H0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 6 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Coupe, C204) A94a)N225) E110) 225/40R18 N235) 235/35R18 N245) 245/35R18 A01)K01)K04)K13) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04) E110)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 200 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Kombi, S204) ER1)N225)T89) E104) 225/40R18 ER1)N235) 235/40R18 A01)G01)K13)N245) 245/35R18 A01)K01)K04)K13) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04) E104)V00) Typ: 204K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 336 bis 358 Mercedes C63 AMG 225/40R18 M+S A02) bis A10) (S204, Kombi) ER1) 235/40R18 M+S A01)K04) e1*2001/116*0457*15 1160/1230 (1320) 5/112/66,5 RA-000509-H0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 7 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ: 204K AMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0463*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 336 bis 373 Mercedes C63 AMG 225/40R18 M+S A02) bis A10) (S204, Kombi) 235/40R18 M+S A01)K04) e1*2001/116*0463*08 1110/1165 (0) 5/112/66,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, W204) ER1)N225)T89) E104) 225/40R18 ER1)N235) 235/40R18 A01)G2G)K13)N245) 245/35R18 A01)K01)K04)K13) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04) E104)V00) Typ: 204 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 336 bis 358 Mercedes C63 AMG 225/40R18 M+S A02) bis A10) (W204, Limousine, Coupe) ER1) 235/40R18 M+S A01)K04) e1*2001/116*0431*21 1135/1165(1265) 5/112/66,5 Typ: 204 AMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0464*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 334 bis 373 Mercedes C63 AMG 225/40R18 M+S A02) bis A10) (W204, Limousine, Coupe) 235/40R18 M+S A01)K04) e1*2001/116*0464*08 1090/11110(0) 5/112/66,5 RA-000509-H0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 8 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, W205) A94)ER1)N225) E103) 215/45R18 M+S A94)ER1)W225) 225/40R18 A94)ER1)N235)T92) 225/40R18 M+S A94)ER1)T92) 225/45R18 A94a)N235) 225/45R18 M+S A94a) 235/40R18 A94)N245) 235/40R18 M+S A94) 245/40R18 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K04) E103)V00) RA-000509-H0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 9 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (Kombi, S205) A94)ER1)GCT)N225)T93) E103) 215/45R18 M+S A94)ER1)GCT)T93)W225) 225/40R18 A94)ER1)N235)T92) 225/40R18 M+S A94)ER1)T92) 225/45R18 A94a)GCT)N235) 225/45R18 M+S A94a)GCT) 235/40R18 A94)GCT)N245) 235/40R18 M+S A94)GCT) 245/40R18 A01)GCT)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K04) E103)GCT)V00) RA-000509-H0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 10 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) (Coupe C205, Cabrio A205) A94)N235) E110a) 225/40R18 M+S A94) 225/45R18 A94a)N235) 225/45R18 M+S A94a) 235/40R18 A94)N245) 235/40R18 M+S A94) 235/45R18 A01)G01)N245) 235/45R18 M+S A01)G01) 245/40R18 A94a) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) A94a) E110a)V00) RA-000509-H0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 11 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 117 e1*2007/46*1007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) N225) E100)E93a) 225/40R18 A01)K04)K13) 235/40R18 A01)G01)K04)K13)K25) 245/35R18 A01)K01)K04)K13) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) N225) K04) E100)E93a)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 215/40R18 M+S A02) bis A10) (Limousine, Kombi; Serie E95a) auch 235/40R18) 215/45R18 M+S A01)K13)K25) 225/40R18 M+S 235/40R18 A01)K103)K13)K25) 245/35R18 A01)K01)K28) RA-000509-H0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 12 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 245G AMG e1*2007/46*1207*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 bis 280 Mercedes CLA- Klasse CLA 215/40R18 M+S A02) bis A10) 45 AMG (Limousine, Kombi) 215/45R18 M+S A01)K13)K25) 225/40R18 M+S 235/40R18 A01)K103)K13)K25) 245/35R18 A01)K01)K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 300 Mercedes E-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94)ER1)N225) T89) B90) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll oder 215/40R18 M+S 17Zoll) A94)ER1)T89) W225) 225/40R18 A94)ER1)N235) 225/40R18 M+S A94)ER1)W235) 235/35R18 A94)N245) T90) 235/40R18 A94)G4Y) N245) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)B90) N235) A94)N255) V00) RA-000509-H0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 13 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 300 Mercedes E-Klasse 235/35R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94)N245) T90) B90) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 18Zoll) 235/35R18 M+S A94)T90) 235/40R18 A94)N245) 235/40R18 M+S A94) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (W212, Limousine, ER1)N225) B90)E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 225/40R18 ER1) 235/40R18 245/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10) (W212, Limousine, B90)E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 18Zoll) RA-000509-H0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 14 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10) (S212, Kombi, T95) B90)E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/..) 