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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-C0-104
Anlage-Nr. :               23b
Seite :                    1/5                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                             51R8805
Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                    51R8805.37
Radgröße:                                                           8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                   45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                               112 mm
Lochzahl:                                                              5
Mittenlochdurchmesser:                                              76,0 mm
Zentrierart:                                                    Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                     2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                                    900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                            2285 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : SEAT (E)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                              Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                moment
1P, 1PN, 3R, 3RN, 5P, 5PN                    Serien-Radschraube, Kugel Ø26, Ge-       ZP50704 120 Nm
                                             winde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
7MS                                          Radschraube, Kugel Ø26, Gewinde           ZP50792 140 Nm
                                             M14x1,5, Schaftlänge 35 mm

Typ:                         7MS
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.., e1*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110   Seat Alhambra            225/40R18                                 A01) bis A10)
                                       T92)E24)                                  K03)K04)K48)K49)

                                                 235/40R18

150                    Seat Alhambra             235/40R18                           A01) bis A10)
                                                                                     K03)K04)K48)K49)
e1*2001/116*0036*31E   2WD 1260/1280(1355)                                           5/112/57,1
                       4WD 1260/1330(1405)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-C0-104
Anlage-Nr. :               23b
Seite :                    2/5                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Typ:                             5P
ABE / EG-Genehmigung:            e9*2001/116*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 147    Altea, Altea XL, Toledo    215/40R18 M+S                     A01) bis A10)
              (außer Freetrack)                                             K03)K04)
                                          215/40R18
                                          E46)

                                          225/35R18
                                          T87)

                                          225/40R18
 103 bis 155          Altea 4 Freetrack   225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                            K03)K04)

e9*2001/116*0050*33   1140/1096(0)                                          5/112/57



Typ:                             5PN
ABE / EG-Genehmigung:            e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 147    Altea, Altea XL, Toledo    215/40R18 M+S                     A01) bis A10)
              (außer Freetrack)                                             K03)K04)
                                          215/40R18
                                          E46)

                                          225/35R18
                                          T87)

                                          225/40R18
 103 bis 155          Altea 4 Freetrack   225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                            K03)K04)

e9*2007/46*0012*02    1140/1205 (0)                                         5/112/57



Typ:                         1P
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 155   Leon                    215/40R18 M+S                         A01) bis A10)
                                                                            K03)K04)
                                          215/40R18
                                          E46)

                                          225/35R18

                                          225/40R18
 177 bis 195           Leon               225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                            K03)K04)

e9*2001/116*0052*26   1077/950(0)                                           5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-C0-104
Anlage-Nr. :               23b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Typ:                         1PN
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 155   Leon                    215/40R18 M+S                      A01) bis A10)
                                                                         K03)K04)
                                         215/40R18
                                         E46)

                                         225/35R18

                                         225/40R18
177 bis 195              Leon            225/40R18                       A01) bis A10)
                                                                         K03)K04)

e9*2007000/46*0013*02   1076/ 1017 (0)                                   5/112/57,1



Typ:                          3R
ABE / EG-Genehmigung:         e9*2001/116*0072*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 155    Exeo                    215/40R18                         A02) bis A10)
               (Limousine, Kombi)
                                       225/35R18
                                       T87)

                                         225/40R18

                                         235/35R18

e9*2001/116*0072*07     1135/1135(0)                                     5/112/57,1



Typ:                          3RN
ABE / EG-Genehmigung:         e9*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 155    Exeo                    215/40R18                         A02) bis A10)
               (Limousine, Kombi)
                                       225/35R18
                                       T87)

                                         225/40R18

                                         235/35R18

e9*2007/46*0011*02      1120/1090(0)                                     5/112/57,1




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-C0-104
Anlage-Nr. :               23b
Seite :                    5/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
     einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
     ße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
     schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K48) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die Radhausaus-
     schnittkanten im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger umzulegen.

K49) Die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) ist komplett - auf einer
     Länge von 60 mm nach hinten – abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer
     3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffrad-
     innenhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .


Die Anlage Nr. 23b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 23.03.2011




RA-000509-C0-104-23b~SE-5-112-57-ET45_51R8805.docx