Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 23d Seite : 1 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R8805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: 51R8805.37 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2285 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Volkswagen AG., Wolfsburg Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 16, 16H, 1F, 1K, 1KM, 1KP, 1T, Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm 2K, 2KN, 3C Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 7M Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin- ZP50792 140 Nm de M14x1,5, Schaftlänge 35 mm 70X02A, 70X02B, 70X02C, Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin- ZP50792 160 Nm 70X12B, 70X12C, 7DB, 7DW, de M14x1,5, Schaftlänge 35 mm 7DWA, 7DZ 3D Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 140 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm RA-000509-C0-104-23d~VW-5-112-57-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 23d Seite : 2 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ: 70X02C ABE / EG-Genehmigung: H297 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 103 Transporter, Bus, 245/40R18 A01) bis A10) Caravelle K01a)K52) 245/45R18 G01) H297/NT05 min. 1330/1230 max.1600/1490 5/112/57,1 Typ: 70X02A ABE / EG-Genehmigung: H325 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 103 Transporter 245/40R18 A01) bis A10) (Lkw geschl. Kasten) K01a)K52) 245/45R18 G01) H325/NT04 min.1250/1230 max. 1600/1490 5/112/57,1 Typ: 70X02B ABE / EG-Genehmigung: H298 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 103 Transporter, Multivan, 245/40R18 A01) bis A10) Caravelle K01a)K52) 245/45R18 G01) H298/NT13 min.1400/1330 max. 1600/1490 5/112/57,1 Typ: 70X12C ABE / EG-Genehmigung: H299 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 57 bis 85 Transporter , Bus, 245/40R18 A01) bis A10) Caravelle, Syncro K01a)K52) 245/45R18 G01) H299/NT03 min.1400/1230 max. 1570/1490 5/112/57,1 Typ: 70X12B ABE / EG-Genehmigung: H306 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 57 bis 85 Transporter, Multivan, 245/40R18 A01) bis A10) California, Syncro K01a)K52) 245/45R18 G01) H306/NT03 min.1480/1330 max. 1480/1490 5/112/57,1 RA-000509-C0-104-23d~VW-5-112-57-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 23d Seite : 3 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ: 7DW ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0066*.. , e1*98/14*0066*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 103 California 245/40R18 A01) bis A10) K01)K52) 245/45R18 G01) e1*96/79*0066*13E min.1400/1490 max. 1510/1490(1560) 5/112/57,1 Typ: 7DB ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0067*.. , e1*98/14*0067 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 103 Transporter ww. 245/40R18 A01) bis A10) Multivan, California, K01)K52) Syncro 245/45R18 G01) e1*96/79*0067*07 min.1330/1230 max. 1600/1490(1575) 5/112/57,1 e1*98/14*0067*14E Typ: 7DWA ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14P0120*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 103 California 245/40R18 A01) bis A10) K01)K52) 245/45R18 G01) e1*98/14P0120*04 min.1400/1490 max. 1510/1490(1560) 5/112/57,1 Typ: 7DZ ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0095*.. , e1*98/14*0095*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 150 Caravelle, Multivan 245/40R18 A01) bis A10) K01)K52) 245/45R18 G01) e1*98/14*0095*07E min.1400/1230 max. 1600/1490(1575) 5/112/57,1 Typ: 7M ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0023*.. , e1*95/54*0023*.. , e1*98/14*0023*.., e1*2001/116*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 128 Sharan 225/40R18 A01) bis A10) E24)T92) K03)K04)K48)K49) 235/40R18 150 Sharan 235/40R18 e1*2001/116*0023*35 2WD 1240/1280(1355) 5/112/57,1 4WD 1240/1330(1405) RA-000509-C0-104-23d~VW-5-112-57-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 23d Seite : 4 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ: 3D ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 165 bis 331 VW Phaeton 235/50R18 A02) bis A10) E05a) 245/45R18 255/45R18 235/50R18 M+S e1*2001/116*0189*18 1650/1410(1500) 5/112/57 Typ: 1T ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0211*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 Touran 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04) 75 bis 125 Touran Cross 225/40R18 M+S A01) bis A10) K03) e1*2001/116*0211*25 1200/1160(1240) 5/112/57,1 Typ: 1T ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0357*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 Touran 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04) 75 bis 125 Touran Cross 225/40R18 M+S A01) bis A10) K03) e1*2007/46*0357*04 1200/1160(1240) 5/112/57,1 RA-000509-C0-104-23d~VW-5-112-57-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 23d Seite : 5 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ: 1K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 169 Golf 5 215/40R18 A01) bis A10) E46)K03) 215/40R18 M+S K03) 225/35R18 K01)K04) 225/40R18 K01)K04)K63) 184 Golf 5, R32 225/40R18 A01) bis A10) K01)K04)K63) 215/40R18 M+S K03) e1*2001/116*0242*24E 1110/1040(1080) 5/112/57 Typ: 1K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 199 Golf 6 215/40R18 A01) bis A10) K03) 225/35R18 K01)T87) 225/40R18 K01)K63) e1*2001/116*0242*34 1100/880(940) 5/112/57,1 Typ: 1K ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0490*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 118 Golf 6 215/40R18 A01) bis A10) K03) 225/35R18 K01)T87) 225/40R18 K01)K63) e1*2007/46*0490*00 1120/950(0) 5/112/57,1 RA-000509-C0-104-23d~VW-5-112-57-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 23d Seite : 6 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ: 2K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0252*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 103 Caddy, 225/40R18 A01) bis A10) Caddy Maxi, E24) K01)K04) Caddy Life, Caddy Life Maxi, Caddy Life Allrad e1*2001/116*0252*30 1225/1300(1300) 5/112/57,1 Typ: 2KN ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0217*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 