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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-E0-104
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    51R0855
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                               Ronal
Radausführung:                                           51R0855.37
Radgröße:                                                 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                           950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2300 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
204, 204X, 207, 245G, 246, 211, Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                  ZP50705 130 Nm
212, 212G, 218, 231             Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                                mm
163, 164, 166, 216, 216 AMG, Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                    ZP50705 150 Nm
215, 220, 221, 221 AMG          Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                                mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-E0-104
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ:                         163
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 173  ML Klasse                265/45R20                          A01) bis A10)
                                                                          K03)K04)

 184 bis 200        ML Klasse            265/45R20 M+S                    A01) bis A10)
                                                                          K03)K04)

 255                ML Klasse            265/45R20 M+S                    A01) bis A10)
                                                                          K03)K04)

e1*96/79*0083*14E   1430/1600(1750)                                       5/112/66,5



Typ:                         220
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 145 bis 326   Mercedes S-Klasse,      245/35R20                          A01) bis A10)E51)
               S55 AMG; S63 AMG                                           K04)K15)K18)K21)
                                       255/35R20
                                       K51)
 368           S 55 AMG,               245/35R20 M+S                      A01) bis A10)E51)
               S 600                                                      K04)K15)K18)K21)
                                       245/35R20
                                       E55)

                                         255/35R20 M+S
                                         K51)

                                         255/35R20
                                         E55)K51)

e1*97/27*0099*15E   1255/1325(1360)                                       5/112/66,5



Typ:                         215
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 220 bis 326   CL-Klasse,              245/35R20                          A01) bis A10)
               CL 63 AMG                                                  K53)

 368                 CL-Klasse,          245/35R20 M+S                    A01) bis A10)
                     CL 55 AMG 600                                        K53)
                                         245/35R20
                                         E55)

e1*98/14*0113*10    1230/1325(1355)                                       5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-E0-104
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ:                         211
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0183*.., e1*2001/116*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 200   E-Klasse                 245/30R20                                           A01) bis A10)
                                       T90)                                                K03)

e1*2001/1116*0183*21   1005-1225/1140-1255(1305)                                           5/112/66,5



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung:
221 AMG                               e1*2001/116*0396*..
221                                   e1*2001/116*0335*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
380 bis 450            S-Klasse,               255/35R20 M+S                               A02) bis A10)
                       S63 AMG,                                                            E97a)
                       S65 AMG

 386 bis 463            S63 AMG,                   255/35R20 M+S                           A02) bis A10)
                        S65 AMG                                                            E97a)

e1*2001/116*0396*07    1375/1375(0)                                                        5/112/66.5



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
221                                   e1*2001/116*0335*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380            Mercedes S-Klasse       245/35R20                                   A02) bis A10)
                       (Heckantrieb)           N255)T95)                                   E97a)

                                                   255/35R20
                                                   N265)

                                                   zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                   vorne                hinten
                                                   235/35R20            255/35R20          A02) bis A10)
                                                   N245)T92)            N265)              E97a)V00)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
221                                   e1*2001/116*0335*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320            Mercedes S-Klasse       245/35R20                                   A02) bis A10)
                       (4-MATIC)               N255)T95)                                   E97a)

                                                   255/35R20




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-E0-104
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
221                                    e1*2001/116*0335*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 335           Mercedes S-Klasse         245/40R20                             A02) bis A10)
                      (ab Modell 2014)                                                E98b)
                                                255/35R20

                                                  255/40R20




Typ:                         216
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 285 bis 320   CL-Klasse              255/35R20                                       A01) bis A10)
                                                                                      K03)

 380 bis 450           CL-Klasse,                 255/35R20 M+S                       A01) bis A10)
                       CL63 AMG,                                                      K03)
                       CL65 AMG


e1*2001/116*0372*07   1330/1390(0)                                                    5/112/66.5



Typ:                         216 AMG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0426*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 386 bis 463   CL63 AMG,              255/35R20 M+S                                   A01) bis A10)
               CL65 AMG                                                               K03)


e1*2001/116*0426*03   1310/1390(0)                                                    5/112/66.5


Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                      e1*2001/116*0501*..
212G                                     e1*2007/46*0484*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225           Mercedes E-Klasse             245/30R20                         A02) bis A10)
                      (Limousine, Ausführungen A01)K01)K04)T90)
                      mit kleinsten Serienreifen in
                      16Zoll)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-E0-104
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    5 / 14                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 300     Mercedes E-Klasse             245/30R20                             A02) bis A10)
                (Limousine, Ausführungen A01)K01)K04)T90)
                mit kleinsten Serienreifen in
                17Zoll oder 18Zoll)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300     Mercedes E-Klasse           235/30R20                               A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;             A01)G5D)K01)K15)K26)N245)T88)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll oder
                17Zoll)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes GLK            235/45R20                                   A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                            245/40R20
                                            A01)K01)K02)

