Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 23b Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R8805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: 51R8805.37 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2285 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : SEAT (E) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1P, 1PN, 3R, 3RN, 5P, 5PN Serien-Radschraube, Kugel Ø26, Ge- ZP50704 120 Nm winde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 7MS Radschraube, Kugel Ø26, Gewinde ZP50792 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 35 mm Typ: 7MS ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.., e1*2001/116*0036*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 110 Seat Alhambra 225/40R18 A01) bis A10) T92)E24) K03)K04)K48)K49) 235/40R18 150 Seat Alhambra 235/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K48)K49) e1*2001/116*0036*31E 2WD 1260/1280(1355) 5/112/57,1 4WD 1260/1330(1405) RA-000509-C0-104-23b~SE-5-112-57-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 23b Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ: 5P ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0050*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 147 Altea, Altea XL, Toledo 215/40R18 M+S A01) bis A10) (außer Freetrack) K03)K04) 215/40R18 E46) 225/35R18 T87) 225/40R18 103 bis 155 Altea 4 Freetrack 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04) e9*2001/116*0050*33 1140/1096(0) 5/112/57 Typ: 5PN ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 147 Altea, Altea XL, Toledo 215/40R18 M+S A01) bis A10) (außer Freetrack) K03)K04) 215/40R18 E46) 225/35R18 T87) 225/40R18 103 bis 155 Altea 4 Freetrack 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04) e9*2007/46*0012*02 1140/1205 (0) 5/112/57 Typ: 1P ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0052*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 155 Leon 215/40R18 M+S A01) bis A10) K03)K04) 215/40R18 E46) 225/35R18 225/40R18 177 bis 195 Leon 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04) e9*2001/116*0052*26 1077/950(0) 5/112/57,1 RA-000509-C0-104-23b~SE-5-112-57-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 23b Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ: 1PN ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 155 Leon 215/40R18 M+S A01) bis A10) K03)K04) 215/40R18 E46) 225/35R18 225/40R18 177 bis 195 Leon 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04) e9*2007000/46*0013*02 1076/ 1017 (0) 5/112/57,1 Typ: 3R ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0072*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 155 Exeo 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) 225/35R18 T87) 225/40R18 235/35R18 e9*2001/116*0072*07 1135/1135(0) 5/112/57,1 Typ: 3RN ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 155 Exeo 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) 225/35R18 T87) 225/40R18 235/35R18 e9*2007/46*0011*02 1120/1090(0) 5/112/57,1 RA-000509-C0-104-23b~SE-5-112-57-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 23b Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei- nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000509-C0-104-23b~SE-5-112-57-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 23b Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö- ße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug- schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K48) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die Radhausaus- schnittkanten im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger umzulegen. K49) Die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) ist komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten – abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffrad- innenhaus muss warm nach innen eingeformt werden. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . Die Anlage Nr. 23b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 23.03.2011 RA-000509-C0-104-23b~SE-5-112-57-ET45_51R8805.docx