Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-I0-104 Anlage-Nr. : 23c Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R8805 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 51R8805.37 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2285 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1Z, 5E, 5L Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 3T Superb 2: ZP50704 120 Nm Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Superb 3: ZP50704 140 Nm Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm NS Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm RA-000509-I0-104-23c~SK-5-112-57-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-I0-104 Anlage-Nr. : 23c Seite : 2 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NS e8*2007/46*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 140 Skoda Kodiaq 215/55R18 A02) bis A10) ER1)M00) 225/55R18 225/60R18 A01) G01) 235/50R18 235/55R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1Z e11*2001/116*0230*.. 1Z e11*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 118 Skoda Octavia 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, Allrad; A01)K03)T89) E45) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 15Zoll) 225/40R18 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1Z e11*2001/116*0230*.. 1Z e11*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 147 Skoda Octavia 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, Allrad; A01)K01)K04) E45) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll oder 17Zoll) RA-000509-I0-104-23c~SK-5-112-57-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-I0-104 Anlage-Nr. : 23c Seite : 3 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1Z e11*2001/116*0230*.. 1Z e11*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 118 Skoda Octavia Scout 225/40R18 A02) bis A10) A01)K03) 235/40R18 A01)K03)K37) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 110 Skoda Octavia 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine und Kombi, E57)E61) Ausführungen mit 225/40R18 Verbundlenker- Hinterachse) 235/35R18 245/35R18 A01) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 169 Skoda Octavia 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine und Kombi, N225) E58)E61) Ausführungen mit Mehrlenkerhinterachse) 225/40R18 235/35R18 245/35R18 A01) K03) RA-000509-I0-104-23c~SK-5-112-57-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-I0-104 Anlage-Nr. : 23c Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 110 Skoda Octavia 215/40R18 A02) bis A10) (Facelift ab 2017, Limousine E57)E61a) und Kombi, Ausführungen 225/40R18 mit Verbundlenker- A01)K04)K51) Hinterachse) 235/35R18 A01)K04)K28)K51) 245/35R18 A01)K04)K28)K51) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 180 Skoda Octavia 215/40R18 A02) bis A10) (Facelift ab 2017, Limousine N225) E58)E61a) und Kombi, Ausführungen mit Mehrlenkerhinterachse) 215/40R18 M+S 225/40R18 A01)K04)K51) 235/35R18 A01)K04)K28)K51) 245/35R18 A01)K04)K28)K51) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 135 Skoda Octavia Scout 215/40R18 M+S A02) bis A10) E61) 215/45R18 M+S 225/40R18 245/35R18 RA-000509-I0-104-23c~SK-5-112-57-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-I0-104 Anlage-Nr. : 23c Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3T e11*2001/116*0326*.. 3T e11*2007/46*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 191 Skoda Superb 2 225/40R18 A02) bis A10) (3T; Limousine, Kombi; bis E60) Modelljahr 2014) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3T e11*2001/116*0326*.. 3T e11*2007/46*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 206 Skoda Superb 3 215/45R18 A02) bis A10) (3V; Limousine, Kombi; ab A93a)ER1) E60a) Modelljahr 2015) 225/45R18 235/40R18 235/45R18 245/40R18 RA-000509-I0-104-23c~SK-5-112-57-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-I0-104 Anlage-Nr. : 23c Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5L e11*2007/46*0010*.. 5L e11*2007/46*0034*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 125 Skoda Yeti 215/40R18 A02) bis A10) A93)T89) 215/45R18 A93)G0U) 225/40R18 A93) 225/45R18 G0U) 235/40R18 G0U) 235/45R18 A01)G7K)K48) 245/35R18 245/40R18 G0U) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) G0U)V00) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000509-I0-104-23c~SK-5-112-57-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-I0-104 Anlage-Nr. : 23c Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E45) Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17). E57) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“. E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML". E60) bei Fahrzeugausführungen mit der EG-Genehmigungs-Nr e11*2001/116*0326 nur zulässig bis Nachtrag 31 (Skoda Superb 2, bis Modelljahr 2014) RA-000509-I0-104-23c~SK-5-112-57-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-I0-104 Anlage-Nr. : 23c Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3): - ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32 E61) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: - e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19 - e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13 E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: - e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20 - e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14 ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1260 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000509-I0-104-23c~SK-5-112-57-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-I0-104 Anlage-Nr. : 23c Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist nach außen zu treiben oder zu kürzen, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten zu kürzen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen. K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm warm in Richtung Vorderachse einzuformen. K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. RA-000509-I0-104-23c~SK-5-112-57-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-I0-104 Anlage-Nr. : 23c Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 23c mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 12.10.2017 RA-000509-I0-104-23c~SK-5-112-57-ET45_51R8805.docx