                                            255/40R20
                                            A01)K01)K02)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            235/45R20            255/40R20          A01) bis A10)
                                            K01)                 K02)               V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
218                               e1*2007/46*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 225     Mercedes CLS               245/30R20                                A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi;         A94)T90)                                 B63)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 245/45R17)    255/30R20
                                           A94)T92)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-E0-104
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    6 / 14                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
218                               e1*2007/46*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 300     Mercedes CLS               255/30R20                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi;         A94)T92)                          B63)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 255/40R18)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes B- Klasse       225/30R20                           A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       A01)G1D)K01)K04)K103)K13)K20)K22)   E100)
                zulässig an              K25)K28)M00)T85)
                Fahrzeugausführungen ab
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Mercedes GLA            235/35R20                            A02) bis A10)
                                        A01)K118)K120)

                                           245/35R20
                                           A01)K01)K118)K119)K120)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
164                            e1*2001/116*0315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285     Mercedes ML-Klasse      245/45R20                            A02) bis A10)
                                        A01)K01)N255)

                                           255/45R20
                                           A01)K01)K04)

                                           265/45R20
                                           A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-E0-104
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    7 / 14                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
166                             e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 320     Mercedes GL- Klasse      265/50R20                         A02) bis A10)
                (Ausführungen ohne       A01)K01)K02)K112)N275)            ER1)
                serienmäßige
                Radhausverbreiterung)    275/45R20
                                         A01)K01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
166                             e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 320     Mercedes GL- Klasse      265/50R20                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit        A01)K01)K112)N275)                ER1)
                serienmäßiger
                Radhausverbreiterung)    275/45R20




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
231                            e1*2007/46*0803*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 320     Mercedes SL             255/30R20                          A02) bis A10)
                                        A94a)N265)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-E0-104
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    8 / 14                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 135     Mercedes C-Klasse       225/35R20                                A02) bis A10)
                (Limousine)             A01)K03)K04)K122)N235)                   E103)

                                         225/35R20 M+S
                                         A01)K03)K04)K122)

                                         235/30R20
                                         A01)K01)K04)N245)

                                         235/30R20 M+S
                                         A01)K01)K04)

                                         245/30R20
                                         A01)K01)K04)K103)K122)K28)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/30R20            235/30R20          A01) bis A10)
                                         K03)M00)T85)         K04)N245)          E103)V00)

                                         225/30R20 M+S        235/30R20 M+S      A01) bis A10)
                                         K03)M00)T85)         K04)               E103)V00)

                                         235/30R20            245/30R20          A01) bis A10)
                                         K01)                 K04)K103)K122)     E103)V00)
                                                              K28)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-E0-104
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
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A04)       Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
           keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
           gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
           so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
           beurteilen.

A05)       Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
           müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
           und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)       Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
           Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
           angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
           verwenden.

A07)       Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
           vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
           nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
           Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
           mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
           Befestigungsteile verwendet werden.

A09)       Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
           es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
           Gutachten erlaubt wird.

A10)       Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
           werden.

A94)       Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
           ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
           Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B63)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
           Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø 344 x 32 mm.

E51)       Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
       -    Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg
            an Achse 2)

E55)       Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen(z.B. E55 AMG), die serienmäßig nur mit
           (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 265/.. an der Hinterachse ausgerüstet sind oder
           nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
           COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.


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E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `222` stehen.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.

E103) Beim Typ 204 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0431*29 (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in
      der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1856 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G1D)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5D)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19,
        235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18)    An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
        umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K20)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
        zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K21)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
        zu biegen.

K22)    An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K26)    An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.



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K51)    An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel (hinter den Scheinwerfern) im Bereich der
        Reifenschultern (bei Lenkeinschlag) warm einzuformen (Kontrollmöglichkeit
        ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).

K53)    Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 :
       - die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
         zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen,
       - die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
         Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
         zu kürzen,
       - die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2
         mm zu kürzen.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
      vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
      Maßnahmen erforderlich:
     - im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS
       Radhaus befindliche Blechsteg umzulegen,
     - das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
     - die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den
       Schweller zu versetzen.

K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die
      Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
      Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
      Maßnahmen erforderlich:
     - die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10
       mm aufzuweiten,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte
       eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die
      Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
      Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
      Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
       kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
       anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47895
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N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.



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V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 12a mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 26.03.2014




RA-000491-E0-104-12a~DB-5-112-66_5-ET35_51R0855.docx