Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895 Nr. : RA-000491-D0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R0855 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R0855 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 51R0855.37 Radgröße: 8½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: 950 kg bei Reifenabrollumfang: 2300 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 204X, 207, 211, 212, 218 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 130 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 163, 216, 216 AMG, 215, 220, Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 150 Nm 221, 221 AMG Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm RA-000491-D0-104-12a~DB-5-112-66_5-ET35_51R0855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895 Nr. : RA-000491-D0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R0855 Typ: 163 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 173 ML Klasse 265/45R20 A01) bis A10) K03)K04) 184 bis 200 ML Klasse 265/45R20 M+S A01) bis A10) K03)K04) 255 ML Klasse 265/45R20 M+S A01) bis A10) K03)K04) e1*96/79*0083*14E 1430/1600(1750) 5/112/66,5 Typ: 220 ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0099*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 145 bis 326 Mercedes S-Klasse, 245/35R20 A01) bis A10)E51) S55 AMG; S63 AMG K04)K15)K18)K21) 255/35R20 K51) 368 S 55 AMG, 245/35R20 M+S A01) bis A10)E51) S 600 K04)K15)K18)K21) 245/35R20 E55) 255/35R20 M+S K51) 255/35R20 E55)K51) e1*97/27*0099*15E 1255/1325(1360) 5/112/66,5 Typ: 215 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0113*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 220 bis 326 CL-Klasse, 245/35R20 A01) bis A10) CL 63 AMG K53) 368 CL-Klasse, 245/35R20 M+S A01) bis A10) CL 55 AMG 600 K53) 245/35R20 E55) e1*98/14*0113*10 1230/1325(1355) 5/112/66,5 RA-000491-D0-104-12a~DB-5-112-66_5-ET35_51R0855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895 Nr. : RA-000491-D0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R0855 Typ: 211 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0183*.., e1*2001/116*0183*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 200 E-Klasse 245/30R20 A01) bis A10) T90) K03) e1*2001/1116*0183*21 1005-1225/1140-1255(1305) 5/112/66,5 Typ: 221 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 320 S-Klasse 255/35R20 A01) bis A10) K03) 380 bis 450 S-Klasse, 255/35R20 M+S A01) bis A10) S63 AMG, K03) S65 AMG e1*2001/116*0335*16 1410/1390(1490) 5/112/66.5 Typ: 221 AMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0396*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 463 S63 AMG, 255/35R20 M+S A01) bis A10) S65 AMG K03) e1*2001/116*0396*07 1375/1375(0) 5/112/66.5 Typ: 216 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 bis 320 CL-Klasse 255/35R20 A01) bis A10) K03) 380 bis 450 CL-Klasse, 255/35R20 M+S A01) bis A10) CL63 AMG, K03) CL65 AMG e1*2001/116*0372*07 1330/1390(0) 5/112/66.5 Typ: 216 AMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0426*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 463 CL63 AMG, 255/35R20 M+S A01) bis A10) CL65 AMG K03) e1*2001/116*0426*03 1310/1390(0) 5/112/66.5 RA-000491-D0-104-12a~DB-5-112-66_5-ET35_51R0855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895 Nr. : RA-000491-D0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R0855 Typ: 212 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 E-Klasse 245/30R20 A01) bis A10) T90) K01)K04) e1*2001/116*0501*11 5/112/66,5 Typ: 207 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 225 E-Klasse 235/30R20 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio) T88) K01)K04)K28) e1*2001/116*0502*11 1110/1130 (1170) 5/112/66,5 Typ: 204X ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 GLK 235/45R20 A01) bis A10) K04) K01) 245/40R20 K02) 255/35R20 K02) 255/40R20 K02) e1*2001/116*0480*10 1270/1280 (1352) 5/112/66,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 225 Mercedes- Benz CLS 245/30R20 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A94) Serienreifen 245/45R17) 255/30R20 A94) RA-000491-D0-104-12a~DB-5-112-66_5-ET35_51R0855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895 Nr. : RA-000491-D0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R0855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 300 Mercedes- Benz CLS 255/30R20 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A94) Serienreifen 255/40R18) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. RA-000491-D0-104-12a~DB-5-112-66_5-ET35_51R0855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895 Nr. : RA-000491-D0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R0855 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg an Achse 2) E55) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen(z.B. E55 AMG), die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 265/.. an der Hinterachse ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. RA-000491-D0-104-12a~DB-5-112-66_5-ET35_51R0855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895 Nr. : RA-000491-D0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R0855 K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K51) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel (hinter den Scheinwerfern) im Bereich der Reifenschultern (bei Lenkeinschlag) warm einzuformen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt). K53) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 : - die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen, - die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu kürzen, - die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2 mm zu kürzen. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 12a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 26.04.2012 RA-000491-D0-104-12a~DB-5-112-66_5-ET35_51R0855.docx