Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895 Nr. : RA-000491-B0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 1/7 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R0855 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R0855 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 51R0855.37 Radgröße: 8½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: 950 kg bei Reifenabrollumfang: 2300 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment B8, B81 Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50727 120 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 8R, 8R1 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin- ZP50705 140 Nm de M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 4H Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Kalotte ZP50727 140 Nm beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm RA-000491-B0-104-12~AU-5-112-66_5-ET35_51R0855.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895 Nr. : RA-000491-B0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 2/7 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R0855 Typ: B8 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0430*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 195 Audi A5 225/35R20 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio, 5-türer) T90) 245/30R20 T90) 255/30R20 245 Audi A5 245/30R20 A02) bis A10) (Cabrio, 5-türer) T90) 255/30R20 260 Audi S5 225/35R20 M+S A02) bis A10) E66)T90) 245/30R20 T90) 255/30R20 e1*2001/116*0430*18 1245/1240 (1320) 5/112/66,5 Typ: B81 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 199 Audi A5 225/35R20 A02) bis A10) (5-Türer) T90) 245/30R20 T90) 255/30R20 245 Audi S5 245/30R20 A02) bis A10) (5-Türer) T90) 255/30R20 e13*2007/46*1084*03 1205/1200(1280) 5/112/66,5 RA-000491-B0-104-12~AU-5-112-66_5-ET35_51R0855.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895 Nr. : RA-000491-B0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 3/7 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R0855 Typ: B8 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0447*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 260 Audi S5 quattro 225/35R20 M+S A02) bis A10) 245/30R20 255/30R20 e1*2001/116*0447*00 1130/1090 (-) 5/112/66,5 Typ: B8 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0430*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 195 Audi A4, 225/35R20 A02)bis A10) Audi A4 quattro T90) (Limousine, Kombi) 245/30R20 A01)K01)K04)K64)T90) 255/30R20 A01)K01)K04)K28)K64) 245 Audi S4 quattro 225/35R20 M+S A02)bis A10) (Limousine, Kombi) T90) 245/30R20 A01)K01)K04)K64)T90) 255/30R20 A01)K01)K04)K28)K64) e1*2001/116*0430*18 5/112/66,5 RA-000491-B0-104-12~AU-5-112-66_5-ET35_51R0855.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895 Nr. : RA-000491-B0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 4/7 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R0855 Typ: B81 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 199 Audi A4, 225/35R20 A02)bis A10) Audi A4 quattro T90) (Kombi) 245/30R20 A01)K01)K04)K64)T90) 255/30R20 A01)K01)K04)K28)K64) 245 Audi S4 quattro 225/35R20 M+S A02)bis A10) (Kombi) T90) 245/30R20 A01)K01)K04)K64)T90) 255/30R20 A01)K01)K04)K28)K64) e13*2007/46*1084*03 1215/1250(1300) 5/112/66,5 Typ: 8R ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0473*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 199 Audi Q5 235/45R20 A02) bis A10) 245/45R20 255/40R20 A01)K03) 255/45R20 A01)K03) e1*2001/116*0473*03 1280/1320 (1400) 5/112/66,5 Typ: 8R1 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 199 Audi Q5 235/45R20 A02) bis A10) 245/45R20 255/40R20 A01)K03) 255/45R20 A01)K03) e13*2007/46*1083*03 1280/1340 (1420) 5/112/66,5 RA-000491-B0-104-12~AU-5-112-66_5-ET35_51R0855.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895 Nr. : RA-000491-B0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 5/7 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R0855 Typ: 8R ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0497*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 Audi Q5 Quattro 235/45R20 A02) bis A10) 245/45R20 255/40R20 A01)K03) 255/45R20 A01)K03) e1*2001/116*0497*00 1180/1255 (1335) 5/112/66,5 Typ: 4H ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0284*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 bis 368 Audi A8 235/45R20 A02) bis A10)B61) 245/40R20 255/40R20 e1*2007/46*0284*03 1410/1420(1520) 5/112/66,5 Typ: 4H ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0398*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 273 Audi A8 Quattro 235/45R20 A02) bis A10)B61) 245/40R20 255/40R20 e1*2007/46*0398*01 1280/1395 (1495) 5/112/66,5 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei- nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000491-B0-104-12~AU-5-112-66_5-ET35_51R0855.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895 Nr. : RA-000491-B0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 6/7 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R0855 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. B61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse1: 2-Kolben-Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø345x34 mm Achse2: 1-Kolben-Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø330x22 mm E66) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab Nenn- breite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000491-B0-104-12~AU-5-112-66_5-ET35_51R0855.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895 Nr. : RA-000491-B0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 7/7 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R0855 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus- schnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 25.02.2011 RA-000491-B0-104-12~AU-5-112-66_5-ET35_51R0855.doc