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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-D0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    1/8                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   51R0855
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              Ronal
Radausführung:                                          51R0855.37
Radgröße:                                                8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                          950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2300 mm



Verwendungsbereich


Fahrzeughersteller oder Marke      : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile  Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
B8, B81, 4G, 4G1                 Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50727 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8R, 8R1                          Radschraube, Kugel Ø 26 mm,           ZP50705 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                                 mm
4H                               Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50727 140 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-D0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    2/8                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ:                           B8
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 195  Audi A5                   225/35R20                         A02) bis A10)
              (Coupe, Cabrio, 5-türer)  T90)

                                                 245/30R20
                                                 T90)

                                                 255/30R20

 245                  Audi A5                    245/30R20                A02) bis A10)
                      (Coupe, Cabrio, 5-türer)   T90)

                                                 255/30R20

 260                  Audi S5                    225/35R20 M+S            A02) bis A10)
                                                 E66)T90)

                                                 245/30R20
                                                 T90)

                                                 255/30R20

e1*2001/116*0430*21   1245/1240 (1320)                                    5/112/66,5



Typ:                         B81
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 199  Audi A5                 225/35R20                           A02) bis A10)
              (5-Türer)               T90)

                                                 245/30R20
                                                 T90)

                                                 255/30R20

 245                  Audi S5                    245/30R20                A02) bis A10)
                      (5-Türer)                  T90)

                                                 255/30R20

e13*2007/46*1084*06   1205/1200(1280)                                     5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-D0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    3/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ:                          B8
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0447*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 260          Audi S5 quattro          225/35R20 M+S                     A02) bis A10)

                                           245/30R20

                                           255/30R20

e1*2001/116*0447*02   1130/1090 (-)                                      5/112/66,5



Typ:                          B8
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 195   Audi A4,                 225/35R20                         A02)bis A10)
              Audi A4 quattro          T90)
              (Limousine, Kombi)
                                       245/30R20
                                       A01)K01)K04)K64)T90)

                                           255/30R20
                                           A01)K01)K04)K28)K64)

 245                  Audi S4 quattro      225/35R20 M+S                 A02)bis A10)
                      (Limousine, Kombi)   T90)

                                           245/30R20
                                           A01)K01)K04)K64)T90)

                                           255/30R20
                                           A01)K01)K04)K28)K64)

e1*2001/116*0430*21                                                      5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-D0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    4/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ:                          B81
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 199   Audi A4,                 225/35R20                         A02)bis A10)
              Audi A4 quattro          T90)
              (Kombi)
                                       245/30R20
                                       A01)K01)K04)K64)T90)

                                         255/30R20
                                         A01)K01)K04)K28)K64)

 245                  Audi S4 quattro    225/35R20 M+S                   A02)bis A10)
                      (Kombi)            T90)

                                         245/30R20
                                         A01)K01)K04)K64)T90)

                                         255/30R20
                                         A01)K01)K04)K28)K64)

e13*2007/46*1084*06   1215/1250(1300)                                    5/112/66,5



Typ:                         8R
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0473*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 199  Audi Q5                 235/45R20                          A02) bis A10)

                                         245/45R20

                                         255/40R20
                                         A01)K03)

                                         255/45R20
                                         A01)K03)
e1*2001/116*0473*08   1280/1340 (1420)                                   5/112/66,5



Typ:                         8R1
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 199  Audi Q5                 235/45R20                          A02) bis A10)

                                         245/45R20

                                         255/40R20
                                         A01)K03)

                                         255/45R20
                                         A01)K03)
e13*2007/46*1083*05   1280/1340 (1420)                                   5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-D0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    5/8                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ:                          8R
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0497*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155          Audi Q5 Quattro          235/45R20                                A02) bis A10)

                                               245/45R20

                                               255/40R20
                                               A01)K03)

                                               255/45R20
                                               A01)K03)
e1*2001/116*0497*00   1180/1255 (1335)                                          5/112/66,5



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                                   e1*2007/46*0284*..
4H                                   e1*2007/46*0398*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 368           Audi A8                 235/45R20                         A02) bis A10)
                                              N245)                             E44)

                                               245/40R20
                                               N255)

                                               255/40R20




Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                                   e1*2007/46*0436*..
4G                                   e1*2007/46*0544*..
4G1                                  e13*2007/46*1147*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 230           Audi A7                 245/35R20                         A02) bis A10)
                                              N255)

                                               255/35R20




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-D0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    6/8                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                             e1*2007/46*0436*..
4G1                            e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 230     Audi A6                 245/35R20                         A02) bis A10)
                                        A01)K13)K22)K73)N255)

                                         255/35R20
                                         A01)K13)K22)K25)K73)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-D0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    7/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E66) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
     Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-D0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
        ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
        der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
     Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
     Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 26.04.2012




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