Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. :               11c
Seite :                     1/6                                                   Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 51R0855
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Radausführung:                                         51R0855.37
Radgröße:                                               8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2300 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : VOLKSWAGEN-VW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile  Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
13, 1F, 3CC, 5N                  Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
3D                               Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 140 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27 mm
7N                               Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27,5 mm




RA-000491-B0-104-11c~VW-5-112-57-ET35_51R0855.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. :               11c
Seite :                     2/6                                                           Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ:                          3D
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189*..
Motorleistung  Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 177; 206; 246 VW Phaeton               245/35R20                         A02) bis A10)
                                        T95)

                                            255/35R20
                                            A01)K03)T97)

e1*98/14*0189*03      1650/1410(1500)                                     5/112/57
e1*2001/116*0189*18



Typ:                         1F
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0349*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 155   EOS                     225/30R20                           A01) bis A10)
                                      M00)T85)                            K01)K04)K63)K71)

                                            235/30R20
                                            K13)K22)K27)

 184 bis 191          EOS                   225/30R20                     A01) bis A10)
                                            E71)M00)T85)                  K01)K04)K63)K71)

                                            225/30R20 M+S
                                            M00)T85)

                                            235/30R20
                                            K13)K22)K27)
e1*2001/116*0349*14   1120 / 1000 (1060)                                  5/112/57,1



Typ:                         3CC
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0468*..
Motorleistung Handelsbezeichnung      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 220  Passat CC               235/30R20                           A01) bis A10)
                                      T88)                                K03)K04)K82)K83)K84)

e1*2001/116*0468*08   1130/1030(1115) 2WD                                 5/112/57,1
                      1170/1100(1180) 4WD



Typ:                         5N
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0450*..,
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 147   Tiguan                  245/35R20                           A01) bis A10)
                                      K03)                                K04)K80)

                                            255/35R20
                                            K01)

e1*2001/116*0450*10   1190 / 1130 (1205)                                  5/112/57,1




RA-000491-B0-104-11c~VW-5-112-57-ET35_51R0855.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. :               11c
Seite :                     3/6                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ:                         5N
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0487*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 90 bis 147   Tiguan                  245/35R20                         A01) bis A10)
                                      K03)                              K04)K80)

                                        255/35R20
                                        K01)

e1*2007/46*0487*01    1190 / 1170 (0)



Typ:                         13
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0471*..
Motorleistung Handelsbezeichnung      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 90 bis 118;   Scirocco               225/30R20                         A01) bis A10)
 147; 155                             M00)T85)                          K15)

e1*2001/116*0471*08   1080/770(0)                                       5/112/57,1



Typ:                         7N
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0401*..
Motorleistung Handelsbezeichnung      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 147  Sharan                  255/30R20                         A01) bis A10)
                                      T92)                              K02)K03)

e1*2007/46*0401*02    1310/1390(0)                                      5/112/57,1


Typ:                         7N
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0434*..
Motorleistung Handelsbezeichnung      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 147  Sharan                  255/30R20                         A01) bis A10)
                                      T92)                              K02)K03)

e1*2007/46*0434*02    1270/1250(0)                                      5/112/57,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



RA-000491-B0-104-11c~VW-5-112-57-ET35_51R0855.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. :               11c
Seite :                     4/6                                                        Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E71) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
     ße ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
     schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000491-B0-104-11c~VW-5-112-57-ET35_51R0855.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. :               11c
Seite :                     5/6                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klem-
     men bzw. auszuschneiden.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit-
     lichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

K71) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutren-
     nen oder nach innen umzuformen.

K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu ge-
     währleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke
       bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der Kotflü-
       gelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
       Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.




RA-000491-B0-104-11c~VW-5-112-57-ET35_51R0855.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. :               11c
Seite :                     6/6                                                          Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu ge-
     währleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte
       umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
       umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K83) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Kunststoff-
     kante des Verbreiterungsflap zu kürzen.

K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu ge-
     währleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur Stoßfän-
       geroberkante umzulegen und aufzuweiten,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
     schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
     zuweisen.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .


Die Anlage Nr. 11c mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 25.02.2011




RA-000491-B0-104-11c~VW-5-112-57-ET35_51R0855.doc