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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-C0-104
Anlage-Nr. :               23c
Seite :                    1/5                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  51R8805
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                         51R8805.37
Radgröße:                                                8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2285 mm

Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
1Z, 3T, 5L                       Radschraube, Kugel 26mm, Gewinde        ZP 50704    120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 27 mm




RA-000509-C0-104-23c~SK-5-112-57-ET45_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-C0-104
Anlage-Nr. :               23c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Typ:                          1Z
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 147    Octavia                 215/40R18                         A01) bis A10)
               (Limousine, Kombi)      E46)K03)

                                                  225/40R18
                                                  K01)K04)
 77 bis 118             Octavia 4x4;              225/40R18              A01) bis A10)
                        (Limousine, Kombi)        K01)K04)

103 bis 118            Octavia Scout              215/45R18 M+S          A02) bis A10)

                                                  225/40R18
                                                  A01)K03)

                                                  235/40R18
                                                  A01)K03)K37)
e11*2001/116*0230*35   Lim. 1100/1100                                    5/112/57,1
                       Kom.1100/1150 -1230 -4x4



Typ:                          1Z
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 147    Octavia                 215/40R18                         A01) bis A10)
               (Limousine, Kombi)      E46)K03)

                                                  225/40R18
                                                  K01)K04)
 77 bis 118             Octavia 4x4;              225/40R18              A01) bis A10)
                        (Limousine, Kombi)        K01)K04)

103 bis 118            Octavia Scout              215/45R18 M+S          A02) bis A10)

                                                  225/40R18
                                                  A01)K03)

                                                  235/40R18
                                                  A01)K03)K37)
e11*2007/46*0012*02    1100/1230 (1245)                                  5/112/57,1



Typ:                          3T
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0326*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 191   Skoda Superb             225/40R18                         A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)

e11*98/14*0326*11      1200/1250(0)                                      5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-C0-104
Anlage-Nr. :               23c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


Typ:                          3T
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2007/46*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 191   Skoda Superb             225/40R18                         A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)

e11*2007/46*0014*03   1200/1250(0)                                       5/112/57,1



Typ:                         5L
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125    Skoda Yeti              215/45R18                          A02) bis A10)

                                         225/40R18

                                         225/45R18

                                         235/40R18

                                         235/45R18
                                         A01)K48)

                                         245/40R18

e11*2007/46*0010*03   1200/1250                                          5/112/57,1



Typ:                         5L
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125    Skoda Yeti              215/45R18                          A02) bis A10)

                                         225/40R18

                                         225/45R18

                                         235/40R18

                                         235/45R18
                                         A01)K48)

                                         245/40R18

e11*2007/46*0034*00   1200/1250                                          5/112/57,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-C0-104
Anlage-Nr. :               23c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
     gungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
     ße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
     schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

RA-000509-C0-104-23c~SK-5-112-57-ET45_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458
Nr. :                      RA-000509-C0-104
Anlage-Nr. :               23c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R8805


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist
       nach außen zu treiben oder zu kürzen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
       von ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
       der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
       schnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen.

K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10mm
     warm in Richtung Vorderachse einzuformen.




Die Anlage Nr. 23c mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Essen, 31.03.2010




RA-000509-C0-104-23c~SK-5-112-57-ET45_51R8805.docx