245/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10) (S212, Kombi, B90)E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)B103) (W213, Limousine) A94)N235) E111a)EF0) 225/50R18 A94)N235) 235/45R18 A94)N245) 245/40R18 A94)N255) 245/45R18 A94)N255) 255/45R18 A94a)GA2)N265) RA-000509-H0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 15 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)B103) (S213, Kombi) A94)N235)T95) EF0) 225/50R18 A94)N235) 235/45R18 A94)N245) 245/45R18 A94)N255) 255/45R18 A94a)GA2)N265) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes GLA 215/55R18 A02) bis A10) M00) 225/50R18 235/50R18 245/45R18 255/45R18 RA-000509-H0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 16 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 215/55R18 M+S A02) bis A10) M00) 225/50R18 M+S 235/50R18 M+S 245/45R18 M+S 255/45R18 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes GLK 235/50R18 A02) bis A10) 235/55R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/55R18 255/50R18 A01) bis A10) K04) V00) Typ: 163 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 173 Mercedes M-Klasse 235/60R18 A02) bis A10) E63) B33) 255/55R18 285/50R18 A01)K03)K04) 184 bis 255 Mercedes M-Klasse 255/55R18 M+S e1*96/79*0083*14E 1430/1600(1750) 5/112/66,5 RA-000509-H0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 17 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164 e1*2001/116*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 225 Mercedes ML-Klasse 235/60R18 A02) bis A10) N245) 245/55R18 A01)K01)N255) 245/60R18 A01)G7W)K01)N255) 255/55R18 A01)K01) 265/55R18 A01)G7W)K01)K04) 275/50R18 A01)K01)K04) 285/50R18 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 245 Mercedes M-Klasse, GLE- 235/60R18 A02) bis A10) Klasse N245) E107)E108)EF0) (W166) 245/60R18 A01)K03)K04)N255) 255/55R18 A01)K03)K04) 265/55R18 A01)K01)K04) 275/50R18 A01)K01)K02) 285/50R18 A01)K01)K02) RA-000509-H0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 18 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 251 e1*2001/116*0341*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 225 Mercedes R-Klasse 235/55R18 A02) bis A10) A01)A94)K03)K04)N245) 235/55R18 M+S A01)A94)K03)K04) 235/60R18 A01)A94)K03)K04)N245) 235/60R18 M+S A01)A94)K03)K04) 245/55R18 A01)A94)K01)K04)N255) 245/55R18 M+S A01)A94)K01)K04) 245/60R18 A01)A94)ER2)G4P)K01)K04)N255) 245/60R18 M+S A01)A94)ER2)G4P)K01)K04) 255/55R18 A01)A94)K01)K04) 265/55R18 A01)A94)G4P)K01)K02) 275/50R18 A01)A94)K01)K02) 285/50R18 A01)A94)K01)K02) RA-000509-H0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 19 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459*.. 639 e9*2001/116*0048*.. 639/4 L275 639/5 L720 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 190 Mercedes Vito, Viano 225/50R18 A02) bis A10) (2. Generation W/V 639, A01)K01)K04)N235)T99) E106) Ausführungen mit kleinster Serienbereifung in 235/45R18 16/17/18Zoll; 2WD, 4WD) A01)K01)K04)N245)T98) 245/45R18 A01)K01)K04)T100) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 225/50R18 A02) bis A10) (W 447, Ausführungen mit A01) A94a)K04) N235) T99) E105)ER3) Serienbereifung bis 18Zoll; 2WD und 4WD) 225/55R18 A01) G01)K04) K123) K124) K13) K25) N235) T102) 235/45R18 A01) A94)K04) N245) T98) 235/50R18 A01) G01)K01) K04) K123) K13) K25) N245) T101) 245/45R18 A01) A94a)K04) T100) 245/50R18 A01) G01)K01) K04) K123) K124) K13) K25) 255/45R18 A01) G01)K01) K04) K13) K25) RA-000509-H0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 20 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 225/50R18 A02) bis A10) (W 447, Ausführungen mit A01) A94a)K04) T99) E105) kleinster Serienbereifung in19Zoll; 2WD und 4WD) 225/55R18 A01) K04)K123) K124) K13) K25) 235/45R18 A01) A94)G01) K04) T98) 235/50R18 A01) K01)K04) K123) K13) K25) 245/45R18 A01) A94a)K04) T100) 245/50R18 A01) K01)K04) K123) K124) K13) K25) 255/45R18 A01) K01)K04) K13) K25) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000509-H0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 21 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B33) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1: belüft. Bremsscheibe Ø 345 x 32 mm mit 4-Kolben-Festsattel Brembo - Achse 2: unbelüft. Bremsscheibe Ø 331 x 15 mm mit 2-Kolben-Festsattel Brembo. RA-000509-H0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 22 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 B90) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm B103) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: 4-Kolben-Festsattel (Mercedes Benz) mit belüfteter Bremsscheibe Ø360x36mm E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Bereifungsgröße 225/75R16 ausgerüstet sind oder diese auch in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*02. E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28, - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24 RA-000509-H0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 23 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W 447) : - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10, - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 Mercedes V-Klasse (W 447) : - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) : - Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, - Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07, - Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275, - Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05, - Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720, - Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048 E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen. E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292) E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36 E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1260 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1795 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). RA-000509-H0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 24 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000509-H0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 25 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. RA-000509-H0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 26 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen, - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten, - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen, - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden, - die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu kürzen. K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot markierten Bereich um 20mm warm einzuformen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. RA-000509-H0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 27 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000509-H0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-H0-104 Anlage-Nr. : 24a Seite : 28 / 28 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 24a mit den Blättern 1 bis 28 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 05.05.2017 RA-000509-H0-104-24a~DB-5-112-66_5-ET45_51R8805.docx