Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895 Nr. : RA-000491-D0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R0855 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R0855 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 51R0855.37 Radgröße: 8½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: 950 kg bei Reifenabrollumfang: 2300 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment B8, B81, 4G, 4G1 Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50727 120 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 8R, 8R1 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 4H Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50727 140 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm RA-000491-D0-104-12~AU-5-112-66_5-ET35_51R0855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895 Nr. : RA-000491-D0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R0855 Typ: B8 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0430*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 195 Audi A5 225/35R20 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio, 5-türer) T90) 245/30R20 T90) 255/30R20 245 Audi A5 245/30R20 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio, 5-türer) T90) 255/30R20 260 Audi S5 225/35R20 M+S A02) bis A10) E66)T90) 245/30R20 T90) 255/30R20 e1*2001/116*0430*21 1245/1240 (1320) 5/112/66,5 Typ: B81 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 199 Audi A5 225/35R20 A02) bis A10) (5-Türer) T90) 245/30R20 T90) 255/30R20 245 Audi S5 245/30R20 A02) bis A10) (5-Türer) T90) 255/30R20 e13*2007/46*1084*06 1205/1200(1280) 5/112/66,5 RA-000491-D0-104-12~AU-5-112-66_5-ET35_51R0855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895 Nr. : RA-000491-D0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R0855 Typ: B8 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0447*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 260 Audi S5 quattro 225/35R20 M+S A02) bis A10) 245/30R20 255/30R20 e1*2001/116*0447*02 1130/1090 (-) 5/112/66,5 Typ: B8 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0430*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 195 Audi A4, 225/35R20 A02)bis A10) Audi A4 quattro T90) (Limousine, Kombi) 245/30R20 A01)K01)K04)K64)T90) 255/30R20 A01)K01)K04)K28)K64) 245 Audi S4 quattro 225/35R20 M+S A02)bis A10) (Limousine, Kombi) T90) 245/30R20 A01)K01)K04)K64)T90) 255/30R20 A01)K01)K04)K28)K64) e1*2001/116*0430*21 5/112/66,5 RA-000491-D0-104-12~AU-5-112-66_5-ET35_51R0855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895 Nr. : RA-000491-D0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R0855 Typ: B81 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 199 Audi A4, 225/35R20 A02)bis A10) Audi A4 quattro T90) (Kombi) 245/30R20 A01)K01)K04)K64)T90) 255/30R20 A01)K01)K04)K28)K64) 245 Audi S4 quattro 225/35R20 M+S A02)bis A10) (Kombi) T90) 245/30R20 A01)K01)K04)K64)T90) 255/30R20 A01)K01)K04)K28)K64) e13*2007/46*1084*06 1215/1250(1300) 5/112/66,5 Typ: 8R ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0473*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 199 Audi Q5 235/45R20 A02) bis A10) 245/45R20 255/40R20 A01)K03) 255/45R20 A01)K03) e1*2001/116*0473*08 1280/1340 (1420) 5/112/66,5 Typ: 8R1 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 199 Audi Q5 235/45R20 A02) bis A10) 245/45R20 255/40R20 A01)K03) 255/45R20 A01)K03) e13*2007/46*1083*05 1280/1340 (1420) 5/112/66,5 RA-000491-D0-104-12~AU-5-112-66_5-ET35_51R0855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895 Nr. : RA-000491-D0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R0855 Typ: 8R ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0497*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 Audi Q5 Quattro 235/45R20 A02) bis A10) 245/45R20 255/40R20 A01)K03) 255/45R20 A01)K03) e1*2001/116*0497*00 1180/1255 (1335) 5/112/66,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4H e1*2007/46*0284*.. 4H e1*2007/46*0398*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 368 Audi A8 235/45R20 A02) bis A10) N245) E44) 245/40R20 N255) 255/40R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G e1*2007/46*0544*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 230 Audi A7 245/35R20 A02) bis A10) N255) 255/35R20 RA-000491-D0-104-12~AU-5-112-66_5-ET35_51R0855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895 Nr. : RA-000491-D0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R0855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 230 Audi A6 245/35R20 A02) bis A10) A01)K13)K22)K73)N255) 255/35R20 A01)K13)K22)K25)K73) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000491-D0-104-12~AU-5-112-66_5-ET35_51R0855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895 Nr. : RA-000491-D0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R0855 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E66) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. RA-000491-D0-104-12~AU-5-112-66_5-ET35_51R0855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895 Nr. : RA-000491-D0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R0855 K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 26.04.2012 RA-000491-D0-104-12~AU-5-112-66_5-ET35_51R0855.docx