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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    1/7                                                    Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  51R0855
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Radausführung:                                         51R0855.37
Radgröße:                                               8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                         950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2300 mm



Verwendungsbereich


Fahrzeughersteller oder Marke      :   Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile  Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
B8, B81                          Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50727 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8R, 8R1                          Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin-    ZP50705 140 Nm
                                 de M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
4H                               Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Kalotte   ZP50727 140 Nm
                                 beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27 mm




RA-000491-B0-104-12~AU-5-112-66_5-ET35_51R0855.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    2/7                                                            Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ:                           B8
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 195  Audi A5                   225/35R20                         A02) bis A10)
              (Coupe, Cabrio, 5-türer)  T90)

                                          245/30R20
                                          T90)

                                          255/30R20

245                   Audi A5             245/30R20                       A02) bis A10)
                      (Cabrio, 5-türer)   T90)

                                          255/30R20

260                   Audi S5             225/35R20 M+S                   A02) bis A10)
                                          E66)T90)

                                          245/30R20
                                          T90)

                                          255/30R20

e1*2001/116*0430*18   1245/1240 (1320)                                    5/112/66,5



Typ:                         B81
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 199  Audi A5                 225/35R20                           A02) bis A10)
              (5-Türer)               T90)

                                          245/30R20
                                          T90)

                                          255/30R20

245                   Audi S5             245/30R20                       A02) bis A10)
                      (5-Türer)           T90)

                                          255/30R20

e13*2007/46*1084*03   1205/1200(1280)                                     5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    3/7                                                           Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ:                          B8
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0447*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 260          Audi S5 quattro          225/35R20 M+S                     A02) bis A10)

                                           245/30R20

                                           255/30R20

e1*2001/116*0447*00   1130/1090 (-)                                      5/112/66,5



Typ:                          B8
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 195   Audi A4,                 225/35R20                         A02)bis A10)
              Audi A4 quattro          T90)
              (Limousine, Kombi)
                                       245/30R20
                                       A01)K01)K04)K64)T90)

                                           255/30R20
                                           A01)K01)K04)K28)K64)

245                   Audi S4 quattro      225/35R20 M+S                 A02)bis A10)
                      (Limousine, Kombi)   T90)

                                           245/30R20
                                           A01)K01)K04)K64)T90)

                                           255/30R20
                                           A01)K01)K04)K28)K64)

e1*2001/116*0430*18                                                      5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    4/7                                                           Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ:                          B81
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 199   Audi A4,                 225/35R20                         A02)bis A10)
              Audi A4 quattro          T90)
              (Kombi)
                                       245/30R20
                                       A01)K01)K04)K64)T90)

                                         255/30R20
                                         A01)K01)K04)K28)K64)

245                   Audi S4 quattro    225/35R20 M+S                   A02)bis A10)
                      (Kombi)            T90)

                                         245/30R20
                                         A01)K01)K04)K64)T90)

                                         255/30R20
                                         A01)K01)K04)K28)K64)

e13*2007/46*1084*03   1215/1250(1300)                                    5/112/66,5



Typ:                         8R
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0473*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 199  Audi Q5                 235/45R20                          A02) bis A10)

                                         245/45R20

                                         255/40R20
                                         A01)K03)

                                         255/45R20
                                         A01)K03)
e1*2001/116*0473*03   1280/1320 (1400)                                   5/112/66,5



Typ:                         8R1
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 199  Audi Q5                 235/45R20                          A02) bis A10)

                                         245/45R20

                                         255/40R20
                                         A01)K03)

                                         255/45R20
                                         A01)K03)
e13*2007/46*1083*03   1280/1340 (1420)                                   5/112/66,5



RA-000491-B0-104-12~AU-5-112-66_5-ET35_51R0855.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    5/7                                                           Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ:                          8R
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0497*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155          Audi Q5 Quattro          235/45R20                         A02) bis A10)

                                         245/45R20

                                         255/40R20
                                         A01)K03)

                                         255/45R20
                                         A01)K03)
e1*2001/116*0497*00   1180/1255 (1335)                                   5/112/66,5



Typ:                         4H
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0284*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 184 bis 368  Audi A8                 235/45R20                          A02) bis A10)B61)

                                         245/40R20

                                         255/40R20
e1*2007/46*0284*03    1410/1420(1520)                                    5/112/66,5



Typ:                          4H
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2007/46*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 273          Audi A8 Quattro          235/45R20                         A02) bis A10)B61)

                                         245/40R20

                                         255/40R20
e1*2007/46*0398*01    1280/1395 (1495)                                   5/112/66,5



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000491-B0-104-12~AU-5-112-66_5-ET35_51R0855.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    6/7                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse1: 2-Kolben-Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø345x34 mm
     Achse2: 1-Kolben-Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø330x22 mm

E66) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab Nenn-
     breite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.



RA-000491-B0-104-12~AU-5-112-66_5-ET35_51R0855.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    7/7                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
       eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
       der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
       schnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 25.02.2011




RA-000491-B0-104-12~AU-5-112-66_5-ET35_51R0855.doc