103 Caddy, 225/40R18 A01) bis A10) Caddy Allrad E24) K01)K04) Caddy CNG, Caddy CNG Allrad e1*2007/46*0217*07 1200/1300(0) 5/112/57,1 Typ: 2KN ABE / EG-Genehmigung: L320 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 103 Caddy, 225/40R18 A01) bis A10) Caddy Allrad E24) K01)K04) L320 *23 1170/1300(1300) 5/112/57,1 Typ: 1KP ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0304*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 125 Golf Plus, 215/40R18 A01) bis A10) Golf Plus Cross E46)K03)K04) 225/35R18 K01)K04) 225/40R18 K01)K04)K63) e1*2001/116*0304*21 1130/990(1025) 5/112/57 RA-000509-C0-104-23d~VW-5-112-57-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 23d Seite : 7 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ: 1KP ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0491*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 90 Golf Plus 215/40R18 A01) bis A10) E46)K03)K04) 225/35R18 K01)K04) 225/40R18 K01)K04)K63) e1*2007/46*0491*00 1090/1060(0) 5/112/57 Typ: 1KM ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0328*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 147 Jetta, 215/40R18 A01) bis A10) Golf 5 Variant, E46)K03) K64) Golf 6 Variant 225/35R18 K01)K04) 225/40R18 K01)K04) e1*2001/116*0328*18 1100/1080 (1110) 5/112/57 Typ: 1KM ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0492*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 90 Golf 6 Variant 215/40R18 A01) bis A10) E46)K03) K64) 225/35R18 K01)K04) 225/40R18 K01)K04) e1*2007/46*0492*00 1030/1070(0) 5/112/57,1 RA-000509-C0-104-23d~VW-5-112-57-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 23d Seite : 8 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ: 3C ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0307*.., Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 147 Passat, 225/40R18 A01) bis A10) Passat Variant K03) 235/40R18 K03)K63) 245/35R18 K01)K04)K21)K63) 184 bis 220 Passat, 225/40R18 M+S A02) bis A10) Passat Variant, E26) Passat R36, Passat Variant R36 235/40R18 A01)K03)K63) e1*2001/116*0307*24 5/112/57 Typ: 3C ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 125 Passat Variant 225/40R18 A01) bis A10) K03) 235/40R18 K03)K63) 245/35R18 K01)K04)K21)K63) e1*2007/46*0502*00 5/112/57 Typ: 1F ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0349*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 155 EOS 215/40R18 A02) bis A10) 225/40R18 235/40R18 A01)K03) 184 bis 191 EOS 215/40R18 M+S A02) bis A10) 225/40R18 M+S 235/40R18 A01)K03) e1*2001/116*0349*13 1120/1000(1060) 5/112/57,1 RA-000509-C0-104-23d~VW-5-112-57-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 23d Seite : 9 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Typ: 16 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0539*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 103 Jetta 215/40R18 A02) bis A10) 225/35R18 A01)K01)K04) 225/40R18 A01)K01)K04)K13)K21)K22)K63) 235/35R18 A01)K01)K04)K21)K63) 235/40R18 A01)G01)K01)K04)K13)K21)K22)K28) K63) 245/35R18 A01)K01)K04)K13)K21)K22)K28)K63) e1*2007/46*0539*01 1060/960(980) 5/112/57,1 Typ: 16H ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0584*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Jetta 215/40R18 A02) bis A10) 225/35R18 A01)K01)K04) 225/40R18 A01)K01)K04)K13)K21)K22)K63) 235/35R18 A01)K01)K04)K21)K63) 235/40R18 A01)G01)K01)K04)K13)K21)K22)K28) K63) 245/35R18 A01)K01)K04)K13)K21)K22)K28)K63) e1*2007/46*0584*00 920/930 (955) 5/112/57,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei- nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000509-C0-104-23d~VW-5-112-57-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 23d Seite : 10 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe- reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas- sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. RA-000509-C0-104-23d~VW-5-112-57-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 23d Seite : 11 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1260 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö- ße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug- schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K01a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu sorgen. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000509-C0-104-23d~VW-5-112-57-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 23d Seite : 12 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klem- men bzw. auszuschneiden. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K48) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die Radhausaus- schnittkanten im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger umzulegen. K49) Die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) ist komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten – abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffrad- innenhaus muss warm nach innen eingeformt werden. K52)An Achse 2 sind die ins Radhaus ragenden Blechkanten komplett wegzuschneiden. Das Radhaus ist anschließend neu mit der Seitenwand zu verschweißen. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit- lichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben. K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu ge- währleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der Radhausaus- schnittkante) und klebend zu befestigen, - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitli- chen Stoßleiste aufzuweiten, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf ei- ner Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen (ent- sprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen, - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschrau- be zu kürzen. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . RA-000509-C0-104-23d~VW-5-112-57-ET45_51R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458 Nr. : RA-000509-C0-104 Anlage-Nr. : 23d Seite : 13 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R8805 Die Anlage Nr. 23d mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 23.03.2011 RA-000509-C0-104-23d~VW-5-112-57-ET45_51R8805.docx