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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. :               23b
Seite :                    1/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  51R8805
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                         51R8805.37
Radgröße:                                                8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2285 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat (E)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
1P, 1PN, 3R, 3RN, 5F, 5P, 5PN Serien-Radschraube, Kugel Ø26,               ZP50704 120 Nm
                              Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                              mm
7MS                           Radschraube, Kugel Ø26, Gewinde              ZP50792 140 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 35 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. :               23b
Seite :                    2/7                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7MS                            e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.., e1*2001/116*0036*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150      Seat Alhambra            225/40R18                                  A02) bis A10)
                                         A01)K03)K04)K49)T92)

                                            235/40R18
                                            A01)G96)K03)K04)K23)K66)

                                            245/35R18
                                            A01)K01)K04)T92)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                                e9*2001/116*0050*..
5PN                               e9*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147      Seat Altea, Altea XL, Toledo 215/40R18                             A02) bis A10)
                (außer Freetrack)            A01)K03)N225)T89)

                                            225/40R18
                                            A01)K01)K04)

                                            235/35R18
                                            A01)K01)K04)K51)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                                e9*2001/116*0050*..
5PN                               e9*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 155     Altea Freetrack,           225/40R18                               A01) bis A10)
                Altea 4 Freetrack                                                  K03)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. :               23b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                              e9*2001/116*0052*..
1PN                             e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155      Seat Leon                   215/40R18                          A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A01)K03)
                Sommerbereifung 195/..
                oder 205/..)                225/40R18
                                            A01)K01)K04)

                                            235/35R18
                                            A01)K01)K04)K51)

                                            245/35R18
                                            A01)K01)K04)K51)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                              e9*2001/116*0052*..
1PN                             e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 195      Seat Leon                   225/35R18                          A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A01)K01)K04)
                Sommerbereifung 225/..)
                                            225/40R18
                                            A01)K01)K04)

                                            235/35R18
                                            A01)K01)K04)K51)

                                            245/35R18
                                            A01)K01)K04)K51)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                                  e9*2001/116*0072*..
3RN                                 e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147      Seat Exeo, Exeo ST           215/40R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit
                kleinster Serienbereifung 225/40R18
                195/.. oder 205/..)
                                             235/35R18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. :               23b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                                e9*2001/116*0072*..
3RN                               e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 155     Seat Exeo, Exeo ST         225/40R18                           A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit
                kleinster Serienbereifung 235/35R18
                225/..)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Seat Leon, 3-türer,5-türer, 215/40R18                          A02) bis A10)
                Kombi                                                          E61)
                (Ausführungen mit           225/35R18
                Verbundlenker-              A93)
                Hinterachse)
                                            225/40R18

                                            235/35R18
                                            A01)K03)K04)

                                            245/35R18
                                            A01)K03)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 135     Seat Leon, 3-türer, 5-türer, 215/40R18                         A02) bis A10)
                Kombi                                                          E62)
                (Ausführungen mit            225/35R18
                Mehrlenker-Hinterachse) A93)

                                            225/40R18

                                            235/35R18
                                            A01)K03)K04)

                                            245/35R18
                                            A01)K03)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. :               23b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Auflagen und Hinweise
A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
        sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
        auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.


RA-000509-E0-104-23b~SE-5-112-57-ET45_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. :               23b
Seite :                    6/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

E61)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
        „VL“.

E62)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
        „ML“.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G96)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
        215/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K23)    An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.




RA-000509-E0-104-23b~SE-5-112-57-ET45_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-E0-104
Anlage-Nr. :               23b
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


K49)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
        komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
        anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
        Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

K51)    An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte
        bis Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
        anzulegen.

K66)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T89)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 23b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 13.05.2014




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